LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7095 07.08.2019 Datum des Originals: 07.08.2019/Ausgegeben: 12.08.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2736 vom 12. Juli 2019 der Abgeordneten Heike Gebhard SPD Drucksache 17/6875 Zentraldeponie Emscherbruch: Wie wird die Deponie vor witterungsbedingten Einflüssen geschützt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Zentraldeponie Emscherbruch wird seit 1968 auf dem ehemaligen Zechengelände der Zeche Fürst Bismarck betrieben und sollte bereits Anfang der 2000er Jahre geschlossen werden – nach jahrzehntelanger Solidarleistung der Anwohnenden gegenüber der restlichen Region. Gegen den Widerstand der Stadträte und Menschen vor Ort erteilte die Bezirksregierung Münster jedoch eine weitere Deponiekapazität von 30 Mio. Kubikmeter mit einer Höhe von 128 Metern über NN. Da im Regierungsbezirk Münster für die Deponieklassen II und III ab 2022 bzw. 2024 keine ausreichenden Entsorgungskapazitäten gewährleistet werden können, sollen nun mittels eines Planfeststellungsverfahrens der Bezirksregierung Münster eine erneute Erweiterung der Zentraldeponie Emscherbruch und damit eine Laufzeitverlängerung um weitere zehn Jahre ermöglicht werden. Die Bürgerinitiative „Uns stinkt’s“ aus Herne hat gegen diese Entscheidung zunächst 41 inhaltliche Einwendungen eingereicht und anschließend 45 Anträge nach Informationsfreiheitsgesetz und Umweltinformationsgesetz (UIG) bei der Bezirksregierung Münster gestellt. Die ersten fünf Anträge wurden fristgerecht beantwortet, doch alle weiteren Anträge blieben bisher unbeantwortet, obwohl die Fristen hierzu längst abgelaufen sind. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2736 mit Schreiben vom 7. August 2019 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7095 2 1. Was wird bei klimawandelbedingt zunehmenden windbedingten Wetterereignissen (wie Starkböen, Stürme) unternommen, um eine Schadstoffdeposition bei Austragung durch Wind zu verhindern (BImSchG §3)? Die Vorgaben der Nr. 4 im Anhang 5 der Deponieverordnung (u. a. Regelungen zu staubenden Abfällen) werden von der Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE) erfüllt. Darüber hinaus werden vom Deponiebetreiber (Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet mbH) die offenen Einbauflächen möglichst klein gehalten. Verfüllte Ablagerungsbereiche werden umgehend mit einer temporären Oberflächenabdeckung versehen. Dies dient der Sickerwasser- und Staubminimierung. 2. Wie werden Daten zum Einfluss des Wetters erhoben (z.B. durch eine eigene Wetterstation am höchsten Punkt der Deponie) und zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner ausgewertet? Auf der ZDE ist eine Wetterstation vorhanden, die entsprechenden meteorologischen Daten werden erfasst und ausgewertet. Die Wetterstation befindet sich im Eingangsbereich der ZDE. 3. Inwiefern werden die Auswertungen bei Maßnahmen berücksichtigt? Die Erfassung und Auswertung der Wetterdaten auf der Deponie erfolgt vor allem zur Erstellung einer Wasserbilanz der Deponie. Dadurch kann man z. B. Hinweise auf mögliche Undichtigkeiten von Abdichtungssystemen erhalten. 4. Inwiefern begünstigt die im Verhältnis zur umliegenden Landschaft enorme Höhe der Zentraldeponie Emscherbruch den Austrag von Schadstoffen durch klimawandelbedingte Wetterereignisse (wie Starkregen, Stürme)? Bei den durchgeführten Vorbelastungsmessungen gemäß TA Luft (Dauer 1 Jahr) wurden unterschiedliche Wetterbedingungen berücksichtigt. Im Ergebnis wurde bestätigt, dass die zulässige Gesamtbelastung zum Schutz der menschlichen Gesundheit nicht überschritten wird. 5. Wie stellen die Betreiberin und die Bezirksregierung Münster sicher, dass es auch bei – zunehmenden – extremen Wetterverhältnissen die Anwohnerinnen und Anwohner geschützt werden? Siehe Antworten zu Fragen 1 und 4. Darüber hinaus werden im laufenden Deponiebetrieb klimatische Veränderungen, soweit sie Einfluss auf Bemessungsparameter der Standsicherheit und der Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nehmen, berücksichtigt.