LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7137 12.08.2019 Datum des Originals: 12.08.2019/Ausgegeben: 15.08.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2749 vom 12. Juli 2019 der Abgeordneten Martin Börschel und Jochen Ott SPD Drucksache 17/6891 Wann ist der dringend anstehende Bau des neuen Justizzentrums Köln geplant und wie werden der alte Bau bzw. Fläche zukünftig genutzt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die SPD-Fraktion begrüßt, dass das Justizministerium und andere beteiligte Akteure sich nun nach langem Stillstand endlich auf den Standort für den Neubau eines Justizzentrums Köln geeinigt haben, der seitens der Stadt Köln bereits seit 2014 favorisiert ist. Die Entscheidung ermöglicht zukünftig endlich wieder angemessene Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizbereich und legt erforderliche Grundlagen für eine Modernisierung des Angebotes der Justiz für die Bürgerinnen und Bürger. In der Folge stellt sich jedoch die Frage nach der Nutzung des alten, sanierungsbedürftigen Gebäudes und der Liegenschaft. Das benachbarte frühere Gebäude der Arbeitsagentur beispielsweise wurde unter Verantwortung der damaligen Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen zum Höchstpreis am Markt verkauft, liegt seither jedoch ungenutzt brach. In Zeiten der großen sozialen Herausforderung, vor allem in Ballungsgebieten bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, ist dies ein inakzeptabler Zustand. Wie schon bei dem ehemaligen Gebäude der Arbeitsagentur halten die Unterzeichner die Fläche des jetzigen Justizzentrums für eine ideale Möglichkeit öffentlich geförderten Wohnungsraum zu schaffen, wegen der Nähe zur Universität zum Beispiel in Form studentischen Wohnens. Aufgrund des erheblichen Sanierungsbedarfes des jetzigen Gebäudes dürfte ein Neubau gegenüber einer Sanierung vorzugswürdig sein, dies wäre jedoch genauer zu untersuchen. Falls die Landesregierung einen Verkauf des Gebäudes beziehungsweise der Fläche anstrebt, oder falls kein geförderter Wohnungsbau geplant ist, würde sie die Bestrebungen zur Entspannung der Wohnungssituation konterkarieren. Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 2749 mit Schreiben vom 12. August 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7137 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung ist sich des Zustands des Bestandsgebäudes bewusst. Bei der Neuunterbringung der betroffenen Justizbehörden, den drei jeweils größten ihrer Art in Nordrhein-Westfalen, handelt es sich aber um ein höchst anspruchsvolles Projekt mit einer Vielzahl an Herausforderungen. Dementsprechend sind angesichts der besonderen Anforderung an die räumliche und infrastrukturelle Umgebung und im Interesse einer möglichst zügigen Realisierung schon im Vorfeld der Umsetzung des Vorhabens diverse Aspekte sorgfältig zu beleuchten und Abwägungen zu treffen. Dies betrifft insbesondere auch die Auswahl des zukünftigen Standorts. Die Landesregierung hat sich daher seit Übernahme der Regierungsverantwortung intensiv mit den möglichen Optionen für das Justizzentrum Köln befasst. Auf der Grundlage dieser Auseinandersetzung ist die Entscheidung für einen Neubau, den zukünftigen Standort und das weitere Vorgehen getroffen worden. 1. Welcher Zeitraum ist für Neubau und Umzug des Justizzentrums Köln vorgesehen? 2. Welche Änderungen hinsichtlich Raumprogramm, Angebot für die Öffentlichkeit bzw. Nutzung durch welche Justizbehörden sind geplant? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Valide Angaben zur Planungs- und Bauzeit des Neubauvorhabens, welches die Unterbringung von Land- und Amtsgericht sowie der Staatsanwaltschaft Köln zum Ziel hat, sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Noch in diesem Jahr soll ein Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das maßgebliche Gelände bei der Stadt Köln gestellt werden. Anschließend ist beabsichtigt, einen städtebaulichen Wettbewerb für die Gestaltung von Areal und Gebäude durchzuführen. Dementsprechend existiert auch noch kein abschließendes Konzept. 3. Beabsichtigt die Landesregierung die Liegenschaft oder das vorhandene Gebäude mittelbar oder unmittelbar öffentlich gefördertem Wohnen zuzuführen? 4. Ist die Landesregierung bereit, der Stadt Köln, einer städtischen Gesellschaft oder dem Studierendenwerk die Liegenschaft nach den Bestimmungen des § 15 Absatz 3 HHG zum Verkehrswert zu veräußern, damit diese die Liegenschaft für einen kommunalen Zweck oder für studentisches Wohnen nutzen können? 5. Welche Pläne hat die Landesregierung ansonsten für die Liegenschaft? Die Fragen 3 bis 5 werden zusammen beantwortet. Die Liegenschaft befindet sich derzeit noch in Landesnutzung. Grundlage für einen möglichen Verkauf stellt die Entbehrlichkeitsprüfung dar, die erst mit Neubau und Umzug des Justizzentrums Kölns erfolgen kann. Dementsprechend existieren aktuell noch keine Planungen für eine Folgenutzung des Grundstücks.