LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7098 07.08.2019 Datum des Originals: 07.08.2019/Ausgegeben: 12.08.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2730 vom 12. Juli 2019 des Abgeordneten Sebastian Watermeier SPD Drucksache 17/6869 Zentraldeponie Emscherbruch: Welche gesundheitlichen Risiken birgt die Zentraldeponie für die Bürgerinnen und Bürger? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit 50 Jahren prägt die Zentraldeponie Emscherbruch das Leben von über 4.000 Bürgerinnen und Bürgern aus Gelsenkirchen und Herne. 1968 wurde die Deponie auf dem ehemaligen Zechengelände der Zeche Fürst Bismarck eröffnet und wird seitdem betrieben. Zu Beginn der 2000er Jahre sollte sie geschlossen werden. Trotz Widerstands der Stadträte und Menschen vor Ort erteilte die Bezirksregierung Münster damals eine weitere Deponiekapazität von 30 Mio. Kubikmeter mit einer Höhe von 128 Metern über NN. Mittlerweile sind die erweiterten Kapazitäten der Zentraldeponie Emscherbruch ausgeschöpft. Mittels eines Planfeststellungsverfahrens der Bezirksregierung Münster soll eine erneute Erweiterung und somit eine Laufzeitverlängerung um weitere zehn Jahre ermöglicht werden. Die Herner Bürgerinitiative „Uns stinkt’s“ hat gegen diese Entscheidung zunächst 41 inhaltliche Einwendungen eingereicht und anschließend 45 Anträge nach Informationsfreiheitsgesetz und Umweltinformationsgesetz (UIG) bei der Bezirksregierung in Münster gestellt. Die ersten fünf Anträge wurden fristgerecht beantwortet, alle weiteren Anträge blieben hingegen bisher unbeantwortet, obwohl die Fristen hierzu längst abgelaufen sind. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2730 mit Schreiben vom 7. August 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. 1. Werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentraldeponie Emscherbruch regelmäßig auf Erkrankungen untersucht? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7098 2 Aus einzelnen Unfalluntersuchungen auf der Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE) ist bekannt, dass das Unternehmen seinen Arbeitgeberpflichten (z.B. Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Durchführung der Unterweisungen) nachkommt und auch ein innerbetriebliches Arbeitsschutzsystem (Sicherheitsfachkraft) installiert hat. 2. Falls ja, bei wie vielen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentraldeponie Emscherbruch wurden in den letzten 20 Jahren maligne Erkrankungen oder andere Auffälligkeiten festgestellt? Arbeitsmedizinische Untersuchungen der Mitarbeitenden der ZDE finden statt. Ergebnisse und weitere Informationen liegen der Landesregierung nicht vor und könnten auch aus Gründen des Datenschutzes nicht weitergegeben werden. 3. Bei anderen Sondermülldeponien (z.B. Deponien Ihlenberg und Eyller Berg) gibt es Studien zum Krebsrisiko der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der umliegenden Bevölkerung. Falls solche Studien auch für die Zentraldeponie Emscherbruch existieren, aus welchem Grund werden diese Studien nicht veröffentlicht? Studien zum Krebsrisiko sind von der Landesregierung für die ZDE nicht erstellt worden. Studien zum Krebsrisiko durch andere Auftraggeber sind der Landesregierung nicht bekannt. 4. Welche Daten liegen dazu vor, wie die Betreiberin sicherstellt, dass keinerlei entsprechende gesundheitliche Risiken (wie Krebs) durch ihren Betrieb verursacht werden? 5. Welche Maßnahmen hat die Bezirksregierung Münster getroffen, um das Krebsrisiko der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Anwohnerinnen und Anwohner der Zentraldeponie Emscherbruch durch ihren Betrieb zu bestimmen und auszuschließen? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. In verschiedenen Verfahren der Bezirksregierung Münster wurden die Einhaltung der geltenden Immissionswerte gemäß Technischer Anleitung Luft durch entsprechende Vorbelastungsmessungen in Verbindung mit Prognosen der Zusatzbelastungen gutachterlich überprüft. Nach den vorliegenden Gutachten wird an keinem der betrachteten Beurteilungspunkte die zulässige Gesamtbelastung (Nr. 4.2 „Schutz der menschlichen Gesundheit“ TA Luft) überschritten.