LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7123 09.08.2019 Datum des Originals: 09.08.2019/Ausgegeben: 14.08.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2646 vom 19. Juni 2019 des Abgeordneten Frank Müller SPD Drucksache 17/6627 Unbesetzte Stellen in Essen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut jüngsten Berichten ist die Zahl der unbesetzten Stellen in der Landesverwaltung in Nordrhein-Westfalen zuletzt um landesweit 32 Prozent angestiegen. Besonders an den Schulen macht sich dies bemerkbar: In den ersten vier Monaten 2019 stieg die Zahl der unbesetzten Stellen demnach von 5.800 auf 7.400. Besonders stark wird der Lehrermangel an Grundschulen beklagt. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 2646 mit Schreiben vom 9. August 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Stellen innerhalb der Landesverwaltung sind in Essen unbesetzt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen) 2. Wie hat sich die Zahl der unbesetzten Stellen innerhalb der Landesverwaltung in Essen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen) Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Im „Arbeitsstab Ruhr-Konferenz“ gibt es im Essener Projektteam keine unbesetzte Stelle. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7123 2 Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen: Für die Funktionsfinanzämter für Groß- und Konzernbetriebsprüfung sowie Steuerstrafsachen und Steuerfahndung, deren Personal aus erfahrenen Beschäftigten der Steuerverwaltung zugeführt wird, gibt es gesonderte Zuführungszeitpunkte jeweils zum 01.02. eines Jahres. Danach ergab sich für die Finanzämter in Essen jeweils folgender Zuführungsbedarf, der die unterjährig freigewordenen Stellen für den Beamtenbereich darstellt. Dieser Zuführungsbedarf wurde entsprechend gedeckt. Für den Tarifbereich erfolgt eine unmittelbare Nachbesetzung. Finanzämter in 01.12.14/ 01.02.15 2015 01.12.15/ 01.02.16 2016 01.12.16/ 01.02.17 2017 01.12.17/ 01.02.18 2018 01.12.18/ 01.02.19 2019 Essen Beamtenbereich Tarifbereich Beamtenbereich Tarifbereich Beamtenbereich Tarifbereich Beamtenbereich Tarifbereich Beamtenbereich Tarifbereich 7,8 0 44,3 0 39,8 2 59,7 0 64 10 Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern: In der Bezirksregierung Düsseldorf - Standort Essen - gibt es im Bereich der allgemeinen inneren Verwaltung drei freie Stellen in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt (ehemals mittlerer Dienst), davon eine Stelle an der Erstaufnahmeeinrichtung Essen und zwei Stellen in Dezernat 55 (Arbeitsschutz). Diese Stellen sollen zeitnah nachbesetzt werden. Im Arbeitsschutz gibt es keine Aufteilung der Fachstellen zwischen den Standorten Mönchengladbach und Essen. Die Entwicklung der Stellenvakanzen ist in der Bezirksregierung Düsseldorf - Standort Essen - rückwirkend nicht abbildbar. Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Essen: Unterjährig freiwerdende Planstellen der Polizei in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt - ehemals gehobener Dienst - und Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt - ehemals höherer Dienst - (durch altersbedingte Abgänge, Versetzung aus dem Kapitel 03 110, Ausscheiden aufgrund von Dienstunfähigkeit, Tod etc.) werden im Rahmen der praktizierten zentralen Stellenplanbewirtschaftung eingezogen und entsprechend im Ministerium des Innern verwaltet, um beispielsweise - aufkommende Planstellenbedarfe zentral bedienen zu können - frei gewordene Planstellenanteile als Beförderungsmöglichkeiten, welche von hier zentral zugewiesen werden, nutzen zu können - einen Überblick über künftige Beförderungsmöglichkeiten zu haben - eine höhere Planungssicherheit zu haben. Zum Stichtag 01.07.2019 lagen folglich keine unbesetzten Planstellen beim Polizeipräsidium Essen vor. Die unterjährig freiwerdenden Planstellen dienen darüber hinaus unmittelbar der Übernahme der geprüften Kommissaranwärter/-innen zum 01.09. eines jeden Jahres sowie der Einstellung von Direkteinsteigern/-innen und Aufsteigern/-innen aus dem vormals gehobenen Polizeivollzugsdienst und stellen damit keine anderweitig verfügbaren Planstellen dar, welche z.B. über eine Ausschreibung besetzt werden könnten. Von den dem Polizeipräsidium Essen zugewiesenen 280 Stellen für Tarifbeschäftigte sind derzeit 238 Stellen besetzt. Hinzu kommen noch rund 10 Stellen, die für Vollzeitansprüche LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7123 3 vorgehalten werden müssen sowie rund 10 Stellen, die sich derzeit im Ausschreibungsverfahren befinden. Wie bereits oben dargestellt, werden die Planstellen der Polizei unterjährig freiwerdenden Planstellen im Rahmen der zentralen Stellenplanbewirtschaftung unmittelbar vom Ministerium des Innern eingezogen und verwaltet. Somit lagen auch in der Vergangenheit keine unbesetzten Planstellen beim Polizeipräsidium Essen vor. Bis zum Haushaltsjahr 2018 waren durchschnittlich nahezu alle Stellen im Tarifbereich besetzt. Entsprechend dem Ziel der Landesregierung, wieder mehr Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte mit ihren originären Aufgaben zu betrauen, wurde durch die erstmalige Zuweisung im Jahr 2018 von insgesamt 500 Tarifstellen für Regierungsbeschäftigte in der Polizei geschaffen. Mit dem Haushalt 2019 wurden weitere 500 Tarifstellen verteilt. Das Polizeipräsidium Essen erhielt davon bislang insgesamt 23 Tarifstellen. Diese neuen Stellen wurden und werden alsbald möglich dem Stellenbesetzungsverfahren zugeführt, um sie schnellstmöglich mit qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern zu besetzen. Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Bildung: Im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Schule und Bildung gibt es keine unbesetzten Stellen in Essen. Zu Frage 2 liegen keine historischen Daten vor. Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz: Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Für den Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz ergibt sich die Anzahl der unbesetzten Planstellen und Stellen bei den Essener Justizbehörden zum Stichtag 01.07.2019 sowie für die vergangenen fünf Jahre, aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen, aus der nachfolgenden Tabelle. Geschäftsbereich des Ministeriums für Verkehr: Für den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen kann keine konkrete Anzahl unbesetzter Stellen benannt werden. Hintergrund ist, dass die Bewirtschaftung sowohl der Planstellen und der Stellen als auch der Haushaltsmittel eigenständig durch die Region II (Regionalniederlassungen Münsterland und Ruhr) erfolgt. Bei der Ausschreibung und 01.01.2014 01.01.2015 01.01.2016 01.01.2017 01.01.2018 01.07.2019 Laufbahngruppe 2.2 1,40 1,08 1,57 4,67 6,37 15,04 Laufbahngruppe 2.1 1,19 10,48 8,26 5,80 5,10 10,40 Laufbahngruppe 1.2 20,28 37,69 14,40 38,18 30,40 33,62 Laufbahngruppe 1.1 2,00 2,00 3,00 5,00 2,00 3,00 Summe 24,87 51,25 27,23 53,65 43,87 62,06 Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz Laufbahn Stichtag: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7123 4 Besetzung unbesetzter oder künftig freiwerdender Dienstposten wird im Einzelfall entschieden, an welchem Standort (Coesfeld, Bochum, Essen) eine Besetzung zwingend erforderlich ist. Zudem kann auch ein Kapazitätsausgleich erfolgen. Zum Stand 01.07.2019 waren im Geschäftsbereich des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft 7 Beamtenstellen unbesetzt, davon 3 Berufungsverfahren kurz vor Abschluss. Es waren keine Angestelltenstellen unbesetzt. In der Vergangenheit stellte sich die Situation wie folgt dar: 1.1.2015 1.1.2016 1.1.2017 1.1.2018 1.1.2019 Beamtenbereich 0 0 0 0 0 Tarifbereich 0 3,5 1 0 0 In den übrigen Ressorts befinden sich keine Dienststellen in Essen bzw. sind in den dortigen Dienststellen keine Stellen unbesetzt. 3. Wie viele Stellen an Essener Schulen sind unbesetzt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Schulformen) Die Darstellung des haushaltsrechtlichen Stellen-Solls und Stellen-Ists auf der Ebene von kommunalen Schulträgern bzw. von einzelnen Schulen ist nicht möglich, da im Schulbereich auf diesen Ebenen keine Stellenzuweisungen erfolgen. Auf der Ebene der Einzelschulen und auf Schulträgerebene gibt es keinen Stellenplan. Zur Erhaltung der Bewirtschaftungsflexibilität und damit zur Sicherung der Unterrichtsversorgung werden Stellenpläne nur bis zur Ebene der oberen Schulaufsicht aufgestellt, zugewiesen und bewirtschaftet. Die seit dem Schulversuch „Selbständige Schule“ (2001) immer wieder erhobene und diskutierte Forderung nach einem individuellen „Stellenplan“ ist mit Blick auf das gegliederte Schulwesen und rund 5.000 öffentliche Schulen geprüft und zurückgewiesen worden. Dies gilt auch für „Stellenpläne“ auf Schulträgerebene. Folglich liegen auf diesen Ebenen auch keine Daten zu unbesetzten Stellen vor. Das Ministerium für Schule und Bildung weist die mit dem Haushalt bereitgestellten Stellen den jeweiligen Bezirksregierungen zur Bewirtschaftung zu. Die Schulen erhalten von der Schulaufsicht auf dieser Grundlage eine Personalausstattung zur Abdeckung des sich nach der Verordnung zur Ausführung des § 93 Absatz 2 SchulG ergebenen und von der Schulaufsicht anerkannten Lehrerstellenbedarfs für ein Schuljahr. Der Stellenbedarf und die Personalausstattung können für die Schulen in Essen nach Schulformen differenziert mit der IT-Anwendung „Schulinformations- und Planungssystem – SchIPS“ ermittelt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7123 5 Das Ergebnis der Auswertung (Stand 02.07.2019) für den Stellenbedarf und die Personalausstattung stellt sich wie folgt dar: Bei der Bewertung der Angaben ist auf Folgendes hinzuweisen: Grundsätzlich bedeutet eine gegenüber dem sich rechnerisch ergebenden Stellenbedarf zu geringe Personalausstattung an einzelnen Schulen nicht automatisch, dass der Unterrichtsbedarf dieser Schule nicht gedeckt werden kann. Vielmehr kann die Schulaufsicht vor Ort bestehende Besonderheiten (z. B. im Hinblick auf die Alters- bzw. Schwerbehindertenermäßigung) im Rahmen der Personalzuweisung berücksichtigen. Auf der anderen Seite bedeutet eine sich gegenüber dem rechnerisch ergebenden Stellenbedarf zu hohe Personalausstattung an einzelnen Schulen nicht automatisch eine Überversorgung dieser Schule. Bei der Interpretation der Daten ist ferner zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um eine stichtagsbezogene Momentaufnahme handelt und die Unterrichtsversorgung einzelner Schulen daher nicht immer vollständig abgebildet werden kann. Alle sich noch in Bearbeitung befindlichen Vorgänge, wie z. B. Veränderungen in der Personalzuweisung, Neueinstellungen, Pensionierungen, Beginn oder Beendigung von Erziehungsurlaub, Elternzeit oder Altersteilzeit, Beurlaubungen, Veränderungen im Beschäftigungsumfang können in einer stichtagsbezogenen Abfrage nicht berücksichtigt werden. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass den Schulen landesweit zusätzliches Personal zur Verfügung steht, das in SchIPS nicht bei der Personalausstattung der jeweiligen Schule erfasst wurde. Hierzu zählen beispielsweise die Vertretungsreserve Grundschule, Lehrkräfte für den herkunftssprachlichen Unterricht oder Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Obwohl dieses Personal nicht bei der Personalausstattung der einzelnen Schule verbucht wurde, verbessert es deren Personalsituation. 4. Wie hat sich die Zahl der unbesetzten Stellen an Essener Schulen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Schulformen) Dem Ministerium für Schule und Bildung liegen hierzu keine historischen Daten vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7123 6 5. Welche Einsparungen durch die nicht besetzten Stellen in Essen innerhalb der Landesverwaltung erwartet die Landesregierung für das laufende Haushaltsjahr? (Bitte aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen) In der Landesverwaltung kommt es üblicherweise im Jahresverlauf zu Schwankungen bei der Stellenbesetzung. Insbesondere im Schulbereich und in anwärtergespeisten Bereichen erhöht sich die Stellenbesetzungsquote oftmals in der zweiten Jahreshälfte des Haushaltsvollzugs bedingt durch die stichtagsbezogene Einstellung von Lehrer/-innen und die Übernahme von Anwärter/-innen. Prognosen über die Höhe der zu erwartenden Einsparungen durch unbesetzte Stellen sind zu diesem Zeitpunkt nicht aussagekräftig. In einigen Geschäftsbereichen werden mangels freier Stellen keine Einsparungen erwartet. Ziel der Landesregierung bleibt es, freie Stellen schnellstmöglich mit qualifizierten Bewerbern zu besetzen; Einsparungen durch unbesetzte Stellen werden nicht angestrebt.