LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7097 07.08.2019 Datum des Originals: 07.08.2019/Ausgegeben: 12.08.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2759 vom 12. Juli 2019 des Abgeordneten Alexander Vogt SPD Drucksache 17/6906 Zentraldeponie Emscherbruch: Wie wird mit Umweltgefahren verfahren? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Zentraldeponie Emscherbruch prägt seit mittlerweile 50 Jahren die Lebenssituation von über 4.000 Bürgerinnen und Bürgern aus Gelsenkirchen und Herne. Die Deponie wird seit 1968 auf dem ehemaligen Zechengelände der Zeche Fürst Bismarck betrieben und sollte bereits Anfang der 2000er Jahre geschlossen werden. Gegen den Widerstand der Stadträte und Menschen vor Ort erteilte die Bezirksregierung Münster damals eine weitere Deponiekapazität von 30 Mio. Kubikmeter mit einer Höhe von 128 Metern über NN. Die erweiterten Kapazitäten der Zentraldeponie Emscherbruch sind mittlerweile ausgeschöpft. Mittels eines Planfeststellungsverfahrens der Bezirksregierung Münster soll eine erneute Erweiterung und damit eine Laufzeitverlängerung um weitere zehn Jahre ermöglicht werden. Die Anwohnerinnen und Anwohner in den Städten Bottrop, Gelsenkirchen und Herne haben mehrere Bürgerinitiativen gegründet, um zu verhindern, dass die Bezirksregierung weiterhin Entscheidungen trifft, die die Lebensbedingungen der Ruhrgebietsstädte in ihrem Regierungsbezirk verschlechtern. Die Bürgerinitiative „Uns stinkt’s“ aus Herne hat gegen die Entscheidung der Bezirksregierung zunächst 41 inhaltliche Einwendungen eingereicht und anschließend 45 Anträge nach Informationsfreiheitsgesetz und Umweltinformationsgesetz (UIG) bei der Bezirksregierung Münster gestellt. Die ersten fünf Anträge wurden fristgerecht beantwortet, doch alle weiteren Anträge blieben bisher unbeantwortet, obwohl die Fristen hierzu längst abgelaufen sind. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2759 mit Schreiben vom 7. August 2019 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7097 2 1. Wie wird bei der Reifenwaschanlage der Zentraldeponie Emscherbruch sichergestellt, dass alle LKW die Zentraldeponie Emscherbruch gereinigt durch die Reifenwaschanlage verlassen, bei Defekt keine Schadstoffe nach BImSchG in die Umwelt gelangen und bei der Nutzung auch die Seiten- und Rückwände der LKW ordentlich gereinigt werden? Die Nutzung der Reifenwaschanlage auf der Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE) wird durch verkehrslenkende Maßnahmen (Beschilderung, Abschrankung) gewährleistet. Sofern die Anlage aufgrund von Wartungs- oder Reparaturmaßnahmen nicht in Betrieb ist, sorgt die nachfolgende Abrollstrecke (bei vielen Deponien ist das der alleinige Standard) für eine entsprechende Reinigung der Reifen. Die Reifenwaschanlage ist nicht für die Reinigung der Seiten- oder Rückwände der LKW vorgesehen. 2. Wie stellt die Bezirksregierung Münster sicher, dass die Anweisungen zur zwingenden Nutzung der Reifenwaschanlage auf der Zentraldeponie Emscherbruch durch den Planfeststellungsbeschluss vom 06.12.1989 eingehalten werden? Im Rahmen der behördlichen Überwachungsmaßnahmen auf der ZDE wird auch die Reifenwaschanlage regelmäßig kontrolliert. 3. Aus welchen Ländern wurde in welchem Jahr welche Menge Abfall in welchen Deponieklassen im Verhältnis zu inländischem Abfall zur Zentraldeponie Emscherbruch gebracht? Auswertung aus der Datenbank ADDISweb für die letzten zehn Jahre: Dänemark: 2011 224 Mg 2012 226 Mg Griechenland: 2009 29 Mg 2010 201 Mg 2011 88 Mg 2012 141 Mg Italien: 2009 4623 Mg 2010 5013 Mg 2011 8094 Mg 2012 4991 Mg 2013 3205 Mg 2014 3980 Mg 2015 2108 Mg 2016 362 Mg LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7097 3 Irland: 2009 7 Mg 2011 41 Mg 2012 104 Mg 2013 120 Mg 2014 57 Mg In den Jahren 2017 und 2018 wurden keine Abfälle aus dem Ausland auf der ZDE angenommen. Im Mittel der letzten zehn Jahre beträgt der Anteil der Auslandsabfälle zu den auf der ZDE aus dem Inland deponierten Abfällen rund 0,58 %. Eine Differenzierung nach den Ablagerungsbereichen (Deponieklasse II bzw. Deponieklasse III) ist erst ab dem Jahr 2018 möglich, vor dem Jahr 2018 war die Eingabe dieser Informationen in die Datenbank ADDISweb nicht möglich. 4. Die Betreiberin der Zentraldeponie Emscherbruch hat im April 2015 zu zwei Informationsterminen zur Erweiterung der Deponie eingeladen. Wie wurden welche Haushalte im betroffenen Untersuchungsraum eingeladen? Nach Informationen der Bezirksregierung Münster sollten die Termine am 24.05.2015 und am 29.05.2015 erfolgen und die Anwohner mit einem Handzettel sowie mit Presseartikeln zu den Terminen eingeladen werden. 5. Inwieweit wurde dies seitens der Bezirksregierung Münster sichergestellt? Für eine frühzeitige Information der Anwohner ist zunächst die Deponiebetreiberin, d. h. die Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet mbH verantwortlich. Diese wurde durch die Bezirksregierung Münster dahingehend beraten, eine möglichst frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 25 VwVfG durchzuführen.