LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7089 07.08.2019 Datum des Originals: 06.08.2019/Ausgegeben: 12.08.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2715 vom 9. Juli 2019 des Abgeordneten Martin Börschel SPD Drucksache 17/6832 Ist die Auflösung von Einsatztrupps und/oder Bezirks- und Schwerpunktdiensten im Bereich des Polizeipräsidiums Köln geplant? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aktuell gibt es Irritationen, die u. a. dem Bezirksbürgermeister von Köln-Mülheim und dem Unterzeichner vorgetragen werden, hinsichtlich etwaiger organisatorischer Maßnahmen im Bereich des Polizeipräsidiums Köln, in deren Rahmen Bezirks- und Schwerpunktdienste sowie Einsatztrupps aufgelöst werden könnten. Insbesondere besteht die Sorge, dass in Folge derartiger Maßnahmen bekannte Problembereiche über konkret von außen veranlasste Einsätze hinaus weniger bestreift werden könnten und folglich sowohl hinsichtlich präventiver Wirkung als auch mit Blick auf Strafverfolgung eine deutliche Verschlechterung der Situation eintritt. Kenntnisse einschlägiger Milieus und detaillierte Ortskenntnisse drohten verloren zu gehen. Sollten die angesprochenen Veränderungen tatsächlich beabsichtigt sein, stellen sich Fragen nach den Gründen, dem Veranlasser und der Einbindung polizeilichen bzw. lokalen Sachverstands im Rahmen der Entscheidungsfindung. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2715 mit Schreiben vom 6. August 2019 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Vor dem Hintergrund der anhaltend dynamischen Lageentwicklung im Bereich der polizeilichen Kernaufgaben ist eine selbstständige, aufgabenkritische Betrachtung der Aufbauund Ablauforganisation für die Kreispolizeibehörden ein permanenter Prozess. Im Rahmen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7089 2 seiner Organisationshoheit überprüft das Polizeipräsidium Köln derzeit daher seine Organisationsstrukturen und erachtet Anpassungen als erforderlich. Wesentliches Ziel der geplanten Organisationsanpassung ist die Stärkung des Wach- und Wechseldienstes und damit die sichtbare Präsenz in den Stadtgebieten zu erhöhen. Der Bezirksdienst soll in der jetzigen Stärke in regionaler Verantwortung bleiben. Es werden zudem Synergieeffekte durch personell stärkere und damit flexiblere Einheiten erwartet. Unter Berücksichtigung der aktuellen, landesweiten Schwerpunktsetzungen gehört auch das Freisetzen zusätzlicher Ermittlungskräfte zur Verhütung und Verfolgung von Delikten des sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie und zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus dazu. Die Direktion Verkehr soll zudem zur Erreichung strategischer Ziele gestärkt werden. Im Rahmen des bisherigen Prozesses wurden durch das Polizeipräsidium Köln verschiedene Maßnahmen und Veranstaltungen durchgeführt. Am 27./28.03.2019 fand eine interne Strategietagung der Direktion Gefahrenabwehr/Einsatz unter Teilnahme der Direktions- und Inspektionsleiter statt. Am 02.07. und 04.07.2019 fand ein interner Workshop unter Teilnahme aller Direktionsleitungen sowie des Personalrates und der Gleichstellungsbeauftragten statt. Am 09.07.2019 informierte der Behördenleiter auf einer Personalversammlung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum aktuellen Stand der Planungen. Der gesamte Prozess ist von Beginn an bewusst transparent gestaltet worden. Aktuell sind die Direktionen des Polizeipräsidiums Köln mit der weiteren Feinkonzeptionierung bis Ende August 2019 beauftragt. Das Polizeipräsidium Köln wird vor einer tatsächlichen Umsetzung zu seinen geplanten Organisationsanpassungen dem Ministerium des Innern auf dem Dienstweg über das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste berichten. Eine Entscheidung erfolgt nach fachlicher Beurteilung und abgestimmt im Anschluss. 1. Ist beabsichtigt Bezirks- und Schwerpunktdienste der Polizeiinspektionen (PI) des Polizeipräsidiums Köln aufzulösen, namentlich in den PIs 5 (Mülheim/Deutz), 2 (Sülz/Rodenkirchen), 4 (Chorweiler/Nippes) oder 7 (Leverkusen) bzw. die Einsatztrupps („Zivilfahnder“) der PIs 5, 2, 4 und 7 aufzulösen und den PIs 1, 3 und 6 zuzuordnen? Die derzeitige Planung des Polizeipräsidiums Köln sieht eine Zusammenführung und organisatorische Anbindung der Bezirks- und Schwerpunktdienste sowie der Einsatztrupps bei den Polizeiinspektionen 1, 3 und 6 vor. Hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeiten soll bei der Umsetzung sichergestellt werden, dass alle Polizeiinspektionen auf die neuen bzw. zusammengeführten Einheiten zur Aufgabenbewältigung zurückgreifen können. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7089 3 2. Ist es richtig, dass sich sämtliche Inspektionsleiter der Direktion Gefahrenabwehr/Einsatz des PP Köln und der zuständige Direktionsleiter selbst im Rahmen einer Strategietagung gegen obige Maßnahmen ausgesprochen haben? Konkrete Inhalte und Aussagen der internen Strategietagung oder den Workshops sind grundsätzlich nicht zur Veröffentlichung bestimmt. 3. Welche Gründe liegen den auf wessen Veranlassung hin und zu welchem Zeitpunkt wirksam werdenden beabsichtigen Maßnahmen zugrunde? Zur Beantwortung der Frage 3 wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 4. Welche negativen Folgen erwartet die Landesregierung bei Umsetzung aller oder einzelner obiger Maßnahmen in den betroffenen PIs (z.B. am und um den Wiener Platz in Köln-Mülheim), insbesondere hinsichtlich nicht von außen veranlasster Einsätze und einschlägiger Orts- oder spezifischer Milieukenntnisse? Durch zusammengeführte Einheiten des Bezirks- und Schwerpunktdienstes als auch der Einsatztrupps sollen sich Synergieeffekte durch personell stärkere und damit flexiblere Einheiten ergeben. Einschlägige Orts- und Milieukenntnisse sollen dabei in diesen Einheiten gebündelt werden und nicht verloren gehen. 5. Inwieweit und mit welcher Wirkung wurden der Polizeibeirat der Stadt Köln, der Personalrat oder politische Gremien bzw. die Stadtverwaltung der Stadt Köln im Vorfeld etwaiger diesbezüglicher Entscheidungen eingebunden? Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Polizeibeirates des Polizeipräsidiums Köln wurden im Nachgang einer Personalversammlung und vor der Pressekonferenz am 09.07.2019 in einer E-Mail informiert. Am 04.07.2019 informierte der Behördenleiter des Polizeipräsidiums Köln - noch vor dem zweiten Workshop-Termin - die Vertreter des örtlichen Personalrates anlässlich einer Regelsitzung des Gremiums. Der Stadtdirektor der Stadt Köln, Herr Dr. Keller, wurde persönlich durch den Behördenleiter des Polizeipräsidiums Köln im Rahmen eines regelmäßigen Jour fixes am 10.07.2019 informiert.