LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7236 28.08.2019 Datum des Originals: 28.08.2019/Ausgegeben: 02.09.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2776 vom 22. Juli 2019 des Abgeordneten Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6956 Ein Jahr Gründerstipendium.NRW – Zwischenbilanz Gründungen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 1. Juli 2018 ist das Programm „Gründerstipendium.NRW“ mit dem Inkrafttreten der Richtlinie über die Gewährung von Stipendien zur Förderung von innovativen Unternehmensgründungen in Nordrhein-Westfalen an den Start gegangen. Ziel des Programmes ist es junge Gründerinnen und Gründer in der Pre-Seed- und Seed-Phase finanziell und beratend zu unterstützen. Der Homepage des Programmes nach, sind derzeit 1359 Gründungsbewerbungen eingegangen, von denen 980 eine Förderempfehlung bekamen.1 Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 2776 mit Schreiben vom 28. August 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele der 980 Förderempfehlungen haben bisher tatsächlich ein Gründerstipendium erhalten? Obwohl für den Start des Gründerstipendiums im ersten Jahr von 600 StipendiatInnen ausgegangen wurde, liegen die Zahlen bereits vor dem Ende des ersten Jahres seit Beginn der Umsetzung der Richtlinie Gründerstipendium.NRW deutlich höher. Nach dem Inkrafttreten der Richtlinie wurden zunächst die Netzwerke aufgebaut und akkreditiert, so dass das Förderprogramm nicht unmittelbar zum 01. Juli 2018 ausgeführt werden konnte. Dank des hohen Einsatzes der Gründernetzwerke und des Projektträgers Jülich konnten bereits vier Jurysitzungen in der zweiten Hälfte im Juli 2018 durchgeführt werden. Acht weitere Netzwerke 1 Quelle: https://www.gruenderstipendium.nrw/ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7236 2 hatten im August 2018 die erste Jurysitzung, in den folgenden Monaten starteten die weiteren Netzwerke. Die ersten Stipendien wurden zum 01. September 2018 bewilligt. Zum 20. August 2019 lagen bereits 1546 Bewerbungen vor, von denen 1092 Personen eine Empfehlung zur Förderung erhielten. Davon stellten bis zu diesem Stichtag 1023 Personen einen Antrag und 923 von ihnen erhielten bis zu diesem Zeitpunkt bereits ihr Gründerstipendium.NRW bewilligt. Das Programm wird im Vergleich zum Anteil der bundesweit von Frauen gegründeten Start-ups besonders gut von Gründerinnen angenommen. Der Anteil der Stipendiatinnen steigt kontinuierlich und liegt derzeit bei 21,6 %. Damit hat das Programm bereits jetzt in Bezug auf die Anzahl der Bewerbungen wie der erfolgten Förderungen seine Ziele deutlich übertroffen. 2. Aus welchen Gründen wurde für gut ein Drittel der 1359 Gründerbewerbungen keine Förderempfehlung ausgesprochen bzw. keine Förderung bewilligt? Zum Auswahlprozess gehört eine persönliche Präsentation des/der Gründer/-innen bzw. - teams vor der Jury des betreuenden Netzwerks. Die Jury trifft ihren Vorschlag aufgrund eines aussagekräftigen Ideenpapiers und der persönlichen Präsentation. Der Vorschlag der Jury erfolgt aufgrund aller fünf nachfolgenden Kriterien: a) Gründerpersönlichkeit/Gründerteam, b) Innovativität der Geschäftsidee, c) Machbarkeit, d) Kundenutzen, Bedarf und e) Adressierter Markt, Branche, Wettbewerbssituation. Eine Förderempfehlung wird nicht ausgesprochen, wenn die Kandidaten/-innen die Kriterien nicht in ausreichendem Maße erfüllen können. Die Förderung wird zudem nicht bewilligt, wenn trotz Förderempfehlung die Zuwendungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind (z.B. bei zeitgleichem Bezug eines Stipendiums zur Finanzierung des Lebensunterhaltes, von Leistungen zur Arbeitsförderung, zur Grundsicherung für Arbeitssuchende oder wenn neben der Tätigkeit im neu gegründeten Unternehmen ein Beschäftigungsverhältnis von mehr als zehn Stunden pro Woche besteht). 3. In welchen Branchen gründen die Stipendiatinnen und Stipendiaten? (Bitte differenzieren nach Branchen, Rechtsform der Gründungen sowie nach technologischen, sozialen und ökologischen Innovationen) 5. Wie viele der geförderten Startups sind mittlerweile erfolgreich an den Markt gegangen? (Bitte nach Branche differenzieren) Die Fragen 3 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Genaue Angaben zur Branche und zum Gründungsverlauf werden im Schlussverwendungsnachweis erhoben und dann ausgewertet. Die ersten Stipendien wurden zum 1. September 2018 bewilligt, so dass die ersten aussagekräftigen Auswertungen zu den Schlussverwendungsnachweisen für Anfang 2020 erwartet werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7236 3 4. Wie viele Gründungen sind vor Ablauf der Förderung durch das Gründerstipendium aus der Förderung ausgeschieden? (Bitte mit Skizzierung der Gründe) Das Gründerstipendium.NRW ist eine personenbezogene Förderung. Bei 31 Gründerinnen und Gründern wurde das Stipendium vor Ablauf des maximalen Förderzeitraums von 12 Monaten beendet. Betroffen waren 24 Gründungsvorhaben. Acht Gründungsvorhaben wurden nach dem Austritt von Gründerinnen oder Gründern beendet, die anderen Vorhaben konnten weitergeführt werden. Der Grund für die vorzeitige Beendigung der Förderung war in allen Fällen, dass eine Fördervoraussetzung nicht mehr erfüllt wurde (beispielsweise Aufnahme einer weiteren Tätigkeit, Wegzug aus Nordrhein-Westfalen, Wechsel in eine andere Fördermaßnahme (EXIST)).