LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7094 07.08.2019 Datum des Originals: 07.08.2019/Ausgegeben: 12.08.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2735 vom 12. Juli 2019 der Abgeordneten Heike Gebhard SPD Drucksache 17/6874 Zentraldeponie Emscherbruch: Was geschieht, um die Kontaminierung der Umwelt zu verhindern und Lärmbelästigungen für die Anwohnenden zu reduzieren? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit mittlerweile 50 Jahren wird die Lebenssituation von über 4.000 Bürgerinnen und Bürgern aus Gelsenkirchen und Herne durch die Zentraldeponie geprägt. Seit 1968 auf dem ehemaligen Zechengelände der Zeche Fürst Bismarck betrieben und sollte bereits Anfang der 2000er Jahre geschlossen werden. Gegen den Widerstand von Stadträten und Betroffenen vor Ort erteilte die Bezirksregierung Münster eine weitere Deponiekapazität von 30 Mio. Kubikmeter mit einer Höhe von 128 Metern über NN. Für die Deponieklassen II und III können im Regierungsbezirk Münster ab 2022 bzw. 2024 keine ausreichenden Entsorgungskapazitäten gewährleistet werden. Daher sollen nun erneut mittels eines Planfeststellungsverfahrens der Bezirksregierung Münster eine Erweiterung der Zentraldeponie Emscherbruch und so eine Laufzeitverlängerung um weitere zehn Jahre ermöglicht werden. Die Bürgerinitiative „Uns stinkt’s“ aus Herne hat gegen diese Entscheidung zunächst 41 inhaltliche Einwendungen eingereicht und anschließend 45 Anträge nach Informationsfreiheitsgesetz und Umweltinformationsgesetz (UIG) bei der Bezirksregierung Münster gestellt. Die ersten fünf Anträge wurden fristgerecht beantwortet, doch alle weiteren Anträge blieben bisher unbeantwortet, obwohl die Fristen hierzu längst abgelaufen sind. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2735 mit Schreiben vom 7. August 2019 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7094 2 1. Wie wird festgestellt und dokumentiert, wenn Abdichtungen der schon abgeschlossenen Deponieabschnitte der Zentraldeponie Emscherbruch versagen? Die erforderlichen Kontrollen der Abdichtungssysteme bei Deponien sind in der Deponieverordnung, Anhang 5 genau geregelt. Dies wird selbstverständlich auch bei der Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE) durchgeführt und im Abfalldeponiedaten- Informationssystems - ADDISweb, das sowohl von den Deponiebetreibern, als auch von den Behörden genutzt wird, dokumentiert. Die Funktionsfähigkeit und Verformung des Oberflächenabdichtungssystem werden jährlich kontrolliert. Hierzu erfolgt eine Überwachung der Setzungen (Höhenvermessung). Weiterhin erfolgt die Erfassung und der Abgleich der oberhalb der Dichtungssysteme abfließenden Niederschlagswassermengen und der innerhalb der Kapillarsperre abfließenden Niederschlagswassermengen. Es werden Wasserbilanzen erstellt, die Hinweise auf Undichtigkeiten geben. Die Verformung des Basisabdichtungssystems wird in allen Deponiebereichen jährlich kontrolliert. In den Bereichen der Deponieklassen II und III erfolgt eine Befahrung der Sickerwasserdränagen inkl. Überwachung der Setzungen. Im Bereich der alten Hausmülldeponie erfolgt eine jährliche Befahrung der Holzbachdränagen und es werden die Pegelpaare (Innen- und Außenpegel) des Dichtwandtroges überprüft. Weiterhin erfolgen vierteljährlich Kontrollen der Grundwasserbrunnen im Anstrom und Abstrom der ZDE. Falls die festgesetzten Auslöseschwellen überschritten werden, sind Maßnahmen erforderlich. 2. Welche Maßnahmen wurden in der Vergangenheit und werden in der Zukunft in diesem Fall vorgenommen? Bei der ZDE gab es bislang keine Schäden an den Adichtungssystemen. Falls es die Bezirksregierung Münster Mängel feststellen sollte, würden diese behoben. 3. Wie wird sichergestellt, dass das Oberflächenwasser - auch bei Starkregen - der Zentraldeponie Emscherbruch mit seinen Schadstoffen nicht die Umwelt kontaminiert? Die im Bereich der ZDE anfallenden Oberflächenwässer (Niederschlagswässer von den bereits mit einem Oberflächenabdichtungssystem versehenen Flächen und von den befestigten Verkehrsflächen im Eingangsbereich etc.) werden über Regenrückhalte- bzw. Regenklärbecken unter Einhaltung der Anforderungen des Anhangs 51 der AbwV (Abwasserverordnung) in die Gewässer Emscher und Holzbach eingeleitet. Die übrigen Oberflächenwässer werden so abgeleitet, dass sie gemeinsam mit dem Sickerwasser gefasst und behandelt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7094 3 4. Wie wird von der Betreiberin und der Bezirksregierung Münster sichergestellt, dass die gebotenen Lärmschutzgebote in den umliegenden Wohngebieten (Wiedehopfstraße, Gelsenkirchen und Dorstener Straße, Herne) eingehalten werden? Die Einhaltung der Vorgaben der TA Lärm wird im Rahmen der jeweiligen Genehmigungsverfahren anhand von Fachgutachten vorab ermittelt und geprüft. Für Lärmmessungen gemäß TA Lärm gab es bisher keine Veranlassung, die letzte diesbezüglich bei der Bezirksregierung Münster eingegangene Beschwerde stammt aus dem Jahr 2012.