LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7239 28.08.2019 Datum des Originals: 27.08.2019/Ausgegeben: 02.09.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2820 vom 30. Juli 2019 des Abgeordneten Andreas Kossiski SPD Drucksache 17/7036 ICE-Instandhaltungswerk Köln-Nippes: Zuständigkeit und Kontrollinstanz zur Einhaltung der Immissionsobergrenzen für Licht und Lautstärke laut Planfeststellungsbeschluss Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit Februar 2018 ist das neue ICE-Instandhaltungswerk Köln-Nippes in Betrieb. In dem Werk werden Nacht für Nacht ICEs gereinigt und gewartet. Bevor ein Zug das Werk verlässt, testen die Fahrer vorschriftsmäßig das Makrophon, also die Hupe des ICE. Das durchdringende Geräusch reißt die Anwohner regelmäßig aus dem Schlaf. Die ICE werden nicht nur in der neu gebauten Halle gewartet und gereinigt, sondern auch vor der Halle, draußen auf dem Gleis. Die Anwohner hören oft stundenlang ein lautes Brummen und Surren. Laut Anwohner liegt die Lärmbelästigung des Betriebs deutlich über dem im Planfeststellungsbeschluss genehmigten Maß. Die Messungen der Anwohner lägen selten unter 40 Dezibel, das Hupen erreiche bis zu 100 Dezibel. Zudem sorgten unzählige und dauerhaft leuchtende Lichtmaste für nächtliche Ruhestörung im Wohngebiet. Laut Eisenbahnbundesamt entspricht der aktuelle Betrieb des ICE-Werkes den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses. Man prüfe aber, ob Prozesse und Örtlichkeiten der betrieblich notwendigen Tests der Makrophone mit dem Ziel der Lärmreduzierung für die Anwohner verändert werden können. Ansonsten seien keine weiteren Lärmschutzmaßnahmen geplant. Vom Kölner Stadtrat wird derzeit eine unabhängige Lärmimmissionsmessung veranlasst. Betroffen ist der Kölner Norden mit den Stadtteilen Longerich, Bilderstöckchen, Mauenheim, Weidenpesch und Nippes. Eine Petition der Anwohner hat zum Zeitpunkt vom 08.07.2019 578 Unterschriften erreicht, davon sind etwa 285 Unterstützer in erster Reihe betroffen. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2820 mit Schreiben vom 27. August 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7239 2 Vorbemerkung der Landesregierung Der Landesregierung obliegt bei Angelegenheiten im Zusammenhang mit Eisenbahnbetriebsanlagen der Deutsche Bahn AG (DB AG) keine originäre Zuständigkeit, vielmehr liegt diese kraft Gesetzes beim Bund. Daher ist der Landesregierung ein unmittelbarer Einfluss auf die Entscheidungsfindung bei der DB AG verwehrt. Daher können lediglich Auskünfte der DB AG sowie der zuständigen Aufsichtsbehörden zum Sachverhalt und den gegebenenfalls getroffenen oder zu treffenden Maßnahmen eingeholt werden. Dementsprechend liegt der Landesregierung eine Stellungnahme des Eisenbahn- Bundesamtes (EBA) als zuständiger Aufsichtsbehörde vom 06. August 2019 vor, aus der zur Beantwortung der Fragen nachfolgend stellenweise zitiert wird. 1. Welche Verordnung regelt die Wartung der Züge, insbesondere das Testen der Makrophone? Das EBA teilt hierzu in seiner Stellungnahme vom 06. August 2019 Folgendes mit: „Zur Betreiberverantwortung der Verkehrsunternehmen gehört auch die Vorbereitung des Zuges vor der Fahrt. Die Bahn verfügt in dem Zusammenhang über ein konzerneigenes Regelwerk, das - über bestehende Rechtsnormen und Vorschriften hinaus - auch die anerkannten Regeln der Technik sowie allgemeine Sicherheitsstandards im Eisenbahnbereich abbildet. Die Funktionsprüfung der akustischen Signaleinrichtung ist etablierter Bestandteil des Vorbereitungsdienstes und orientiert sich an den Vorgaben des Netzbetreibers. Dieser und die DB Fernverkehr AG nehmen wiederum Bezug auf eine Industrienorm (DIN VDE 0119- 207-12 (VDE 0119 Teil 207-12)), nach welcher die Prüfung täglich durchzuführen ist.“ 2. In wie weit kann die Landesregierung eine Änderung der zu Grunde liegenden Verordnung zur Optimierung des Immissionsschutzes in die Wege leiten? Auf die im ersten Absatz der Vorbemerkung der Landesregierung getroffenen Aussagen wird verwiesen. Im Übrigen haben die Länder bzgl. der Verordnungen in der Zuständigkeit des Bundes kein Initiativrecht. 3. Welche Instanz ist zuständig für die Kontrolle der Einhaltung der im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Immissionsobergrenzen? Das EBA teilt hierzu in seiner Stellungnahme vom 06. August 2019 Folgendes mit: […] „Zudem überwacht das EBA im Rahmen der Eisenbahnaufsicht u.a., ob die Eisenbahnen beim Betrieb ihrer Anlagen und Fahrzeuge ihre rechtlichen Verpflichtungen beachten. Sofern Betriebsanlagen oder Schienenfahrzeuge von Eisenbahnen des Bundes betroffen sind, ist das EBA auch zuständige Behörde für den Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). In dem Zusammenhang bearbeitet es u.a. Bürgerbeschwerden über Lärm aus dem Eisenbahnbetrieb. Von den Unternehmen fordern kann die Aufsichtsbehörde allerdings nur, was der gesetzliche Rahmen vorsieht.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7239 3 4. Wie kann die Landesregierung kontrollieren, ob die Kontrollen bzw. die Betriebsabläufe im ICE-Instandhaltungswerk Nippes rechtmäßig durchgeführt werden? 5. Welche Maßnahmen können von der Landesregierung getroffen werden, um die Lärm-, Licht- und Gesundheitsbelastung der Anwohner rund um das ICE- Instandhaltungswerk Nippes zu senken? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zu Kontroll- und Maßnahmenzuständigkeiten wird auf die bereits in der Vorbemerkung sowie unter 3. getroffenen Anmerkungen verwiesen. In Bezug auf getroffene Maßnahmen teilt das EBA in seiner Stellungnahme vom 06. August 2019 Folgendes mit: „Den Beschwerden von Anwohnern des ICE-Werkes in Köln-Nippes wegen Lärm- und Lichtbelästigungen sowie den entsprechenden Hinweisen der Stadt Köln ist das EBA nachgegangen. Die Betreiberin der Anlage (DB Fernverkehr AG) hat darauf mit verschiedenen organisatorischen Maßnahmen reagiert, um die Schall- und Lichtemissionen zu reduzieren. Auch wurde ein Lärmgutachten in Auftrag gegeben, das dem EBA vorliegt. Die Prüfung des EBA hat ergeben, dass Bau und Betrieb des ICE-Werkes dem festgestellten Plan entsprechen. Bei den im Betrieb auftretenden Schallimmissionen gibt es keine wesentlichen Abweichungen zu den Prognosen aus der Planfeststellung. Die einschlägigen Lärmgrenzwerte werden im Ergebnis eingehalten. Die Beleuchtung des Werks entspricht nach Feststellung des EBA den arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen. Für behördliche Anordnungen fehlt daher derzeit die rechtliche Grundlage. […] Das EBA hat keine Anordnungen getroffen, was den Einsatz des sogenannten Makrofons angeht. […] Nach den ersten Lärmbeschwerden konnte das EBA bereits bewirken, dass die DB Fernverkehr AG die Zugvorbereitung in Köln-Nippes mit Rücksicht auf die Anwohner neu organisiert. So ist es u.a. gelungen, die Häufigkeit der Signaltöne erheblich zu reduzieren (drei von vier Tests sind bereits vor etwa einem Jahr weggefallen). Derzeit prüft die DB Fernverkehr AG unseres Wissens, ob es möglich ist, die Tests weiter zurückzufahren, ohne die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs zu beeinträchtigen.“