LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7237 27.08.2019 Datum des Originals: 27.08.2019/Ausgegeben: 30.08.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2777 vom 22. Juli 2019 des Abgeordneten Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6957 Ein Jahr Gründerstipendium.NRW – Zwischenbilanz Gründernetzwerke Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 1. Juli 2018 ist das Programm „Gründerstipendium.NRW“ mit dem Inkrafttreten der Richtlinie über die Gewährung von Stipendien zur Förderung von innovativen Unternehmensgründungen in Nordrhein-Westfalen an den Start gegangen. Ziel des Programmes ist es junge Gründerinnen und Gründer in der Pre-Seed- und Seed-Phase finanziell und beratend zu unterstützen. Die Stipendien werden dezentral in den 37 Gründernetzwerken in NRW vergeben. Bei diesen sind mittlerweile 1359 Bewerbungen für das Gründerstipendium eingegangen. Darüber, welche Bewerbung als förderfähig eingestuft wird, entscheidet eine Jury im jeweiligen Gründernetzwerk. Bei den seither insgesamt 157 Jurysitzungen wurden, die eingegangenen Bewerbungen bewertet. Für 980 davon wurde eine Förderempfehlung ausgesprochen.1 Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 2777 mit Schreiben vom 27. August 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Aus wie vielen Personen bestehen die 37 akkreditierten Gründernetzwerke in NRW? (Bitte einzeln auflisten und darstellen, wie sich die einzelnen Teams – Berater, Coach, Jurymitlgied – zusammensetzen) Für eine erfolgreiche Akkreditierung müssen die Netzwerke in ihrem Antrag eine offizielle Ansprechpartnerin oder einen offiziellen Ansprechpartner, eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner für die Gründerinnen und Gründer und die Jurymitglieder benennen. Dem Projektträger Jülich wurden 38 offizielle Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner, 97 Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner für die Gründerinnen und Gründer und 216 Jurymitglieder benannt. 1 Quelle: https://www.gruenderstipendium.nrw/ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7237 2 Zudem haben die Netzwerke die Namen der 225 bisher eingesetzten Coaches mitgeteilt. Teilweise sind die Personen in mehreren Funktionen in den Netzwerken tätig. Es handelt sich insgesamt um 392 namentlich benannte Personen. 2. Wie teilen sich die Jurysitzungen auf die einzelnen der 37 Gründernetzwerke auf? (Bitte pro Gründungsnetzwerk auflisten und Datum der Jurysitzung sowie Anzahl der Pitches auflisten) Das Gründerstipendium.NRW wird dezentral und so unbürokratisch wie möglich vergeben. Zur Umsetzung dieses Ziels wird ein regionaler Ansatz verfolgt, der alle qualifizierten Gründernetzwerke in Nordrhein-Westfalen wie die 75 zertifizierten STARTERCENTER NRW und die fünf vom Land geförderten Digital Hubs mit Partnern wie Kammern, Wirtschaftsförderungsgesellschaften, Technologiezentren, Hochschulen oder weitere Inkubatoren einschließt. Dem entsprechend teilen sich die Jurysitzungen landesweit auf alle 37 Gründernetzwerke auf. Schwerpunkte sind in den Metropolen, wie beispielsweise in Köln und Düsseldorf, erkennbar. 3. Wie viele der Gründernetzwerke mussten zusätzliches Personal zur Erfüllung aller dazugehörigen Aufgaben einstellen? (Bitte einzeln auflisten) Dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein- Westfalen liegen keine Informationen dazu vor, ob und aus welchen Gründen Netzwerke zusätzliches Personal einstellen mussten. 4. Wie unterstützt die Landesregierung die Gründernetzwerke bei der Erfüllung des Mehraufwandes? Die Landesregierung stellt den Gründernetzwerken alle für das Gründerstipendium.NRW erforderlichen Informationen zur Verfügung. Dies erfolgt beispielsweise durch Informationsmaterial, Formulare, Informationsveranstaltungen oder die Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit. 5. Wie hat sich die Landschaft der Gründernetzwerke seit dem 2018 entwickelt? (Bitte einzeln darstellen, wann welches Gründernetzwerk akkreditiert wurde und wie die weitere Planung der Landesregierung aussieht) Für das Programm Gründerstipendium.NRW sind landesweit inzwischen 38 Netzwerke akkreditiert. Davon erfolgten 28 Akkreditierungen direkt nach dem Start des Gründerstipendium.NRW im Juli 2018. Die weiteren Akkreditierungen verteilen sich auf den Zeitraum vom August 2018 bis Mai 2019. Jede qualifizierte Beratungseinrichtung für Gründerinnen und Gründer kann sich für das Gründerstipendium.NRW akkreditieren, wenn sie die Vorgaben der Richtlinie über die Gewährung von Stipendien zur Förderung von innovativen Unternehmensgründungen in Nordrhein-Westfalen erfüllt. Das Ziel, den Bewerberinnen und Bewerbern in ganz Nordrhein- Westfalen Anlaufstellen zur Verfügung zu stellen, wurde inzwischen erreicht. Weitere Schritte sollten der Stärkung der Netzwerke dienen.