LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/711 22.09.2017 Datum des Originals: 21.09.2017/Ausgegeben: 27.09.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 218 vom 17. August 2017 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD Drucksache 17/405 Bezug von Leistungen nach §2 AsylbLG Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Leistungsberechtigte nach AsylbLG haben gemäß § 2 AsylbLG nach Ablauf von 15 Monaten Anspruch auf Leistungen im Umfang des SGB XII, sofern sie ihre Aufenthaltsdauer nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben (sog. Analogleistungen). Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 218 mit Schreiben vom 21. September 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. 1. Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Personen derzeit in Nordrhein-Westfalen Leistungen nach § 2 AsylbLG beziehen, aufgeschlüsselt nach deren jeweiligen Herkunftsländern? 2. Ist der Landesregierung bekannt, wie hoch der Anteil ausländischer Staatsangehöriger bezogen auf die Gesamtsumme der Personen, die in Nordrhein-Westfalen derzeit Grundsicherung und sog. Analogleistungen nach § 2 AsylbLG erhalten, ist? 3. Wie hoch ist die Gesamtsumme der Leistungen, die in Nordrhein-Westfalen nach § 2 AsylbLG derzeit monatlich ausbezahlt wird? Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 1 bis 3 zusammen beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/711 2 Landesweite Statistiken über die Anzahl der Personen, die in Nordrhein-Westfalen Leistungen nach § 2 AsylbLG beziehen, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Herkunftsländern, liegen der Landesregierung nicht vor. Informationen über die Summe der Leistungen nach dem AsylbLG insgesamt (aufgeschlüsselt nach Grundleistungen und Leistungen in besonderen Fällen) sowie über deren Empfängerinnen und Empfänger (aufgeschlüsselt unter anderem auch nach den jeweiligen Herkunftsländern ) enthält die öffentlich zugängliche Statistik zum AsylbLG, die auf der Internetseite des Landesbetriebs Information und Technik NRW abrufbar ist. Zum Ende des 1. Quartals 2017 haben in Nordrhein-Westfalen 269.225 Personen Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) bezogen. Der Anteil ausländischer Personen beläuft sich dabei auf 53.749, also knapp 20%.