LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7124 09.08.2019 Datum des Originals: 09.08.2019/Ausgegeben: 14.08.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2703 vom 3. Juli 2019 des Abgeordneten Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6807 Bau der L821n ohne Wenn und Aber? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Pläne zum Bau der L821n sind mittlerweile jahrzehntealt, die Umweltverträglichkeitsprüfung über 25 Jahre her, der Planfeststellungsbeschluss von 2008. Die Voraussetzungen für den Bau der L821n haben sich seit der ersten Beschlussfassung wesentlich geändert, z.B. sollte die Straße Teil einer größeren überörtlichen Verbindung sein, die anderen betroffenen Kommunen haben aber von diesen Plänen schon lange Abstand genommen, so dass in Bergkamen nur noch ein Teilstück ohne größere verbindende Funktion realisiert werden soll. Inzwischen gibt es auch in Bergkamen eine große Mehrheit in der Stadtgesellschaft gegen den Bau dieser Landesstraße. Insbesondere wird durch die neue Straße eine starke Trennwirkung zwischen den Stadtteilen Weddinghofen und Oberaden befürchtet und mit dem Bau ein Naherholungsgebiet zerstört. Folgerichtig hat der Stadtrat von Bergkamen am 6. Juni 2019 mit einer Zweidrittelmehrheit eine Resolution an die Landesregierung verabschiedet, in der der Bau der L821n abgelehnt wird. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2703 mit Schreiben vom 9. August 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. In einem Schreiben vom 17.11.2017 weist Herr Wüst ausdrücklich darauf hin, dass sich die Entscheidung für den Straßenbau auf den politischen Willen des Rates der Stadt Bergkamen stützt. Der Rat hat nun gegen den Bau der L821n votiert. Hält die Landesregierung an ihrem Plan fest, den Bau der L821n auch gegen den Mehrheitswillen des Rates und gegen große Teile der Bevölkerung von Bergkamen durchzusetzen (über 3.000 gesammelte Unterschriften)? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7124 2 2. Wenn ja, mit welcher Begründung? Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Fragesteller bezieht sich bei der Aussage, dass sich die Entscheidung für den Straßenbau auf den politischen Willen des Rates der Stadt Bergkamen stütze, auf ein Schreiben vom 17. November 2017. Der Fragesteller unterstellt, dass es ein Schreiben des Verkehrsministers vom 17. November 2017 mit dieser Aussage gäbe. Dies ist sachlich falsch. Insofern kann die Aussage nicht nachvollzogen werden. Mit Datum vom 17. November 2017 ist ein offener Brief von Herrn Andreas Worch (Bürgerinitiative L821n Nein) am 24. November 2017 im Verkehrsministerium eingegangen, der im Dezember beantwortet wurde. In dem Antwortschreiben weist das Verkehrsministerium darauf hin, dass der Verkehrsausschuss am 6. Dezember 2017 das Benehmen für das Landesstraßenbauprogramm 2018 hergestellt hat, das auch die L821n enthält. Die Ortsumgehung ist zudem im gültigen gesetzlichen Landesstraßenbedarfsplan enthalten und bereits seit dem 30. Januar 2015 liegt ein bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss und damit Baurecht vor. Der Bau der Landesstraße beruht auf den einschließlich der Benehmensherstellung des Verkehrsausschusses genannten Beschlüssen. Am 28. Juni 2017 hat der Rat der Stadt Bergkamen einen positiven Ratsbeschluss für den Bau der L821n gefasst. Der Beschluss enthält auch einige wenige Bedingungen für den Bau der Ortsumgehung. Der Ratsbeschluss vom 6. Juni 2019 umfasst ebenfalls keine Ablehnung der Ortsumgehung, sondern unterstreicht die Bedingungen der Stadt aus 2017. Eine Bedingung der Stadt war die Abstufung der L821 (Jahnstraße) und der L664 (Schulstraße). Gegenüber der Stadt Bergkamen wurde im August 2018 sowie im Februar 2019 die Bereitschaft der Landesregierung mitgeteilt, die heutige L821 in Oberaden (Jahnstraße) bzw. die L664 (Schulstraße) abzustufen. Bei der Umsetzung von Baumaßnahmen des Landesstraßenbedarfsplanes betreibt die Landesregierung in Kooperation mit den jeweils beteiligten Kommunen die Planung, die Bauvorbereitungen und die Baudurchführung. Im Fall der L821 Ortsumgehung Bergkamen wird von diesem Vorgehen nicht abgewichen. Der im Planfeststellungsverfahren dargestellte Nutzen der Maßnahmen hat sich mit der Erlangung des bestandskräftigen Baurechts bestätigt. Aus diesem Grund und basierend auf den oben genannten Beschlüssen hält die Landesregierung an der Realisierung dieses Projektes fest. 3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, von dem Bauvorhaben Abstand zu nehmen? Siehe Antwort zu den Fragen 1 und 2. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7124 3 4. Warum wurde kein Moratorium vereinbart, um die Umweltauswirkungen und die Auswirkungen auf die räumliche Situation in Bergkamen noch einmal zu überprüfen? Im Planfeststellungsbeschluss wurden alle relevanten Belange einschließlich der Umweltaspekte mit- und gegeneinander umfassend abgewogen. 5. Wie vermittelt die Landesregierung der Bevölkerung den Umstand, dass mit den veranschlagten 14,5 Mio. Euro für den Bau der L821n öffentliche Mittel für eine Straße ausgegeben werden, die vor Ort kaum jemand mehr will? Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. Zudem wird die Durchführung der Baumaßnahme parallel durch eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen begleitet.