LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7241 28.08.2019 Datum des Originals: 28.08.2019/Ausgegeben: 02.09.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2711 vom 8. Juli 2019 des Abgeordneten Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6819 Was passiert mit 3G? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Kaum ist die 5G-Auktion beendet, formulieren die drei großen Telekommunikationsunternehmen in Deutschland große Ziele. So will die Telekom bis Ende 2019 die ersten sechs Städte in Deutschland, darunter auch Bonn, flächendeckend mit 5G versorgen. In den darauffolgenden 18 Monaten will das Bonner Unternehmen die 20 größten Städte mit dem neuen Mobilfunkstandard ausstatten. Auch wenn mittlerweile erste Endkundengeräte erhältlich bzw. angekündigt sind, wird es wahrscheinlich noch einige Zeit dauern, bis die Vorteile von 5G bei einem Großteil der Kundinnen und Kunden ankommen. So bleiben 3G (UMTS), 4G und LTE weiterhin auf unbestimmte Zeit die Mobilfunkstandards, die am häufigsten genutzt werden. Laut eines Berichts der Bundesnetzagentur, aus dem der SPIEGEL ONLINE zitiert, nutzten Ende 2018 47 Prozent der SIM-Karten in Deutschland LTE. Mehr als die Hälfte der SIM-Karten hingen demnach in älteren Standards, wie UMTS, fest. Problematisch ist diese Zahl, so der Spiegel weiter, weil die Mobilfunkanbieter ihre 3G- Frequenzen zugunsten von 4G und 5G freiziehen. Konkret heißt das für viele Menschen mit UMTS-Verträgen, dass sie auf absehbare Zeit zu einem Vertragswechsel gezwungen sein werden. Hiervon werden insbesondere Menschen mit günstigeren Verträgen betroffen sein.1 Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 2711 mit Schreiben vom 28. August 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1 Quelle: https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/3g-abschaltung-handynutzer-mit-billigvertraegenstehen -bald-ohne-netz-da-a-1275578.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7241 2 1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über das Abschalten des 3G- Mobilfunkstandards durch die Betreiber der 3G-Netze? (Bitte einzeln nach Betreibern auflisten) Konkrete Zeitpunkte, ab wann 3G nicht mehr zur Verfügung steht, wurden der Landesregierung durch die Mobilfunknetzbetreiber nicht genannt. 2. Wie schätzt die Landesregierung die Folgen der 3G-Abschaltung für die Telekommunikationsdiensteanbieter ein, welche günstige 3G-SIM-Karten anbieten? Die Mobilfunknetzbetreiber unterliegen dem Verbot der Diskriminierung, da der Marktzutritt von Diensteanbietern aufgrund der nur beschränkt verfügbaren Ressource Frequenz nicht frei, sondern begrenzt ist. Prognosen über die Folgen etwaiger von einer 3G-Abschaltung betroffener Anbieter günstiger 3G-SIM-Karten können von der Landesregierung nicht gestellt werden. 3. Wie wurde im Rahmen des Gesprächs zwischen Landesregierung und Telekommunikationsunternehmen zum Mobilfunkpakt vom 25.06.2018 über das Weichen des Mobilfunkstandards 3G (UMTS) zugunsten einer besseren Abdeckung mit LTE (4G) und 5G diskutiert? Ein Umbau des Mobilfunkstandards von 3G zugunsten einer besseren Abdeckung von 4G und 5G war nicht Gegenstand des Gespräches am 25.Juni 2018 zwischen der Landesregierung und den Telekommunikationsunternehmen zum Mobilfunkpakt. 4. In wieweit teilt die Landesregierung die Einschätzung aus dem SPIEGEL ONLINE- Artikel, dass insbesondere Kundinnen und Kunden mit günstigeren Verträgen von der Abschaltung des 3G-Mobilfunkstandards betroffen sein werden? Der Mobilfunkstandard 2G (GSM) soll bis auf Weiteres erhalten bleiben. GSM deckt nahezu ganz Deutschland ab und gewährleistet Sprachtelefonie sowie SMS-Dienste auch in Regionen, in denen andere Mobilfunkstandards (noch) nicht verfügbar sind. Ein Netzumbau von 3G zugunsten von 4G und 5G ist aus Gründen der Frequenzökonomie grundsätzlich sinnvoll, um die veraltete UMTS-Technik perspektivisch durch aktuelle leistungsstärkere Mobilfunkstandards zu ersetzen. 5. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, damit die betroffenen Kundinnen und Kunden nicht in einen teureren Vertrag gezwungen werden? Die Landesregierung setzt auf das kartellrechtlich gebotene Diskriminierungsverbot der Mobilfunknetzbetreiber und ein faires wettbewerbliches Umfeld für die Serviceprovider, das von der Bundenetzagentur regulatorisch überwacht wird. Die Landesregierung geht davon aus, dass potenziell betroffene Kundinnen und Kunden frühzeitig und umfänglich von ihren Mobilfunkanbietern auf relevante Änderungen hingewiesen werden. Kundinnen und Kunden selber können sich zum Beispiel in Preisvergleichsportalen im Internet über aktuelle Tarifangebote informieren. Diese können je nach Anbieter und Tarif auch attraktivere Konditionen insbesondere gegenüber langlaufenden Altverträgen bieten.