LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7240 28.08.2019 Datum des Originals: 27.08.2019/Ausgegeben: 02.09.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2819 vom 30. Juli 2019 des Abgeordneten Ibrahim Yetim SPD Drucksache 17/7035 Wie fördert die Landesregierung die Arbeitsmarktintegration in Nordrhein-Westfalen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Arbeit ist einer der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration. Damit eine nachhaltige Integration zugewanderter Menschen in Nordrhein-Westfalen gelingt, ist deshalb die Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern. In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU und FDP verschiedene Absichten erklärt, um diesem Ziel gerecht zu werden. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 2819 mit Schreiben vom 27. August 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. 1. Wie vernetzt die Landesregierung Akteure von Wirtschaft, Gewerkschaften, Flüchtlingsarbeit und Kommunen, um Defizite bei der Integration von Flüchtlingen in Arbeit aufzulösen? Die Vernetzung der Akteure und die Verzahnung der Angebote vor Ort tragen entscheidend zum Erfolg der Arbeitsintegration von Flüchtlingen bei. Deswegen werden sie von der Landesregierung umfassend gefördert. Die Landesregierung unterstützt zusammen mit der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit auf vielfältige Weise den Erfahrungsaustausch der regionalen Akteure, z. B. gemeinsam mit der Gesellschaft für innovative Beschäftigung (G.I.B.) im Rahmen des Veranstaltungsformats „Werkstattgespräche zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen“ und durch die Einbeziehung weiterer für die Arbeitsmarktintegration Geflüchteter wichtiger Partner (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Kammern, Wirtschaftsverbände und Ausländerbehörden), z. B. in Fachtagungen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7240 2 Eine wichtige Plattform für die landesweite Vernetzung ist der regel-mäßig tagende Beirat „Integration von Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung“ bei der Regionaldirektion Nordrhein- Westfalen der Bundesagentur für Arbeit, in welchem neben den beteiligten Ministerien und der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen unter anderem die kommunalen Spitzenverbände, Unternehmerverbände und Kammern, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Freie Wohlfahrtspflege, Flüchtlingsrat NRW und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie einzelne Bildungsträger zusammenarbeiten. Des Weiteren bestehen interministerielle Arbeitsgruppen, z. B. die IMAG Integration und die IMAG Stufenplan zur Aufnahme Geflüchteter, um einen vernetzten und interdisziplinären Ansatz bei der Arbeitsmarkt-integration Geflüchteter zu fördern. Die Landesregierung und die Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit engagieren sich zudem gemeinsam mit dem BAMF in verschiedenen Formaten bei der Begleitung der Umsetzung von Sprachförderung durch die Jobcenter. Am 31. Januar 2018 ist gemeinsam mit den Ressorts der Landes-regierung, Wirtschaftsverbänden und der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen die Tagung „Integration von Geflüchteten in Arbeit und Ausbildung – Kooperation zwischen Wirtschaft, Arbeitsmarktförderung und Ausländerbehörden“ durchgeführt worden. Diese führte Wirtschaft, Arbeitsverwaltung und Ausländerbehörden mit dem Ziel zusammen, Handlungsansätze zur Weiterentwicklung der Kooperation auf lokaler Ebene aufzuzeigen. Darüber hinaus nutzt die Landesregierung die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten konsequent, um jungen geflüchteten Menschen zu einer Ausbildung zu verhelfen. Mit eigenen Erlass-regelungen hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) eine einheitliche und zielorientierte Landespraxis bei der Anwendung der 3+2-Regelung (Ausbildungsduldung) geschaffen. Die Landesregierung setzt, wo es rechtlich möglich und migrations- sowie integrationspolitisch sinnvoll ist, einheitliche Maßstäbe und schafft damit sowohl für Flüchtlinge in Ausbildung als auch für ausbildende Betriebe mehr Rechtssicherheit. Im Modellprojekt „Einwanderung gestalten NRW“ wird die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zwischen den kommunalen Behörden, Ämtern und der Zivilgesellschaft gefördert. Gerade für die Schnittstelle zwischen dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Übergang in das SGB II werden bei „Einwanderung gestalten NRW“ neue Lösungsansätze entwickelt, durch Kooperationsvereinbarungen, Fallkonferenzen etc. So sollen möglichst frühzeitig die Weichen gestellt werden, um eine schnelle Integration in Arbeit und Ausbildung zu ermöglichen. 2. Verfolgt die Landesregierung spezielle Konzepte für die Arbeitsmarktintegration von Frauen? Grundsätzlich werden Frauen, ob mit oder ohne Zuwanderungs-geschichte, bei allen Förderprogrammen zur Arbeitsmarktintegration mitberücksichtigt. Im Rahmen der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“, für die das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) zurzeit gemeinsam eine Förderrichtlinie erarbeiten, werden Frauen mit Fluchterfahrung als besonders zu fördernde Zielgruppe in den Blick genommen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7240 3 Eines der Ziele der Initiative ist es, die Integrationsquote der geflüchteten Frauen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu verbessern. Sie sollen entsprechend ihrem Anteil an der Gruppe der Geflüchteten an den sechs Förderbausteinen teilhaben. Zudem sollen innovative Projekte zur gezielten Unterstützung von Frauen mit Fluchtgeschichte realisiert werden. Besonders qualifizierte geflüchtete Frauen erhalten in dem Dortmunder Projekt „Permenti – Perspektive Mentoring Integration“ schon während sie Deutsch lernen und Integrationskurse besuchen die Chance, ihren beruflichen Einstieg zu planen. Gleichzeitig lernen die am Mentoring-programm beteiligten Unternehmen die Kompetenzen dieser potenziellen weiblichen Fachkräfte im Rahmen von Hospitationen und Praktika kennen. Nach einer ersten Anschubfinanzierung in Dortmund fördert das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen aktuell den Transfer des Projekts in zwei weitere Regionen des Landes. 3. Welche Strategie verfolgt die Landesregierung um mehr ausländische Studentinnen und Studenten in Deutschland zu halten und in den Arbeitsmarkt zu integrieren? Soweit die Fragestellung auf Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen abzielt, haben die Hochschulen Strukturen und Angebote aufgebaut, um bereits Studierende zu beraten und in der Folge auch Absolventen bei ihrem Zugang zum Arbeitsmarkt zu unterstützen, beispielsweise mit Hilfe von Career Centern. Im Hinblick auf Studierende aus dem Ausland unterstützt die Landes-regierung mit dem Programm "NRWege ins Studium" seit 2016 die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen bei der Integration geflüchteter Studieninteressierter. Hochschulen können über das Programm, welches der Deutsche Akademische Austauschdienst durchführt, sowohl Kurse zur Herstellung der sprachlichen und fachlichen Studierfähigkeit finanzieren als auch Beratungsund Betreuungsan-gebote durch entsprechende Personalstellen bereitstellen. An dem Programm beteiligen sich seither 30 staatliche Hochschulen und rund 3.500 Geflüchtete haben die Vorbereitungsangebote genutzt. Von 2020 – 2022 wird das Programm "NRWege ins Studium" mit veränderten Schwerpunkten fortgesetzt, in die die Erfahrungen der bisherigen Programmlaufzeit eingeflossen sind. Viele der Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben inzwischen die Studienvorbereitung absolviert und ein Studium aufgenommen. "NRWege ins Studium" ermöglicht daher ab 2020 neben der Studienvorbereitung auch eine enge Begleitung der Studierenden während des Studiums, beispielsweise durch vertiefende Fachsprachkurse, sowie Unterstützung beim Übergang in den Arbeitsmarkt, beispielsweise durch Hilfestellung bei der Praktikumssuche oder beim Verfassen von Bewerbungen. Gleichzeitig wird das Programm teilweise für andere internationale Studierende geöffnet, da sich ihr Betreuungsbedarf oftmals mit dem der geflüchteten Studierenden deckt. Auf diese Weise unterstützt die Landesregierung geflüchtete und andere internationale Studierende bei dem Abschluss ihres Studiums und beim Übergang in den Arbeitsmarkt. Mit Bezug auf den Hochschulzugang für ausländische Studien-interessierte ist grundsätzlich noch auf die Regelungen des § 4 Abs. 4 HZG hinzuweisen (dessen Regelung mit § 10 Abs. 4 des aktuellen HZG-Entwurfs fortgeführt werden soll), wonach in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen in NRW im Auswahl- und Zulassungsver-fahren gemäß § 3 Abs. 1 bei sinngemäßer Anwendung von Artikel 9 Staatsvertrag in Einzelfällen der Anteil der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7240 4 Studienplätze für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, die nicht Deutschen gleichgestellt sind, bis zur Hälfte betragen kann, soweit es die Besonderheiten des Studienganges erfordern; das Nähere bestimmen die Hochschulen durch Satzungen, die im Einvernehmen mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) erlassen werden. 4. Was unternimmt die Landesregierung, um auf die besonderen Anforderungen von Menschen mit Einwanderungs-geschichte hinsichtlich der Unternehmensgründung und der Schaffung neuer Arbeitsplätze einzugehen? Die Landesregierung unterstützt Menschen mit Einwanderungs-geschichte bei der Gründung neuer Unternehmen und Schaffung neuer Arbeitsplätze derzeit vor allem auf zwei Feldern: Erstens durch die Förderung der STARTERCENTER NRW und zweitens durch die Stärkung der so genannten Migrantenökonomie, also den von Menschen mit Einwanderungsgeschichte betriebenen Unternehmen. Für die STARTERCENTER NRW gilt, dass grundsätzlich die Beratungsstellen in Nordrhein- Westfalen allen Gründungsinteressierten offenstehen. Die landesweit 75 zertifizierten STARTERCENTER NRW beraten mit hoher Kompetenz und unentgeltlich zu allen Fragen rund um die Gründung. Sie verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung verschiedener Zielgruppen. Für die besonderen Bedarfe von Personen mit Migrationshintergrund haben die Berater/innen der STARTERCENTER NRW sowohl ein interkulturelles Training als auch eine Schulung zur Beratung in einfacher Sprache erhalten. Die Flyer der STARTERCENTER NRW mit vielfältigen Informationen in fünf verschiedenen Sprachen werden derzeit überarbeitet. Die Inhalte der Website STARTERCENTER NRW sollen demnächst auch in Englisch und Französisch angeboten werden. Für die Migrantenökonomie gilt es, den Austausch zwischen Migrantenunternehmen und ihren Verbänden untereinander, aber auch deren Vernetzung mit den Beratungseinrichtungen von Landesseite (STARTERCENTER NRW, Landesweite Koordinierungsstelle für die Kommunalen Integrationszentren (LaKI), NRW.BANK, NRW.Invest) sowie von Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, unternehmer nrw und anderen Organisationen weiter zu verbessern. Hierzu gibt es verschiedene Gesprächsangebote und Veranstaltungs-formate, die insbesondere von der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe Migrantenökonomie organisiert werden. 5. Wie viele Menschen mit Einwanderungsgeschichte hat die aktuelle Landesregierung bis zum Stichtag des 30.07.2019 im öffentlichen Dienst eingestellt? Wie in der vergangenen Legislaturperiode auch, werden in den nordrhein-westfälischen Landesbehörden einschließlich der Landesministerien aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Daten über eine mögliche Einwanderungsgeschichte von den dort Beschäftigten erhoben und liegen der Landesregierung dement-sprechend auch nicht vor.