LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7161 15.08.2019 Datum des Originals: 08.08.2019/Ausgegeben: 20.08.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2738 vom 12. Juli 2019 des Abgeordneten Martin Börschel SPD Drucksache 17/6877 Wie groß ist der Personalabbau bei den Einsatztrupps sowie den Bezirks- und Servicediensten im Bereich des Polizeipräsidiums Köln? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 9.7.2019 unterrichtete der Kölner Polizeipräsident in einem Mediengespräch die Öffentlichkeit über anstehende Umstrukturierungen im Polizeipräsidium Köln. Darin bestätigte er im Grundsatz die in Ziffer 1 der Kleinen Anfrage 2715 des Unterzeichners (DS 17/6832) gestellte Frage hinsichtlich der Auflösung von Einsatztrupps und Bezirks- und Servicediensten, ohne konkret auf die künftigen organisatorischen Einheiten einzugehen. Ebenso schilderte er, dass für einige der beabsichtigten organisatorischen Maßnahmen das Ministerium des Innern „eingebunden werden“ müsse und für die Veränderungen nun erst die konzeptionelle „Feinarbeit“ beginne. Die Gewerkschaft der Polizei Kreisgruppe Köln warnt demgegenüber in einem Infoblatt „ausdrücklich davor, die hervorragenden Kenntnisse über die örtliche Kriminalitätslage zu opfern, um scheinbar Personalressourcen freizusetzen. Die Kolleginnen und Kollegen der Einsatztrupps und der Bezirks- und Servicediensten haben in den letzten Jahren einen maßgeblichen Anteil an der Senkung der Kriminalitätszahlen geleistet.“ Die Polizei Köln geht selbst davon aus, die Aufgabe des Bezirks- und Schwerpunktdienstes sei die „sichtbare polizeiliche Präsenz in den einzelnen Stadtvierteln und der Aufbau sowie die Pflege dauerhafter Kontakte zur Bevölkerung und allen lokalen Institutionen.“ Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2738 mit Schreiben vom 8. August 2019 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7161 2 Vorbemerkung der Landesregierung Vor dem Hintergrund der anhaltend dynamischen Lageentwicklung im Bereich der polizeilichen Kernaufgaben ist eine selbstständige, aufgabenkritische Betrachtung der Aufbauund Ablauforganisation für die Kreispolizeibehörden ein permanenter Prozess. Im Rahmen seiner Organisationshoheit überprüft das Polizeipräsidium Köln derzeit daher seine Organisationsstrukturen und erachtet Anpassungen als erforderlich. Wesentliches Ziel der geplanten Organisationsanpassung ist die Stärkung des Wach- und Wechseldienstes und damit die sichtbare Präsenz in den Stadtgebieten zu erhöhen. Der Bezirksdienst soll in der jetzigen Stärke in regionaler Verantwortung bleiben. Es werden zudem Synergieeffekte durch personell stärkere und damit flexiblere Einheiten erwartet. Unter Berücksichtigung der aktuellen, landesweiten Schwerpunktsetzungen gehört auch das Freisetzen zusätzlicher Ermittlungskräfte zur Verhütung und Verfolgung von Delikten des sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie und zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus dazu. Die Direktion Verkehr soll zudem zur Erreichung strategischer Ziele gestärkt werden. Im Rahmen des bisherigen Prozesses wurden durch das Polizeipräsidium Köln verschiedene Maßnahmen und Veranstaltungen durchgeführt. Am 27./28.03.2019 fand eine interne Strategietagung der Direktion Gefahrenabwehr/Einsatz unter Teilnahme der Direktions- und Inspektionsleiter statt. Am 02.07. und 04.07.2019 fand ein interner Workshop unter Teilnahme aller Direktionsleitungen sowie des Personalrates und der Gleichstellungsbeauftragten statt. Am 09.07.2019 informierte der Behördenleiter auf einer Personalversammlung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum aktuellen Stand der Planungen. Der gesamte Prozess ist von Beginn an bewusst transparent gestaltet worden. Aktuell sind die Direktionen des Polizeipräsidiums Köln mit der weiteren Feinkonzeptionierung bis Ende August 2019 beauftragt. Das Polizeipräsidium Köln wird vor einer tatsächlichen Umsetzung zu seinen geplanten Organisationsanpassungen dem Ministerium des Innern auf dem Dienstweg über das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste berichten. Eine Entscheidung erfolgt nach fachlicher Beurteilung und abgestimmt im Anschluss. 1. Wie viele Kräfte bisheriger Bezirks- und Schwerpunktdienste bzw. von Einsatztrupps (Zivilfahnder) werden von ihren bisherigen Aufgaben abgezogen, aufgeschlüsselt nach Aufgaben- und Einsatzgebiet? Nach jetziger Planung des Polizeipräsidiums Köln ist beim Bezirks- und Schwerpunktdienst eine Reduzierung der Gesamtstärke um 25 Planstellen beabsichtigt. Der Aufgabenbereich des Bezirksdienstes ist dabei nicht betroffen. Bei den Einsatztrupps der Direktionen Gefahrenabwehr/Einsatz ist eine Reduzierung der Gesamtstärke um 20 Planstellen beabsichtigt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7161 3 Bei den Einsatztrupps der Direktion Kriminalität unter Einbezug des Einsatztrupps zur Bekämpfung des Taschendiebstahls ist eine Reduzierung der Gesamtstärke um 20 Planstellen geplant. 2. Welche Dienststellen werden aufgelöst? Derzeit ist eine Bündelung der Schwerpunktdienste und Einsatztrupps in den Polizeiinspektionen vorgesehen. In der Folge würden diese Organisationseinheiten in den Polizeiinspektionen 2, 4, 5 und 7 in dieser Struktur nicht fortgeführt werden. 3. Welche neuen Einheiten mit welcher räumlichen Zuordnung und jeweiliger Bevölkerungszahl werden auf Grundlage welchen Konzepts gebildet? Hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeiten soll bei der Umsetzung sichergestellt werden, dass alle Polizeiinspektionen auf die neuen bzw. zusammengeführten Einheiten zur Aufgabenbewältigung zurückgreifen können. Weitere Einzelheiten sind Gegenstand der noch laufenden Planungen. 4. Welche der beabsichtigten Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Ministeriums des Innern? Organisationsänderungen sind auf dem Dienstweg an das Ministerium des Innern zu leiten. Maßgeblich ist der Runderlass „Organisation der Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein- Westfalen“ vom 26. November 2018. Im Übrigen verweise ich auf die Vorbemerkung. 5. Inwieweit führt das Ministerium die Kriminalitätsentwicklung der letzten Jahre im Bereich des PP Köln auf die Arbeit der Einsatztrupps bzw. die Bezirks- und Schwerpunktdienste zurück? Für eine valide Bewertung wäre eine fundierte Wirkungsevaluation erforderlich.