LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7169 19.08.2019 Datum des Originals: 19.08.2019/Ausgegeben: 22.08.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2768 vom 17. Juli 2019 des Abgeordneten Ernst-Wilhelm Rahe SPD Drucksache 17/6934 Reaktivierung der Schienenstrecke Bünde - Bassum Vorbemerkung der Kleinen Anfrage „Ein wichtiger Baustein zur Stärkung des SPNV ist auch die Reaktivierung von stillgelegten Schienenstrecken und Haltepunkten.“ So steht es im Beschluss zu dem Antrag von CDU und FDP „Mit der Reaktivierung von Schienenstrecken in Nordrhein-Westfalen Lücken im Bahnnetz schließen und systembruchfreies Fahren für die Menschen ermöglichen“ (Drucksache 17/6592). Seit Jahren bemüht sich das Aktionsbündnis Eisenbahnstrecke Bünde-Bassum (AEBB), dass die Bahnstrecken des Sulinger Kreuzes reaktiviert werden. Auch die Anrainerkommunen in NRW haben Interesse an einer Wiederbelebung der Bahnstrecke in Richtung Bremen und Hannover. Die Räte der Städte Espelkamp und Rahden haben in der letzten Woche Stellungnahmen gegen die geplante Entwidmung des Streckenabschnitts Nienburg-Sulingen in Niedersachsen und für die Sicherung und Reaktivierung der Bahnstrecke Bielefeld-Rahden-Bassum-Bremen verfasst. Eine Reaktivierung der Bahnstrecke Bielefeld-Rahden-Bassum-Bremen als durchgängige Zugverbindung zwischen den Oberzentren Bielefeld und Bremen würde zu einer deutlichen Verbesserung der verkehrlichen Erschließung im Güter und Personenverkehr zwischen den angrenzenden Städten und Gemeinden sowohl in Niedersachsen als auch in Ostwestfalen- Lippe führen und einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse der umliegenden Bevölkerung und zur Stärkung der Wirtschaft leisten. Die Strecke zwischen Rahden und Bassum bietet die Möglichkeit einer Entlastung für die stark belasteten Strecken Osnabrück - Bremen im Westen und Minden - Nienburg im Osten, sowohl für den Güter- als auch für den Personenverkehr. Mit der jetzt geplanten Entwidmung der Strecke, die von Nienburg nach Sulingen führt, wird nach Ansicht der Stadträte die Chance auf eine flexible Führung von Entlastungsstrecken LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7169 2 dauerhaft vertan. Es steht damit zu befürchten, dass in der Folge auch das Teilstück Ströhen (Han.) - Sulingen der Strecke Bünde-Bassum freigestellt wird. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2768 mit Schreiben vom 19. August 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. 1. Unterstützt die Landesregierung die Forderung der Städte Espelkamp und Rahden zum Erhalt der Bahnstrecke Bünde - Bassum? Die Reaktivierung der Strecke Bünde-Rahden-Sulingen-Bassum wurde im Beteiligungsverfahren im Rahmen der Neuaufstellung des ÖPNV-Bedarfsplans des Landes Nordrhein-Westfalen zur Bewertung angemeldet. Im Auftrag des Ministeriums für Verkehr wird derzeit ein multimodales Landesverkehrsmodell (LVM 2035) erstellt, auf dessen Basis der neue ÖPNV-Bedarfsplan des Landes erstellt werden soll. In diesem Zuge wird auch die oben genannte Strecke betrachtet werden. Bedeutsam ist dabei, dass die zuständigen Aufgabenträger in Nordrhein-Westfalen – hier der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) – das Projekt unterstützen. Dieser kann für besonders dringliche Maßnahmen nach Vorliegen einer plausiblen Kostenschätzung und eines abgestimmten Nachweises der Wirtschaftlichkeit („Standardisierte Bewertung“) die Maßnahme gemäß Landesplanungsgesetz über die Regionalräte für den bestehenden ÖPNV-Bedarfsplan anmelden. Das Ministerium für Verkehr legt sodann dem Verkehrsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen die Maßnahme mit der Bitte um Einvernehmensherstellung zur Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan und gegebenenfalls den Infrastrukturfinanzierungsplan vor. 2. Gibt es Vereinbarungen der Landesregierung mit dem Land Niedersachen zum Erhalt von Schienenstrecken über die Landesgrenzen hinweg? 3. Wenn ja, gibt es konkrete Absprachen zwischen den Landesregierungen zu Bahnstrecke Bünde - Bassum? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Vereinbarungen mit dem Land Niedersachsen würden bei Bedarf im Einzelfall in Abhängigkeit des konkreten Erfordernisses abgeschlossen. Im Zusammenhang mit der Bahnstrecke Bünde- Bassum gibt es zurzeit keine konkreten Absprachen. 4. Wirkt die Landesregierung bei Freistellungsanträgen von Bahnlinien, die einen Ausgangs- bzw. Endpunkt in NRW haben mit? Das Beteiligungsverfahren im Rahmen der Freistellung von Eisenbahnbetriebsanlagen – zu denen auch die angeführten Bahnlinien gehören – ist in § 23 Absätze 2 und 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) geregelt. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, bei dem unter anderem die auf Landesebene zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung sowie gegebenenfalls die Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs durch öffentliche Bekanntmachung zur Stellungnahme aufgefordert sind. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7169 3 Eine Mitwirkung der Landesregierung erfolgt üblicherweise bereits vorher durch Ressortbeteiligung (Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen) im Zuge des einer Freistellung zwingend vorgelagerten Stilllegungsverfahrens, welches in § 11 AEG geregelt ist. 5. Wird bei der Kosten-Nutzen Betrachtung von stillgelegten Bahnstrecken von der jeweiligen Landesregierung nur das betroffene Landesteilstück betrachtet oder die Kosten-Nutzen Relation auch über Landesgrenzen hinweg für die gesamte Streckenführung bewertet? Für die Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan werden die Maßnahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unterzogen. Bis zur Aufstellung des neuen ÖPNV-Bedarfsplans können die zuständigen Aufgabenträger, wie schon in der Antwort auf Frage 1 dargelegt, für besonders dringende Maßnahmen mit Vorlage einer sogenannten Standardisierten Bewertung und eines zustimmenden Regionalratsvotums die Aufnahme in den noch bestehenden ÖPNV-Bedarfsplan beantragen. Im Rahmen von verkehrlichen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ist die Gesamtmaßnahme, ggf. auch verkehrlich sinnvolle Abschnitte, zu betrachten. Aus Sicht des Landes müssen die vom Land geförderten Kosten einem entsprechenden Nutzen gegenüberstehen.