LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7198 21.08.2019 Datum des Originals: 21.08.2019/Ausgegeben: 26.08.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2708 vom 5. Juli 2019 des Abgeordneten Sven W. Tritschler AfD Drucksache 17/6814 Der Mobilfunkpakt NRW – Nur eine Mogelpackung ? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 25. Juni 2018 vereinbarte die nordrhein-westfälische Landesregierung unter der Federführung von Herrn Minister Prof. Dr. Pinkwart gemeinsam mit den drei großen Mobilfunkunternehmen Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica O2 den sogenannten Mobilfunkpakt.1 Als wesentlichen Treiber für eine beschleunigte Schließung von Funklöchern wurde die Entbürokratisierung von Genehmigungsverfahren für Mobilfunkmasten erkannt und Abhilfe versprochen. Seitens der Landesregierung wurde hier auf geplante Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden verwiesen. Im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage 1927 (Drs. 17/5158) wurde lediglich auf die zum 1. Januar 2019 in Kraft getretene neue Landesbauordnung NRW als Treiber für den beschleunigten Mobilfunkausbau verwiesen, weitere Pläne zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren wurden nicht benannt. Ende Mai, knapp ein Jahr nach der Bekanntgabe des Mobilfunkpaktes, werden nun seitens beteiligter Mobilfunkunternehmen weiterhin existierende gravierende Verzögerungen bei der Genehmigung von Mobilfunkanlagen beklagt2. 1 https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-schliesst-mit-telefonica-telekom-undvodafone -pakt-gegen 2 https://rp-online.de/wirtschaft/deutsche-telekom-und-vodafone-beklagen-zu-langsamegenehmigungen -fuer-funkmasten-doch-oft-fehlen-auch-unterlagen-das-schnelle-internet-kommt-sozu -langsam_aid-39047939 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7198 2 Mit Schreiben vom 21. Juni 2019 moniert die Vodafone GmbH gegenüber den Vorsitzenden der Fraktionen im Landtag NRW fortbestehende Behördliche Hindernisse bei der Genehmigung von Mobilfunkanlagen. Darin fordert der Geschäftsführer des Unternehmens, „dass auch auf kommunaler und behördlicher Bearbeitungs- und Genehmigungsseite ein Turbo gezündet wird.“ Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 2708 mit Schreiben vom 21. August 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Welche Ergebnisse bzw. Meilensteine in der Beratung mit Kommunalen Spitzenverbänden bei der Frage der Verschlankung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für den Aufbau bzw. Ausbau von Telekommunikationsanlagen sind bisher erzielt worden? Die Beschleunigung der Genehmigungsprozesse für Bauvorhaben von Funkmasten ist im Mobilfunkpakt Nordrhein-Westfalen verankert, der mit den drei Mobilfunknetzbetreibern Telefónica, Telekom und Vodafone im Juni 2018 geschlossen wurde. Nach einer Fachgruppensitzung im Oktober 2018 haben die Mobilfunkunternehmen, das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE), das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) und die Kommunalen Spitzenverbände die Beschleunigung des Mobilfunkausbaus erörtert. Darüber hinaus sind Änderungsbedarfe bei Genehmigungsverfahren zur Beschleunigung des Mobilfunkausbaus Gegenstand des regelmäßigen Dialogs mit den Mobilfunknetzbetreibern im Rahmen der Umsetzung des Mobilfunkpaktes. Weiterhin wird die Frage der Beschleunigungsmöglichkeiten bei Genehmigungsverfahren mit Blick auf den Mobilfunkausbau im Sinne der gemeinsamen Erklärung zum Mobilfunkgipfel zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Mobilfunknetzbetreibern angegangen. Neben der Beschleunigung der Genehmigungsprozesse für Bauvorhaben von Funkmasten wurden im Mobilfunkpakt ebenfalls weitere Vereinbarungen getroffen, um den Mobilfunkausbau in Nordrhein-Westfalen zügig voranzutreiben. Der Mobilfunkpakt dient auch als Vorbild für andere Bundesländer, wie beispielsweise Hessen, wo ebenfalls ein Mobilfunkpakt geschlossen wurde. Darüber hinaus hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart, bestehende Funklöcher beim Mobilfunk zügig zu schließen und dazu gemeinsam mit den Ländern und den Mobilfunkanbietern eine bundesweite Gesamtstrategie zu erarbeiten. Erste Gespräche hierzu sollen nach der Sommerpause stattfinden. 2. Wie viele Standorte für Mobilfunkanlagen in NRW durch Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica O2 wurden 2017, 2018 und 2019 beantragt? Bitte nach Antragsteller, Stand des Verfahrens, Ort (Kreis/Kreisfreie Stadt), Zeitpunkt (Jahr/Monat) der Entscheidung, dem Zeitpunkt der Antragstellung und ggf. dem gesetzlichen Hintergrund der Ablehnung aufschlüsseln. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7198 3 3. Inwieweit spielen sogenannte Mobilfunkkonzepte der Gemeinden bei der Ablehnung eine Rolle bzw. inwieweit wird dabei auf Grenzwerte, „Elektrosmog“ und/oder auf die besondere Schutzbedürftigkeit der Bevölkerung oder von Teilen der Bevölkerung verwiesen? Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet. Die angefragten Daten liegen der Landesregierung nicht vor. Von Seiten der Mobilfunknetzbetreiber wird eine solche Aufschlüsselung nach Antragsstellern als problematisch gesehen, da die Genehmigungen einzelner Standorte noch ausstehen und es sich somit vorerst um geplante Standorte handelt, die wettbewerbsrelevante Informationen darstellen. Die Gründe für die Ablehnung von Anträgen auf Baugenehmigungen für Mobilfunkbasisstationen sind laut den Rückmeldungen der Mobilfunknetzbetreiber vielfältig. Hierzu zählen beispielsweise geografische Ausschlussbereiche im Umkreis von sensiblen Einrichtungen, wie Krankenhäusern und Kindergärten, die Nicht-Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der Verordnung über elektromagnetische Felder oder räumliche, kommunale Beschränkungen auf sogenannte Gunsträume für den Mobilfunk, in denen Mobilfunkmasten aufgestellt werden dürfen. 4. Wie viele Standortanfragen der Mobilfunkunternehmen wurden für Liegenschaften des Landes, seiner Behörden bzw. der Kommunen oder kommunaler Unternehmen seit 1. Januar 2017 bearbeitet? Bitte nach Antragsjahr, Antragsteller, Stand des Verfahrens, Ort (Kreis/Kreisfreie Stadt) und Art der Liegenschaft aufschlüsseln. Zu Standortanfragen werden beim Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW keine Übersichten geführt.