LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7225 26.08.2019 Datum des Originals: 22.08.2019/Ausgegeben: 29.08.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2811 vom 25. Juli 2019 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 17/7024 Welche Bundesbehörden sollen im Rheinischen Revier angesiedelt werden? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Auf Grundlage der Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ liegen nun Eckpunkte für ein Strukturstärkungsgesetz vor. 15 Mrd. Euro Strukturhilfen soll NRW in den nächsten 20 Jahren erhalten. Zudem soll das Land auch Eigenmittel aufbringen. Die parlamentarischen Beratungen beginnen im Bundestag und im Bundesrat nach der Sommerpause. Als eine Maßnahme sollen in den nächsten 10 Jahren 5.000 Arbeitsplätze durch Bundesbehörden in den Braunkohlerevieren geschaffen werden. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2811 mit Schreiben vom 22. August 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Welche Bundesbehörden sollen im Rheinischen Revier angesiedelt werden? 2. Wie viele Arbeitsplätze sollen dadurch geschaffen werden? 3. In welchem Zeitraum ist eine Ansiedlung geplant? 4. Welche Standorte zieht die Landesregierung für die Bundesbehörden in Betracht? 5. Welche wirtschaftlichen Effekte erhofft sich die Landesregierung durch die Ansiedlung von Bundesbehörden für das Rheinische Revier? Die Fragen 1 bis 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Schwerpunkt der Arbeiten zur Begleitung des Strukturwandels im Rheinischen Revier liegt darauf, die Wachstumsfelder der Region zu stärken, um eine sich dauerhaft selbst tragende LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7225 2 Entwicklung zu ermöglichen. So soll eine nachhaltige Wertschöpfung als Vielfaches der einzusetzenden Fördergelder erreicht werden. Die Region weist für eine solche Strategie aufgrund ihrer wirtschaftlichen Stärken ein gutes Potential auf. Die am 22. Mai 2019 vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte zu einem Strukturstärkungsgesetz für die Kohleregionen führen die „Schaffung von 5.000 Stellen der Bundesverwaltung“ sowie die „Ansiedlung / Stärkung von u. a. weiteren Bundeseinrichtungen / Behörden“ als geplante Maßnahmen des Bundes auf. Die Landesregierung setzt sich gegenüber der Bundesregierung dafür ein, dass diesbezügliche Ansiedlungsentscheidungen für alle Reviere zu einer angemessenen Verteilung dieser Arbeitsplätze führen. Prinzipiell kann eine gleichmäßige und dezentrale Verteilung von Bundeseinrichtungen im Bundesgebiet einen positiven Effekt auf den Strukturausgleich und die wirtschaftliche Entwicklung haben. Konkrete Entscheidungen sind bislang nicht getroffen worden. Das Rheinische Revier verknüpft derartige Erwägungen mit einer stärkenorientierten Wirtschaftsförderungsstrategie und Leitbildern, die die Kompetenzen in der Region nutzen.