LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7090 07.08.2019 Datum des Originals: 07.08.2019/Ausgegeben: 12.08.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2721 vom11. Juli 2019 des Abgeordneten Dr. Dennis Maelzer SPD Drucksache 17/6854 Warum hält Minister Dr. Stamp die Zahlen über die Entwicklung der Betreuungsplätze in Nordrhein-Westfalen zurück? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In den vergangenen Jahren war es gängige Praxis der Landesregierung, die Öffentlichkeit zeitnah nach dem Stichtag 15. März, über die Entwicklung der Betreuungsplätze in Nordrhein-Westfalen zu informieren. Im zurückliegenden Jahr war dies noch der Fall, als der Minister mit Pressemitteilung vom 20. März 2018 die Entwicklung bei den U3- und Ü3- Betreuungsplätzen öffentlich machte. In diesem Jahr hüllt sich das Ministerium über Monate in Schweigen. Presseanfragen sollen zu diesem Thema nicht beantwortet und den Landschaftsverbänden bzw. Landesjugendämtern eine Herausgabe von Zahlen untersagt worden sein. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 2721 mit Schreiben vom 7. August 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Aus welchen Gründen wurde die Öffentlichkeit in diesem Jahr nicht zeitnah nach dem 15. März über die Entwicklung der Betreuungsplätze in Nordrhein-Westfalen informiert? 2. Hat die Landesregierung seit dem 15. März 2019 Presseanfragen zur Entwicklung der Betreuungsplätze in Nordrhein-Westfalen erhalten? 3. Wenn ja, warum wurden Fragen zur Entwicklung der Betreuungsplätze nicht beantwortet? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7090 2 Die Veröffentlichung der Zahlen über die Entwicklung der Betreuungsplätze in Nordrhein- Westfalen ist in diesem Jahr aufgrund umfangreicher Befassung und Pressearbeit zu anderen Themen des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, unter anderem zur Reform des Kinderbildungsgesetzes, nicht unmittelbar nach dem 15. März erfolgt, sondern zum Beginn des Kindergartenjahres 2019/2020. Die Zahlen sind auf der Website des Ministeriums öffentlich einsehbar. Presseanfragen wurden mit Hinweis auf die zeitnah bevorstehende Veröffentlichung beantwortet. Die Zahlen belegen eine erfreuliche Entwicklung: Nordrhein-Westfalen verzeichnet den bislang größten Zuwachs an Plätzen in der Kindertagesbetreuung seit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes im Kindergartenjahr 2008/2009. Für das Kindergartenjahr 2019/2020 haben die Jugendämter insgesamt knapp 26.100 Plätze mehr gemeldet als im gerade abgelaufenen Kindergartenjahr. Auch die Zahl der Kindertageseinrichtungen ist um rund 250 auf 10.316 gestiegen. 4. Welche Hinweise hat es seitens des Landesministeriums an Landschaftsverbände bzw. Landesjugendämter gegeben, vorliegende Zahlen zu Betreuungsplätzen nicht zu veröffentlichen? Die Beantwortung von möglichen Anfragen hinsichtlich der Veröffentlichung von Zahlen durch die Landschaftsverbände bzw. Landesjugendämter wurde seitens des Ministeriums zu keinem Zeitpunkt untersagt. 5. Inwieweit weicht der reale Zuwachs an Betreuungsplätzen von dem für die Kibiz- Reform zugrunde gelegten kalkulierten Aufwuchs ab, auf dessen Grundlage eine Kibiz-Lücke von 750 Millionen Euro für das Kita-Jahr 2020/2021 ermittelt wurde? (Bitte Kalkulationen und gemeldete Plätze gegenüberstellen.) Die Meldungen der Landesjugendämter auf Basis der Entscheidungen der örtlichen Jugendhilfeplanungen zum 15. März 2019 ergeben keine grundsätzlichen Änderungen für die Kalkulation der zur Herstellung der Auskömmlichkeit notwendigen Mittel. Im Rahmen der Berechnung der rund 750 Millionen Euro, die für das Kindergartenjahr 2020/2021 benötigt werden, wurde zwar vor dem 15.03.2019 von einem geringeren Aufwuchs der Kinderzahlen für dieses Kindergartenjahr 2019/2020 ausgegangen. Im Gesamtergebnis führt die erfreuliche Zunahme der Platzzahlen im Kindergartenjahr 2019/2020 (in der Summe rund 1.600 mehr als für das Kindergartenjahr 2019/2020 prognostiziert) jedoch nicht zu einem Änderungsbedarf bei der Gesamtprognose für die im Zuge der Reform des Kinderbildungsgesetzes zur Herstellung der Auskömmlichkeit benötigten Mittel für das Kindergartenjahr 2020/2021. Dies liegt zum einen daran, dass sich mit der Kenntnis realer Zahlen zum Kindergartenjahr 2019/2020 nicht automatisch die Prognostizierbarkeit der Belegung und Anmeldung zum Kindergartenjahr des Inkrafttretens eines neuen Kinderbildungsgesetzes mit einem veränderten Finanzierungssystem verbessert. Zum anderen flossen und fließen in die komplexen Kalkulationen neben dem quantitativen Zuwachs an Betreuungsplätzen zahlreiche andere Bestandteile ein, wie beispielsweise Betreuungsumfänge, Personalkosten oder Personalstrukturen, die ebenfalls Veränderungen unterliegen.