LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7223 26.08.2019 Datum des Originals: 26.08.2019/Ausgegeben: 29.08.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2798 vom 26. Juli 2019 des Abgeordneten Horst Becker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Drucksache 17/7004 Wann wird an dem Teilstück der B56 zwischen Heister und Pohlhausen im Rhein-Sieg- Kreis für Radfahrerinnen und Radfahrer durch einen sicheren Radweg endlich die Verkehrssicherheit hergestellt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Angesichts der Diskussion um Klimaveränderungen, Schadstoffbelastungen, überlasteten Straßen und mangelhafte ÖV-Anbindungen einerseits sowie einem gerade im topografisch anspruchsvolleren Gelände deutlich gestiegenen Radverkehr durch E-Bikes andererseits sind immer Menschen bereit, auch längere Strecke zur Arbeit mit dem Fahrrad zurückzulegen. Gehindert werden sie daran und an der Freizeitnutzung oft durch nicht vorhandene Radwege. Aus Neunkirchen-Seelscheid und Lohmar ist die B56 für immer mehr Radfahrerinnen und Radfahrer eine wichtige Verbindung nach Siegburg, ja teilweise von dort über St. Augustin sogar bis nach Bonn. Diese wird in den nächsten Jahren angesichts der vielen Baustellen an Autobahnen in Bonn und der Region noch wichtiger. Seit Jahren wird der fehlende Lückenschluss zwischen Heister und Pohlhausen bemängelt und immer wieder versprochen, bisher aber nicht fertiggestellt. Dies ist auf der extrem viel und leider auch schnell befahrenen B56 mit erheblichen Risiken für Radfahrerinnen und Radfahrer verbunden. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2798 mit Schreiben vom 26. August 2019 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7223 2 Vorbemerkung der Landesregierung Immer mehr Menschen sind mit dem Rad unterwegs. Pedelecs und E-Bikes führen heute dazu, dass Radverkehr teilweise auch zum Pendlerverkehr wird, weil auch längere Strecken zurückgelegt werden können. Deshalb ist das Rad inzwischen fester Bestandteil von Mobilitätsketten und aus einem modernen Mobilitätssystem nicht mehr wegzudenken. Umso wichtiger ist es, die Radverkehrsinfrastruktur insgesamt weiter auszubauen und verkehrsträgerübergreifende Mobilitätsketten zu stärken. Als Baulastträger für die Bundesfernstraßen stellt der Bund für den nachträglichen Bau von Radwegen an bestehenden Bundesstraßen Finanzmittel zur Verfügung. Im Rahmen der Auftragsverwaltung nutzt das Land Nordrhein-Westfalen diese, um das Radwegenetz an Bundesstraßen nach Möglichkeit zu ergänzen. 1. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass Radfahrerinnen und Radfahrer wegen des Fehlens eines Radwegs an dem Teilstück der B56 zwischen Heister und Pohlhausen dort besonderen Gefahren ausgesetzt sind? 2. Wie begründet die Landesregierung, dass Sie die Gefährdungslage von Radfahrerinnen und Radfahrern auf dem Teilstück der B56 zwischen Heister und Pohlhausen offensichtlich nach wie vor für verantwortbar hält? 3. Durch welche Maßnahmen will die Landesregierung die Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrern auf dem Teilstück der B56 zwischen Heister und Pohlhausen kurzfristig verbessern? Die Fragen 1, 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bedarf eines straßenbegleitend geführten Radweges ist der Straßenbauverwaltung bekannt. Daher befindet sich die Anlage eines solchen Radweges im Zusammenhang mit der Umgestaltung der B56 zwischen Heister und Pohlhausen und dem Umbau des Kreuzungsbereiches der B56 und der K37 (Krahwinkeler Straße) in der Planung. 4. Bis wann will die Landesregierung für die Sicherheit von Radfahrerinnen und Radfahrern auf dem beschriebenen Teilstück der B56 zwischen Heister und Pohlhausen einen Radweg bauen? 5. Wie begründet die Landesregierung, falls Sie nicht den Bau eines Radweges an dem Teilstück der B56 zwischen Heister und Pohlhausen bis spätestens Ende 2021 abschließen will? Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Mit der Planung für die Anlage eines straßenbegleitenden Radweges ist bereits begonnen worden. Derzeit befindet sich die Straßenbauverwaltung in der Abstimmung mit den Beteiligten. Parallel hierzu wird der für den Bau erforderliche Grunderwerb betrieben. Eine belastbare zeitliche Abschätzung für die Erlangung des Baurechts ist aufgrund der Unwägbarkeiten im Planungs- und Bauvorbereitungsprozess derzeit nicht möglich.