LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7229 26.08.2019 Datum des Originals: 26.08.2019/Ausgegeben: 29.08.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2807 vom 26. Juli 2019 des Abgeordneten Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/7020 Datenweitergabe in großem Umfang durch Ratsausschuss der Stadt Mönchengladbach? Ein Alarmsignal für die Landesregierung? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Mönchengladbach soll es bei der Beantwortung von Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern an den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zu Verletzungen des Datenschutzrechts gekommen sein. Wie die Rheinische Post am 13. Mai dieses Jahres berichtete, soll die Beantwortung von Bürgeranregungen in einer Abfallangelegenheit nicht durch den Stadtrat selbst, sondern durch die örtliche Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AöR (mags) erfolgt sein. Dazu sollen seitens des zuständigen Ratsausschusses, dem der Oberbürgermeister der Stadt vorsitzt, der mags die Namen und Adressen der betreffenden Bürgerinnen und Bürger übermittelt worden sein. Dies soll einer vorläufigen Einschätzung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW zufolge gegen das Datenschutzrecht verstoßen haben (https://rponline .de/nrw/staedte/moenchengladbach/moenchengladbach-datenschutz-aerger-umbuerger -antrag-zu-rolltonnen_aid-38710669). Wie einem Beitrag zu diesem Fall auf einer Plattform für Bürgerinnen und Bürger zu entnehmen ist, sollen ca. 2.000 Bürgerinnen und Bürger ähnliche Anregungen an den Stadtrat adressiert haben (http://www.bz-mg.de/politik-verwaltung-parteien/mgverwaltung /buergerantraege-beantwortet.html#sthash.mKdMBMlv.dpbs). Insofern liegt die Vermutung nahe, dass in allen Fällen in gleicher Weise verfahren wurde, der mags durch den betreffenden Stadtratsausschuss Namen und Adressen von Bürgerinnen und Bürgern übermittelt wurden und die mags die Beantwortung übernahm. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 2807 mit Schreiben vom 26. August 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7229 2 1. Wie viele Fälle der in der Einleitung beschriebenen Weitergabe von Namen und Adressen von Bürgerinnen und Bürgern durch den Stadtratsausschuss der Stadt Mönchengladbach an die Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe zu Beantwortung von Anregungen in einer Abfallangelegenheit sind der Landesregierung bekannt? Nach Auskunft der Stadt Mönchengladbach gab es 1.191 Fälle, in denen Bürgeranregungen an die Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe zur Beantwortung abgegeben wurden. 2. Als Reaktion auf das Vorgehen sollen sich Bürgerinnen und Bürger an die Bezirksregierung Düsseldorf und an das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW gewandt haben. Wie wurden die Schreiben der Bürgerinnen und Bürger beantwortet? Bislang hat sich ein Bürger im Zusammenhang mit dieser Vorgehensweise an das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung gewendet. Die Eingabe wurde an die Bezirksregierung Düsseldorf abgegeben. Auch bei der Bezirksregierung Düsseldorf liegt nur dieser eine Fall vor. Inhaltlich handelte es sich bei den Eingaben des Bürgers um eine Dienstaufsichtssbeschwerde gegen den Oberbürgermeister der Stadt Mönchengladbach und eine Fachaufsichtsbeschwerde. Die Dienstaufsichtsbeschwerde wurde seitens der Bezirksregierung dahingehend beantwortet, dass eine solche gegen Hauptverwaltungsbeamte nicht möglich sei. Zusätzlich wurde mitgeteilt, dass sich keine Anhaltspunkte für eine konkrete Dienstpflichtverletzung durch den Oberbürgermeister ergeben hätten. Zur Klärung der in der Fachaufsichtsbeschwerde angesprochenen Fragestellungen wurde auf die abschließende Prüfung des Sachverhalts und die noch ausstehende Antwort des Petitionsausschusses verwiesen, da der Einsender wegen der Behandlung seiner Bürgeranregung eine Petition eingereicht hat. Eine Beantwortung erfolgt nach Abschluss des Petitionsverfahrens. 3. Wie bewertet die Landesregierung die geschilderten mutmaßlich vielfachen unzulässigen Fälle der Weitergabe von Namen und Adressen von Bürgerinnen und Bürgern an die Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe zur Beantwortung eingereichter Anregungen? 4. Welche Schlüsse zieht die Landesregierung daraus, dass in Städten und Gemeinden des Landes der Umgang mit personenbezogenen Daten von Bürgerinnen und Bürgern gemäß dem geltenden Recht anscheinend nicht sicher beherrscht wird? Zu der Frage der Weitergabe der Bürgeranregungen und -beschwerden an die Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe läuft zurzeit ein Petitionsverfahren. Aus Rücksicht auf dieses laufende Verfahren wird von einer Beantwortung der Fragen 3 und 4 abgesehen.