LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7096 07.08.2019 Datum des Originals: 07.08.2019/Ausgegeben: 12.08.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2751 vom 12. Juli 2019 des Abgeordneten Alexander Vogt SPD Drucksache 17/6893 Zentraldeponie Emscherbruch: Schutzmaßnahmen für betroffene Bürgerinnen und Bürger Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Bezirksregierung Münster hat in den letzten Jahren viele Entscheidungen getroffen, die erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Lebensbedingungen, die Umwelt und die Gesundheit der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere im nördlichen Ruhrgebiet, hervorgerufen haben. Ein Beispiel ist die Zentraldeponie Emscherbruch, die seit mittlerweile 50 Jahren die Lebenssituation von über 4.000 Bürgerinnen und Bürgern aus Gelsenkirchen und Herne prägt. Die Deponie wird seit 1968 auf dem ehemaligen Zechengelände der Zeche Fürst Bismarck betrieben und sollte bereits Anfang der 2000er Jahre geschlossen werden. Gegen den Widerstand der Stadträte und Menschen vor Ort erteilte die Bezirksregierung Münster damals eine weitere Deponiekapazität von 30 Mio. Kubikmeter mit einer Höhe von 128 Metern über NN. Die erweiterten Kapazitäten der Zentraldeponie Emscherbruch sind mittlerweile ausgeschöpft. Mittels eines Planfeststellungsverfahrens der Bezirksregierung Münster soll eine erneute Erweiterung und damit eine Laufzeitverlängerung um weitere zehn Jahre ermöglicht werden. Die Bürgerinitiative „Uns stinkt’s“ aus Herne hat gegen diese Entscheidung zunächst 41 inhaltliche Einwendungen eingereicht und anschließend 45 Anträge nach Informationsfreiheitsgesetz und Umweltinformationsgesetz (UIG) bei der Bezirksregierung Münster gestellt. Die ersten fünf Anträge wurden fristgerecht beantwortet, doch alle weiteren Anträge blieben bisher unbeantwortet, obwohl die Fristen hierzu längst abgelaufen sind. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2751 mit Schreiben vom 7. August 2019 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7096 2 1. Welche durch die Bezirksregierung Münster oder die Betreiberin vorgegebene Fahrstrecken für Deponieverkehr der Zentraldeponie Emscherbruch zum Abfallkraftwerk RZR Herten gibt es? 2. Wie wird sichergestellt, dass nur diese befahren werden? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Es gibt, wegen fehlender Rechtsgrundlage, keine von der Bezirksregierung oder der Betreiberin vorgegebenen Fahrstrecken für Deponieverkehr zur Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE). 3. Welche und wie viele LKW fahren aktuell und fuhren in der Vergangenheit aus welchem Grund die Zentraldeponie Emscherbruch auch an Samstagen an? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 4. Der LKW-Verkehr betrifft massiv die Anwohnerinnen und Anwohner. Welche Standortalternativen zur Renovierung des Entsorgungskonzepts sind in den letzten 30 Jahren und im aktuellen Planfeststellungsverfahren für die Zentraldeponie Emscherbruch mit welchem Ergebnis von der Bezirksregierung Münster gesucht worden? Zurzeit sind in der Region keine Standortalternativen für eine Zentraldeponie bekannt. Die Betreiberin der ZDE, die Abfallgesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR) ist eine 100%ige Tochter des Regionalverbandes Ruhr (RVR), in dem u. a. die Städte Gelsenkirchen und Herne Mitglied sind. Wenn die Region alternative Standorte für eine Zentraldeponie für erforderlich hält, müsste sie entsprechende Standortsuchverfahren einleiten und mögliche Standorte in ihrem Regionalplan ausweisen. Die aktuellen Planungen des RVR für diese Region (Entwurf des Regionalplans, Stand: 04/2018) sehen allerdings ausschließlich die Nutzung / Erweiterung vorhandener Standorte (Bergehalden und Deponien) vor. 5. Wie wird sichergestellt und dokumentiert, dass die LKW auf dem Gelände der Zentraldeponie Emscherbruch die gebotenen Geschwindigkeitsbeschränkungen zur Vermeidung von Staubemissionen, insbesondere in Trockenperioden, einhalten? Der Deponiebetreiber führt in unregelmäßigen Abständen Geschwindigkeitsmessungen mit einer mobilen Anlage durch, geplant ist die dauerhafte Aufstellung einer solchen Anlage. Wesentlicher zur Minimierung von Staubemissionen ist jedoch die regelmäßige Reinigung und Befeuchtung der Straßen und Wege auf der Deponie. Dies wird nach Kenntnis der Bezirksregierung durchgeführt.