LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7093 07.08.2019 Datum des Originals: 07.08.2019/Ausgegeben: 12.08.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2734 vom 12. Juli 2019 der Abgeordneten Heike Gebhard SPD Drucksache 17/6873 Zentraldeponie Emscherbruch: Erfolgen regelmäßig unangemeldete Kontrollen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Zentraldeponie Emscherbruch prägt seit mittlerweile 50 Jahren die Lebenssituation von über 4.000 Bürgerinnen und Bürgern aus Gelsenkirchen und Herne. Die Deponie wird seit 1968 auf einem ehemaligen Zechengelände betrieben und sollte bereits Anfang der 2000er Jahre geschlossen werden. Gegen den Widerstand der Stadträte und Menschen vor Ort erteilte die Bezirksregierung Münster damals eine weitere Deponiekapazität von 30 Mio. Kubikmeter mit einer Höhe von 128 Metern über NN. Für die Deponieklassen II und III können im Regierungsbezirk Münster für die kommenden zehn Jahre keine ausreichenden Entsorgungskapazitäten gewährleistet werden. Daher sollen nun mittels eines Planfeststellungsverfahrens der Bezirksregierung Münster eine erneute Erweiterung der Zentraldeponie Emscherbruch und damit eine Laufzeitverlängerung um weitere zehn Jahre ermöglicht werden. Die Bürgerinitiative „Uns stinkt’s“ aus Herne hat gegen diese Entscheidung zunächst 41 inhaltliche Einwendungen eingereicht und anschließend 45 Anträge nach Informationsfreiheitsgesetz und Umweltinformationsgesetz (UIG) bei der Bezirksregierung Münster gestellt. Die ersten fünf Anträge wurden fristgerecht beantwortet, doch alle weiteren Anträge blieben bisher unbeantwortet, obwohl die Fristen hierzu längst abgelaufen sind. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2734 mit Schreiben vom 7. August 2019 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7093 2 1. Welche Art der Planung von Überwachungsmaßnahmen (regelmäßiger und außerplanmäßiger Natur) wurde von der Bezirksregierung Münster für die Zentraldeponie Emscherbruch erstellt? Die Regelüberwachung der Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE) erfolgt entsprechend § 22 a Deponieverordnung. Da die ZDE einen Deponieklasse III-Bereich umfasst (Sonderabdalldeponie), erfolgen die behördlichen Umweltinspektionen der Deponie einmal pro Jahr, die Inspektionsberichte werden über die Internetseite der Bezirksregierung Münster öffentlich zugänglich gemacht. Anlassüberwachungen erfolgen je nach Situation (z. B. Lärm, Geruch) bei entsprechenden Beschwerden aus der Umgebung der Deponie. Darüber hinaus erfolgt regelmäßig die Überwachung des Ausbaus der Dichtungssysteme der Deponie (Bauüberwachung). 2. Was wurde aufgrund dieser Planung zu welchem Zeitpunkt durch die Bezirksregierung Münster auf welche Art überwacht und kontrolliert? Die Bezirksregierung Münster hat folgende Regelüberwachungen gem. Industrieemissionsrichtlinie bzw. Deponieverordnung durchgeführt: a) Revisionslager: zuletzt überwacht am 25.10.2018 b) Deponieklasse II-Bereich und Deponieklasse III-Bereich der ZDE: zuletzt überwacht am 25.10.2018 c) Schlackenbehandlungsanlage: zuletzt überwacht am 29.11.2017 Von der Bezirksregierung Münster wurde auf der ZDE zuletzt eine Anlassüberwachung am 22.05.2019 durchgeführt. Im Rahmen der Aufarbeitung der Brandereignisse im Jahr 2018 wurden die Löscheinrichtungen des Revisionslagers gemeinsam mit der Feuerwehr der Stadt Gelsenkirchen und dem Dezernat 22 kontrolliert. Bauüberwachungen wurden von der Bezirksregierung auf der ZDE zuletzt am 18.07.2019 durchgeführt für eine Zwischenabdichtung im Bereich der Deponieklasse II und III. 3. Wie viele dieser Inspektionen der Bezirksregierung Münster waren unangemeldet? Die Überwachungen finden in der Regel angemeldet statt, da es aufgrund der Größe und Komplexität der ZDE und Ihrer Anlagen erforderlich ist, dass für eine qualifizierte Überwachung der Deponie /Anlagen das verantwortliche Personal vor Ort ist. Anlassüberwachungen finden auch unangemeldet statt. 4. Welche Mängel wurden durch die Bezirksregierung Münster festgestellt (bitte aufschlüsseln nach leichten, erheblichen oder schwerwiegenden Mängeln)? Die Überwachungsberichte der Regelüberwachungen wurden veröffentlicht und sind im Internet unter http://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/umwelt_und_natur/umweltinspektionsberichte /gelsenkirchen/AGR_mbH_Zentraldeponie-Emscherbruch.pdf einsehbar. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7093 3 5. In welcher Zeit wurden diese Mängel behoben? Kleinere Mängel wurden zumeist umgehend erledigt; sofern Ersatzteile beschafft werden müssen, dauert es in der Regel ca. 14 Tage bis Mängel behoben werden.