LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7101 07.08.2019 Datum des Originals: 07.08.2019/Ausgegeben: 12.08.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2752 vom 12. Juli 2019 des Abgeordneten Alexander Vogt SPD Drucksache 17/6894 Zentraldeponie Emscherbruch: Was hat die Bezirksregierung Münster zu verbergen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Zentraldeponie Emscherbruch prägt seit mittlerweile 50 Jahren die Lebenssituation von über 4.000 Bürgerinnen und Bürgern aus Gelsenkirchen und Herne. Die Deponie wird seit 1968 auf dem ehemaligen Zechengelände der Zeche Fürst Bismarck betrieben und sollte bereits Anfang der 2000er Jahre geschlossen werden. Gegen den Widerstand der Stadträte und Menschen vor Ort erteilte die Bezirksregierung Münster damals eine weitere Deponiekapazität von 30 Mio. Kubikmeter mit einer Höhe von 128 Metern über NN. Die erweiterten Kapazitäten der Zentraldeponie Emscherbruch sind mittlerweile ausgeschöpft. Mittels eines Planfeststellungsverfahrens der Bezirksregierung Münster soll eine erneute Erweiterung und damit eine Laufzeitverlängerung um weitere zehn Jahre ermöglicht werden. Die Bürgerinitiative „Uns stinkt’s“ aus Herne hat gegen diese Entscheidung zunächst 41 inhaltliche Einwendungen eingereicht und anschließend 45 Anträge nach Informationsfreiheitsgesetz und Umweltinformationsgesetz (UIG) bei der Bezirksregierung Münster gestellt. Die ersten fünf Anträge wurden fristgerecht beantwortet, doch alle weiteren Anträge blieben bisher unbeantwortet, obwohl die Fristen hierzu längst abgelaufen sind. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2752 mit Schreiben vom 7. August 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet. 1. Nach welchem Verfahren werden die Gutachter auf Zulässigkeit, Qualifikation und Neutralität in einem Planfeststellungsverfahren bei Genehmigungen hinsichtlich der Zentraldeponie Emscherbruch durch die Bezirksregierung Münster überprüft? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7101 2 Für die Prüfung der Gutachter auf Zulässigkeit, Qualifikation und Neutralität gibt es kein ausgewiesenes Zulassungsverfahren. Die Gutachter sind Auftragnehmer der Deponiebetreiberin als Antragstellerin. Betreiberin der Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE) ist die Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR). Die Gutachten werden durch die Genehmigungsbehörde ggf. in Zusammenarbeit mit dem LANUV und weiteren Fachbehörden geprüft. Zulassungsbehörde für die ZDE ist die Bezirksregierung Münster. 2. Wie wird sichergestellt, dass bei der Zentraldeponie Emscherbruch alle aktuellen Regularien (die deutschen Gesetzen sowie die Europäischen Richtlinien) durch die Bezirksregierung Münster eingehalten werden? Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen ist durch den Betreiber sicherzustellen. Aufgabe der Zulassungs- und Überwachungsbehörde – in diesem Fall die Bezirksregierung Münster – ist es, zu überwachen, dass die gesetzlichen Vorschriften durch die Deponiebetreiberin eingehalten werden. Dies ist Gegenstand aller Überwachungen und der Antragsprüfung bei Zulassungsvorhaben wie einer Planfeststellung. 3. Eine Aschewolke zog beim Brand vom 16.07.2018 südlich über bewohntes Gebiet: Welche Luft-, Boden- und Wassermessungen sind mit welchem Ergebnis auf dem betroffenen Stadtgebiet (Herne-Wanne) sowohl zur Zeit des Brandausbruchs als auch im Nachgang für eine Klassifikation der Schadstoffeinwirkung und des Schadens der anwohnenden Bevölkerung und deren Kompensation durchgeführt worden? 4. Falls keine Messungen durchgeführt worden sein sollten, aus welchen Gründen wurde davon abgesehen? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die allgemeine Gefahrenabwehr ist Sache der örtlichen Ordnungsbehörden. Diese haben ggf. weitergehende Untersuchungen zu veranlassen bzw. anzuordnen. Am 16.07.2018 wurde der Sondereinsatz NRW des LANUV (Fachbereich 44.1) aktiviert/informiert. Da der Brand aber schnell unter Kontrolle war, rückte der Sondereinsatz in Absprache mit der Feuerwehr der Stadt Gelsenkirchen nicht aus. Zuvor hatte die Feuerwehr der Stadt Gelsenkirchen eigene Messungen vorgenommen, die sämtlich negativ waren und mit dem LANUV NRW besprochen wurden. Nach Aussage der Feuerwehr der Stadt Gelsenkirchen war durch die Bezirksregierung Münster nichts weiter zu veranlassen. Das Löschwasser ist in die Deponie gelaufen und wurde mit dem Sickerwasser behandelt. 5. Welche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung sind seitens der Bezirksregierung Münster vor dem ersten Brand sowie jeweils im Detail nach den jeweiligen Bränden (vom 09.12.2017, 11.03.2018, 20.04.2018, 07.06.2018 und 16.07.2018) angeordnet worden? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7101 3 Siehe die Antworten zu den vorangehenden Fragestellungen. Der Planfeststellungsbeschluss für die Zentraldeponie Emscherbruch und die nachfolgenden Plangenehmigungen enthalten eine Reihe von Nebenbestimmungen zum Brandschutz (Branderkennung, Brandbekämpfung). Bei den Bränden auf der Deponie hat nicht die Deponie selbst gebrannt, sondern das Abfall- Zwischenläger. Das Revisionszwischenlager wurde auf der Deponie verlegt. In Abstimmung mit der Feuerwehr der Stadt Gelsenkirchen und dem Dezernat 22 der Bezirksregierung Münster wurden umfangreiche Branderkennungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen (z. B. Löschmonitore) nach dem Stand der Technik sowie eine Teilung des Lagerbereichs abgestimmt. Der alte Lagerbereich wird nun sukzessive freigezogen und der neue Lagerbereich in Betrieb genommen.