LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7245 29.08.2019 Datum des Originals: 28.08.2019/Ausgegeben: 03.09.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2827 vom 2. August 2019 des Abgeordneten Sven W. Tritschler AfD Drucksache 17/7068 Räumung von kriminellen linken Hausbesetzern in Köln-Ehrenfeld – Was sind die Hintergründe? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 19. Juli haben rund 100 kriminelle „Aktivisten“ aus der linken Szene ein ungenutztes Haus der Deutschen Bahn an den Vogelsanger Str. 230 besetzt. Es handelt sich dabei anscheinend um Personen, die dem Autonomen Zentrum (AZ) in der Luxemburger Straße nahestehen. Es sollen wohl auch Vertreter der sogenannten Bauwagenplätze in Köln an der illegalen Aktion beteiligt gewesen sein. Das Autonome Zentrum beherbergt laut Antwort (Dr. 17/3442) der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage (Dr. 17/2990) mindestens folgende vier vom Verfassungsschutz beobachtete Organisationen: Interventionistische Linke Köln Anarchistisches Kollektiv Antifaschistische Gruppe (AG CGN) Antifa Köln Die Deutschen Bahn hat unmittelbar nach der Besetzung Strafanzeige gegen unbekannt erstattet. Die linken kriminellen „Aktivisten“ haben am Dienstag, den 30. Juli 2019, vor der Kölner Zentrale der DB Immobilien in Kalk demonstriert. Sie mussten dabei auch zum Verlassen des Gebäudes durch die Polizei aufgefordert werden. Ob es dabei oder während der Demonstration zu Straftaten kam, ist bisher unklar. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7245 2 Am 31. Juli 2019 wurde dann das besetzte Haus in der Vogelsanger Straße 230 durch die Polizei geräumt und der Deutschen Bahn zurückgegeben. Am Mittwochabend kam es dann zu einer Demonstration gegen diese Räumung. Diese startete vom Hans-Böckler-Platz, wo in der Nähe mehrere linke Organisationen beheimatet sind. Diese Demonstration zog von dort zur Vogelsanger Straße. Ob es im Rahmen dieser Demonstration zu Straftaten kam, ist ebenfalls unklar. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2827 mit Schreiben vom 28. August 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche Straftaten sind im Zuge der Besetzung, Räumung der Vogelsanger Straße 230 und den Unterstützungsdemonstrationen begangen worden? Bitte nach Ort und Zeitpunkt aufschlüsseln. Bitte auch Straftaten zu Lasten von Polizeibeamten explizit ausweisen. Die Deutsche Bahn AG stellte am 24.07.2019 Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung. Weitere Straftaten im Kontext der Besetzung, Räumung und Demonstrationen wurden im Zeitraum 19.07.2019 (Zeitpunkt der Besetzung) bis zum 31.07.2019 (Zeitpunkt der Räumung) nicht bekannt. 2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Rolle des Autonomen Zentrums, seiner Vertreter und Bewohner, den dort beheimateten linken verfassungsfeindlichen Gruppen wie auch der sogenannten Bauwagenplätze und deren Vertreter und Bewohner? Zur Organisation und Zielrichtung des Autonomen Zentrums Köln im Allgemeinen wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1228 (LT-Drs. 17/3442) sowie auf den Verfassungsschutzbericht 2018 (S. 184 f.) verwiesen. Anlässlich der Besetzung des Hauses an der Vogelsanger Straße 230 wurde auf der Website des Autonomen Zentrums Köln ein Video unter dem Titel „Freiraumprojekt Elster“ veröffentlicht. Dieses deutet darauf hin, dass mit der Hausbesetzung ein weiteres, auf Dauer angelegtes Autonomes Zentrum etabliert werden sollte. Bei der Räumung des Hauses am 31.07.2019 durch Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Köln wurden 20 Personen angetroffen, von denen sechs dem Verfassungsschutz NRW wegen linksextremistischer Betätigungen bekannt sind. Erkenntnisse über Bezüge dieser Personen zu einer der im Autonomen Zentrum Köln aktiven Gruppierungen, die vom Verfassungsschutz NRW beobachtet werden, liegen nicht vor. Die sogenannten Bauwagenplätze sind teilweise Aufenthalts- und in geringem Umfang Veranstaltungsort von bzw. für Personen, die dem linksextremistischen Spektrum zuzurechnen sind. Über ihre Rolle bei der Hausbesetzung oder bei Unterstützungsdemonstrationen liegen keine Erkenntnisse vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7245 3 3. Welche anderen Organisationen waren an der Planung und Durchführung der Besetzung des Hauses wie auch an den Unterstützerdemonstrationen beteiligt? Das gilt insbesondere für vom Verfassungsschutz beobachtete Organisationen wie z. B. die interventionistische Linke, aber auch Gewerkschaften oder die Jugendorganisationen von politischen Parteien wie z. B. der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der Partei Die Linke und anderer Parteien. Beteiligt waren die Organisationen „Frauen der 1006“, „Assata im Hof“ und „Agisra e.V.“, die derzeit nicht vom Verfassungsschutz beobachtet werden. 4. In welchem Umfang sind die Hausbesetzer mit Straftaten in der Vergangenheit, insbesondere mit einem Bezug zum linken politischen Spektrum, aufgefallen? Von den 17 im Kontext der Hausbesetzung festgestellten Personen sind acht Personen mit folgend linksmotivierten Straftaten bereits polizeilich in Erscheinung getreten: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Nötigung gefährlicher Eingriff in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr Störung öffentlicher Betriebe Verstoß gegen das Versammlungsgesetz Hausfriedensbruch. 5. In wie weit sind die einzelnen Hausbesetzer aufgrund von Mitgliedschaften in verfassungsfeindlichen Organisationen bzw. auch als reine Einzelpersonen vom Verfassungsschutz in der Vergangenheit beobachtet worden? Die in der Antwort zu Frage 2 genannten sechs Personen sind dem Verfassungsschutz NRW aufgrund von Kontakten zur autonomen Szene bekannt.