LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7179 20.08.2019 Datum des Originals: 20.08.2019/Ausgegeben: 23.08.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2788 vom 24. Juli 2019 der Abgeordneten Horst Becker und Mehrdad Mostofizadeh BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6985 Antwortet die Landesregierung nun endlich dem Parlament, den Kommunen und der Presse auf die Frage „Wie und wann verhält sich die Landesregierung zur jetzt auf Bundesebene gefundenen Lösung zur Grundsteuerreform?“ Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Presseberichten aus dem Juni zufolge prüfte die Landesregierung schon damals Ausnahmen bei der Grundsteuerreform. Dadurch entstehende Mindereinnahmen würden nicht über den Länderfinanzausgleich ausgeglichen. Auf die Kleine Anfrage 2634 (Drs. 17/6615) „antwortet“ die Landesregierung in der Drucksache 17/6931 lediglich: „Die konkreten Auswirkungen des im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Entwurfes der Bundesregierung auf Nordrhein-Westfalen als auch die Länderöffnungsklausel werden dabei sorgfältig analysiert werden. Ziel bleibt weiterhin, die Grundsteuer als wichtige Einnahmequelle der Kommunen zu erhalten und rechtssicher, administrierbar, fair und aufkommensneutral auszugestalten.“ Damit hat die Landesregierung keinerlei Antwort zu den gestellten Fragen gegeben und will dem Parlament, den Kommunen und der Presse offensichtlich vorenthalten, welche Absichten sie zur Gestaltung der Grundsteuer verfolgt. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 2788 mit Schreiben vom 20. August 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7179 2 1. Kann die Landesregierung zusagen, dass sie dem Landtag keinen Vorschlag unterbreiten wird, der von dem Grundsteuervorschlag der Bundesregierung abweicht? Der Bundestag hat über die Entwürfe eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 72, 105 und 125b), Bundestags-Drucksache 19/11084, eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG), Bundestags-Drucksache 19/11085, sowie eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung, Bundestags-Drucksache 19/11086, am 27. Juni 2019 in erster Lesung beraten. Der erste Durchgang im Bundesrat wird voraussichtlich am 20.09.2019 erfolgen. Dadurch ist nun eine konkrete Prüfung möglich, welche wir aktuell durchführen. Sowohl die Auswirkungen des im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Entwurfes der Bundesregierung auf Nordrhein-Westfalen als auch die Länderöffnungsklausel werden dabei sorgfältig analysiert werden. Dabei bleibt es auch weiterhin unser Ziel, die Grundsteuer als wichtige Einnahmequelle der Kommunen zu erhalten und rechtssicher, administrierbar, fair und aufkommensneutral auszugestalten. Der Haushalts- und Finanzausschuss wird von mir laufend unterrichtet. 2. Plant die Landesregierung dem Landtag Vorschläge zu unterbreiten, mit denen von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht werden soll? 3. Welche Überlegungen gibt es in der Landesregierung zu Modellen für den Fall, dass von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht werden soll? 4. Wann wird die Landesregierung den Landtag über ihre Pläne zum Umgang mit der Grundsteuerreform informieren? 5. Wie wird sich die Landesregierung im Bundesrat zu der jetzt gefundenen Einigung zur Grundsteuerreform verhalten? Die Fragen 2 bis 5 werden zusammen beantwortet. Siehe Antwort zu Frage 1.