LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/710 22.09.2017 Datum des Originals: 21.09.2017/Ausgegeben: 27.09.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 145 vom 27. Juli 2017 der Abgeordneten Berivan Aymaz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/243 Familiennachzug aus Afghanistan Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bei einem Anschlag in Kabul, der Hauptstadt Afghanistans, am 31. Mai 2017 wurde das Gebäude der Deutschen Botschaft nach Informationen des Auswärtigen Amtes so stark beschädigt , dass die Visastelle und die Konsularabteilung für unbestimmte Zeit geschlossen bleiben. Das hat Auswirkungen auf die Bearbeitung von bereits gestellten Visaanträgen unter anderem für die Familienzusammenführung. Diese sollen von Berlin aus bearbeitet werden. Die Umorganisation ist noch nicht abgeschlossen und die Bearbeitung dauert entsprechend länger. Neuanträge können in Afghanistan nicht mehr gestellt werden. Für Neuanträge zur Familienzusammenführung ist eine Antragstellung in Indien und Pakistan geplant. Für die Einreise in beide Länder brauchen die Betroffenen ein Visum. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 145 mit Schreiben vom 21. September 2017 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Nach § 71 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes sind für Visaangelegenheiten allein die vom Auswärtigen Amt ermächtigten Auslandsvertretungen (= Botschaften und Konsulate) der Bundesrepublik Deutschland zuständig und verantwortlich. Seitens der Landesregierung Nordrhein- Westfalens besteht keine Möglichkeit, auf die Organisation des Verfahrens bei der Erteilung von Einreisevisa zugunsten von im Ausland lebenden Familienmitgliedern Einfluss zu nehmen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/710 2 1. Wie viele Personen in NRW warten auf ihre Familienzusammenführung mit afghanischen Staatsangehörigen (bitte nach anerkannten Schutzberechtigten oder einer sonstigen Person wie z.B. einem deutschen Ehepartner oder einem Ausländer mit Niederlassungserlaubnis auflisten)? Der Landesregierung liegen keine Zahlen über vorliegende oder beabsichtigte Visa-Anträge zur Familienzusammenführung vor. Nach hiesiger Kenntnis werden lediglich bearbeitete Verfahren in der Visa-Datei des Auswärtigen Amtes erfasst (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die LINKE zur Visaerteilung im Jahre 2016, BT-Drs. 18/11588 vom 21.03.2017) 2. Wie werden Personen, die bereits einen Antrag auf Familienzusammenführung mit afghanischen Staatsangehörigen gestellt haben und solche, die dies vorhaben, über die Umorganisation und Voraussetzungen für die Antragstellung informiert? Informationen erhalten die Betroffenen über die Webseite http://www.afghanistan .diplo.de/Vertretung/afghanistan/de/Startseite.html, auf die das Auswärtige Amt auf seiner Webseite http://www.auswaertiges-amt.de hinweist. Auch die nordrhein-westfälischen Ausländerbehörden weisen Antragsteller auf die Informationen des Auswärtigen Amtes hin. 3. Wie wirken sich die erschwerten Umstände der Antragstellung auf möglicherweise einzuhaltende Fristen aus, insbesondere beim Nachzug zu anerkannten Flüchtlingen ? Über die Webseite www.fap.diplo.de bietet das Auswärtige Amt die Möglichkeit fristwahrender Anzeigen für den Familiennachzug zu anerkannten Asylberechtigten und Flüchtlingen an.