LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/721 25.09.2017 Datum des Originals: 22.09.2017/Ausgegeben: 28.09.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 228 vom 24. August 2017 des Abgeordneten Hartmut Ganzke SPD Drucksache 17/415 „Subventionierung von Lärm?“ – Was beabsichtigt die Landesregierung mit der Änderung des Landesentwicklungsplans für den Flughafen Dortmund? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut der Medienberichterstattung plant die Landesregierung eine Änderung des aktuellen Landesentwicklungsplans , um die Unterscheidung zwischen landesweit- und regionalbedeutsamen Flughäfen in NRW aufzuheben. Davon profitiert u.a. der regionalbedeutsame Flughafen Dortmund, obwohl die Passagierzahlen rückläufig sind und der Flughafen Dortmund alleine 2016 ein Defizit von 14,8 Millionen Euro erzielte (siehe Pressemitteilung der Flughafen Dortmund GmbH / Dortmund Airport 21 vom 12.06.2017), welches vom Steuerzahler getragen wird. Im Zuge dieser Planung der Landesregierung, kündigte der Geschäftsführer der Flughafen Dortmund GmbH bereits an, dass die Start- und Landebahn um 300 Meter und die Betriebszeiten auf 23:00 Uhr verlängert werden. Der Verkehrsminister hat die Kleine Anfrage 228 mit Schreiben vom 22. September 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzministr, dem Minister für Wirtschaft , Innovation, Digitalisierung und Energie, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Bedeutung des Flughafens Dortmund für ganz Nordrhein-Westfalen ein, insbesondere im Vergleich mit den drei landesweitbedeutsamen Flughäfen Düsseldorf, Köln-Bonn und Münster-Osnabrück? Die Landesregierung hält an der bewährten dezentralen Flughafeninfrastruktur in Nordrhein- Westfalen fest. Alle Flughäfen in Nordrhein-Westfalen sind mit ihren spezifischen Ausrichtungen für das Land als Ganzes von Bedeutung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/721 2 Einzelheiten oder Änderungen bleiben einer möglichen neuen Luftverkehrskonzeption für das Land Nordrhein-Westfalen vorbehalten. 2. Mit wie viel Geld der Steuerzahler wurde der Flughafen Dortmund in den letzten zehn Jahren subventioniert? Unterscheiden Sie dabei bitte zwischen Landes-, Bundes- und EU-Fördermittel sowie Subventionen durch die Stadt Dortmund. Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt keine Subventionen für Flughäfen. Die Stadt Dortmund hat angegeben, dass die Flughafen Dortmund GmbH keine Bundes- und EU-Fördermittel erhalten hat, und die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW 21) – eine Tochtergesellschaft der Stadt Dortmund – in den letzten zehn Jahren für die Flughafen Dortmund GmbH 190.958 T € an Verlusten übernommen hat. 3. Welche Folgekosten erwartet die Landesregierung für die nordrhein-westfälischen Steuerzahler, wenn der Flughafen Dortmund im Zuge der Änderung des Landesentwicklungsplans ausgebaut würde? Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. 4. Mit welchem Zeitraum plant die Landesregierung für die entsprechende Änderung des Landesentwicklungsplans? Die entsprechenden Entscheidungen werden derzeit vorbereitet. 5. Beabsichtigt die Landesregierung die Bürgerinnen und Bürger im Umkreis des Flughafens Dortmund vor zusätzlicher Lärmbelästigung zu schützen? Die Bezirksregierung Münster hat als zuständige Behörde auf Antrag der Flughafen Dortmund GmbH vom 28.12.2010 die Erweiterung der bestehenden Betriebsgenehmigung hinsichtlich der Flugbetriebszeiten mit Datum vom 23.05.2014 genehmigt. Diese Genehmigung ist mit Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 03.12.2015 - 20 D 79/14.AK – für rechtswidrig erklärt worden. Gleichzeitig wurde aber die Möglichkeit eingeräumt, die festgestellten Mängel und vorhandene Abwägungsdefizite in einem sog. „ergänzenden Verfahren“ auszuräumen. Die Flughafen Dortmund GmbH hat daraufhin mit Schreiben vom 30.12.2016 um die Durchführung eines solchen Verfahrens gebeten. Dabei wurde der ursprünglich gestellte Antrag modifiziert ; dieser umfasst nunmehr - planmäßige Starts von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr Ortszeit (gegenüber der bisher rechtskräftigen Genehmigungssituation unverändert), - planmäßige Landungen von 06:00 Uhr bis 23:00 Uhr Ortszeit und - eine darüber hinausgehende Verspätungsregelung für Starts bis 23:00 Uhr und für Landungen bis 23:30 Uhr jeweils nach vorheriger Genehmigung durch den Platzhalter. Den am oberverwaltungsgerichtlichen Verfahren Beteiligten ist seitens der Genehmigungsbehörde Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem jetzt im „ergänzenden Verfahren“ gestellten Antrag gegeben worden. Nach Vorliegen der entscheidungsrelevanten Unterlagen und deren Prüfung sowie nach Auswertung etwaiger im Anhörungsverfahren erfolgender Stellungnah- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/721 3 men wird im Rahmen einer Abwägung darüber zu entscheiden sein, ob bzw. inwieweit berechtigte Lärmschutzinteressen der Anlieger hier einer Genehmigung der nunmehr beantragten Betriebszeiten entgegenstehen. Sobald das Änderungsgenehmigungsverfahren abgeschlossen ist, wird zudem geprüft, inwieweit die Lärmschutzzonen gemäß Fluglärmgesetz anzupassen sind.