LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7152 14.08.2019 Datum des Originals: 14.08.2019/Ausgegeben: 19.08.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2701 vom 4. Juli 2019 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD Drucksache 17/6783 Unterstützung der Hilfsorganisation „Islamic Relief Deutschland“ durch die Staatssekretärin Serap Güler trotz signifikanter personeller Verbindungen zur „Muslimbruderschaft“ (MB) oder ihr nahestehender Organisationen (Hamas). Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wie eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Luksic, Ruppert und Thomae (FDP) im Deutschen Bundestag ergeben hat, verfügt die Gruppe „Islamic Relief Worldwide“ genauso wie ihre deutsche Tochterorganisation „Islamic Relief Deutschland e. V.“ über signifikante personelle Verbindungen zur „Muslimbruderschaft“ (MB) oder ihr nahestehende Organisationen.1 Seit 2014 hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass „Islamic Relief Worldwide“ Inklusive des deutschen Zweiges „Islamic Relief Deutschland“ in Israel verboten sind, weil Israel diese Organisationen als Teil des Finanzsystems der Hamas und der Muslimbrüderbewegung ansieht und deshalb als Terrororganisation einstuft. Aus Gründen des Staatswohls wurde diesbezüglich von der Bundesregierung keine weitergehende Einschätzung abgegeben, da „die vorliegenden Erkenntnisse für eine Verwendung im nationalen Bereich nicht freigeben sind.“2 Weiterhin hat die Bundesregierung aus den öffentlich zugänglichen Jahresberichten von „Islamic Relief Deutschland e. V.“ und „Islamic Relief Worldwide“ Kenntnis darüber, dass „Islamic Relief Deutschland e. V.“ den größten Teil finanzieller Projektförderungen an „Islamic Relief Worldwide“ überweist. Wie der Münchener Merkur berichtet, gab es aus den Reihen der Fragesteller empörte Reaktionen auf die Antwort der Bundesregierung: "Es ist ein Skandal, dass deutsche 1 Vergleiche Drucksache Deutscher Bundestag 19/9415 2 Vergleiche Drucksache Deutscher Bundestag 19/9415, Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 48 und 49 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7152 2 Steuergelder an Islamisten gehen", erklärte der FDP-Abgeordnete Oliver Luksic. Der religionspolitische Sprecher der Fraktion, Stefan Ruppert, sagte, die Antwort der Regierung zeige "den Unwillen der Bundesregierung, sich dieser dringenden Problematik entschieden entgegenzustellen".3 „Islamic Relief Deutschland“ hat u.a. das „Projekt Speisen für Waisen“ im Portfolio. Prominente Unterstützer des Projekts „Speisen für Waisen“ finden sich auf der Homepage von „Islamic Releef Deutschland“.4 Darunter findet sich neben Aiman Mazyek, dem Vorsitzenden des Zentralrats der Muslime, u.a. auch die Staatssekretärin Serap Güler. Zum Zentralrat der Muslime gehört als Mitgliedsorganisation u.a. die Deutsche muslimische Gemeinschaft (DMG) (ehemals: Islamische Gemeinschaft in Deutschland IGD) Sie ist die wichtigste und zentrale Muslimbruder-nahe Organisation in Deutschland. Gemäß Verfassungsschutzbericht NRW gehört die DMG/IGD zu den Gründungsmitgliedern der Föderation islamscher Organisationen in Europa (FIOE), die als Sammelbecken für Organisationen der Muslimbruderschaft (MB) in Europa gilt. Die MB lehnt säkulare demokratische Staatssysteme ab beziehungsweise akzeptiert sie nur als Übergangslösung. Eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz erfolgt aufgrund der Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und den Gedanken der Völkerverständigung aufgrund von § 3 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 VSG NRW.5 Bei den Muslimbrüdern handelt es sich nach Expertenmeinung um eine ausgewiesene Terrororganisation, die u.a. sogar die Hamas als Tochterorganisation hat. Hiermit bestätigt sich die oben geschilderte Einschätzung des Staates Israel.6 Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 2701 mit Schreiben vom 14. August 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. 1. Sind die Informationen auf der Homepage von „Islamic Relief Deutschland“ bezüglich einer Unterstützung seitens der Staatssekretärin Serap Güler korrekt? Soweit die Fragestellerin sich auf das unter https://www.speisen-fuer-waisen.de/prominente/ veröffentlichte Zitat bezieht, ist es zutreffend, dass Staatssekretärin Güler sich 2018 dazu bereit erklärt hat, das Projekt „Speisen für Waisen“ des Islamic Relief Humanitäre Organisation in Deutschland e.V. (IRD) mit einem Statement wie u.a. auch Herr Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier Frau Malu Dreyer, Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz, Frau Hannelore Kraft, Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen a.D., Frau Henriette Reker, Oberbürgermeisterin der Stadt Köln, zu unterstützen. 3 https://www.merkur.de/politik/islamic-relief-hat-kontakte-zur-muslimbruderschaft-zr- 12196714.html?fbclid=IwAR3Qmc7a6PDEe1dZPeC0VQlOj_urUY6r0jcs8rshjc6URPQihIOdtDz3FGE 4 http://www.speisen-fuer-waisen.de/prominente/ 5 Vergleiche Verfassungsschutzbericht NRW 2017 6 Vergleiche Lt. Drucksache 17/6409 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7152 3 2. In welcher Form unterstützt die Staatssekretärin das genannte Projekt oder weitere Projekte von „Islamic Relief Deutschland“? Nach Kenntnisnahme der Informationen über Beziehungen des Trägervereins zum Umfeld der Muslimbruderschaft (MB; siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zum „Ausmaß ausländischer Einflussnahme auf Religionsgemeinschaften, religiöse Vereine und sonstige religiöse Organisationen“ – BT-Drs. 19/9415) hat Staatssekretärin Güler sofort von jeglicher Unterstützung Abstand genommen und um Entfernung von der Internetseite gebeten. 3. Teilt die Landesregierung die Einschätzung der Bundesregierung sowie die des Staates Israel, dass es Verbindungen von „Islamic Relief“ zur Muslimbruderschaft und zur Hamas gibt? Der Landesregierung liegen vereinzelte Erkenntnisse über personelle und organisatorische Bezüge des Vereins IRD ins Spektrum der islamistischen MB vor, insbesondere in Form von Kontakten zur „Islamischen Gemeinschaft in Deutschland“ (IGD, heute „Deutsche Muslimische Gemeinschaft“). Diese wird als wichtigstes Sammelbecken von MB-Anhängern in der Bundesrepublik durch den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz beobachtet. Zu Bezügen von IRD bzw. „Islamic Relief Worldwide“ (IRW) zur militanten HAMAS liegen der Landesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Über die Erkenntnisse anderer Verfassungsschutzbehörden, der Bundesregierung oder anderer Staaten kann keine Auskunft gegeben werden. 4. Ist eine Unterstützung dieser Organisation durch die Staatssekretärin Serap Güler für die Landesregierung unter diesen Gesichtspunkten vertretbar? Siehe Antwort zu Frage 2 5. Hat „Islamic Relief Deutschland“ jemals Fördermittel des Landes Nordrhein- Westfalen erhalten? (bitte nach Haushaltsjahr und Höhe der Fördersumme auflisten) IRD hat keine Fördermittel erhalten, soweit dies im Rahmen einer Ressortabfrage zu ermitteln war. Lediglich die „Islamic Relief Kleiderkammer gGmbH“ in Köln hat im Zuge der Flüchtlingsaufnahme 2016 Fördermittel in Höhe von 4.000 Euro aus dem Landesprogramm KOMM-AN NRW erhalten: Jeweils ein einmaliger pauschaler Festbetrag in Höhe von 2.000 Euro für (1.) Erstellung, Druck und Anschaffung von Printmedien und (2.) Erstellung, Erweiterung, Pflege bzw. Aktualisierung von Internetseiten. Diese Mittel sind nicht unmittelbar vom Land an die Islamic Relief Kleiderkammer gGmbH geflossen. Sie wurden vielmehr dem Träger aus der Gesamtsumme, die das Land der Stadt Köln zugewiesen hat (2016: 387.982,32 Euro), von der Stadt Köln (Kommunales Integrationszentrum) zur Verfügung gestellt. Die Islamic Relief Kleiderkammer gGmbH ist Teil des Arbeitskreises „Muslimische Flüchtlingsarbeit“ in Köln.