LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7247 29.08.2019 Datum des Originals: 28.08.2019/Ausgegeben: 03.09.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2839 vom 8. August 2019 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 17/7105 Dürreperiode: Der Wald brennt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die zunehmende Trockenheit bzw. die länger anhaltenden Trockenperioden setzen den Wäldern auch in NRW zu. Viele Kommunen in NRW sind dicht bewaldet und sind teilweise selbst Eigentümer großer Waldbestände. Die Trockenheit führt unter anderem dazu, dass die Waldbestände anfälliger für Schädlinge werden, aber auch die Waldbrandgefahr steigt. Die NRW-Kommunen sind in erster Linie für Brandvorsorge und Brandbekämpfung zuständig. Kommunale Feuerwehren werden durch die Kommunen mit Gerät und Sachmitteln ausgestattet, um ihrem Auftrag entsprechen zu können. Die Landesregierung wird darüber hinaus im Rahmen des Katastrophenschutzes tätig. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2839 mit Schreiben vom 28. August 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Wie viele Waldbrände aufgrund oder in Folge der Trockenheit hat es diesen Sommer in NRW bereits gegeben? In der Feuerwehrstatistik für Nordrhein-Westfalen werden pauschal Vegetationsbrände erfasst. Eine weitere Aufgliederung erfolgt nicht. Die Daten der Feuerwehrstatistik werden immer zum Jahresbeginn für das abgelaufene Jahr erhoben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7247 2 2. Wie bewertet die Landesregierung die Einsatzfähigkeit der kommunalen Feuerwehren in Bezug auf Waldbrände? Der Träger des Brandschutzes und der Hilfeleistung ist gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) die Gemeinde. Die Gemeinden stellen nach § 3 Abs. 3 BHKG Brandschutzbedarfspläne auf. In den Brandschutzbedarfsplänen wird unter anderem das Gefahrenpotential der Gemeinde analysiert und darauf aufbauend werden die Gefahrenabwehrpotentiale der Feuerwehr individuell angepasst. Die Gemeinden legen somit das Schutzniveau für ihre Bevölkerung selbst fest. Die Beschaffung der Einsatzmittel für das festgelegte Schutzniveau obliegt den Gemeinden, um den Anforderungen nach § 3 Abs. 1 BHKG an eine leistungsfähige Feuerwehr gerecht zu werden. 3. Was unternimmt die Landesregierung, um die Waldbrandgefahren zu begrenzen? Seit den 1980er Jahren verfolgt die Landesforstverwaltung ein naturnahes Waldbaukonzept. Das bedeutet, dass grundsätzlich reichstrukturierte und gemischte Wälder angestrebt werden. Die Waldfläche Nordrhein-Westfalens hat einen Nadelholzanteil von 42%. Der Flächenanteil reiner Nadelwälder beträgt in Nordrhein-Westfalen lediglich 21%. Die Fläche reiner Nadelwälder wird sich infolge der aktuellen Kalamität und der erwarteten Wiederaufforstung mit Mischwäldern voraussichtlich deutlich verringern und dadurch auch die Waldbrandgefahr. Nach § 47 Abs. 1 Landesforstgesetz ist im Wald oder im Abstand von weniger als 100 m zu diesem kein Feuer zulässig. Im Wald darf in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober nach § 47 Abs. 3 Landesforstgesetz generell nicht geraucht werden. Verstöße werden seitens Wald und Holz NRW entsprechend geahndet. 4. Was unternimmt die Landesregierung in eigener Zuständigkeit, um die Bekämpfung von Waldbränden zu gewährleisten? Die Verwaltungsvorschriften zur Zusammenarbeit der Forstbehörden mit den Feuerwehren und den Katastrophenschutzbehörden (ZFK 2017) enthalten die Grundsätze für die Zusammenarbeit von Forstbehörden, Feuerwehren und Katastrophenschutzbehörden bei Brandgefahren, Hilfeleistung, Großeinsatzlagen und Katastrophen im Wald. Die Vorschrift regelt forstliche Vorsorge- und Überwachungsmaßnahmen, die Zusammenarbeit im Einsatz, die Verwaltung sowie die Aus- und Fortbildung und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Neben der Zusammenarbeit mit anderen Behörden zur Erfüllung dieser Aufgaben unterhält Wald und Holz NRW eine Rufbereitschaft und stellt eine digitale Waldbrandabwehrkarte im Informationssystem „Gefahrenabwehr NRW“ zur Verfügung. Aufgrund der Rufbereitschaft und der guten Zusammenarbeit mit den Feuerwehren ist sichergestellt, dass gemeldete Feuer möglichst schon in der Entstehungsphase bekämpft und somit größere Waldbrände verhindert werden können. Zur Unterstützung der frühzeitigen Entdeckung von Waldbränden werden in der ZFK 2017 die Bezirksregierungen ermächtigt, in besonders begründeten Fällen, im Einvernehmen mit der Zentrale von Wald und Holz NRW die Luftüberwachung anzuordnen. Die begründeten Einzelfälle liegen vor, wenn der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes die Gefahrenstufe 5 von 5 erreicht hat. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7247 3 5. Wie unterstützt die Landesregierung die Kommunen in ihrer Zuständigkeit der Brandvorsorge und -bekämpfung in Bezug auf Waldbrände? Im Rahmen des Katastrophenschutzes unterstützt die Landesregierung die kommunalen Aufgabenträger mit Ausstattung und Ausbildung. Die besonderen Anforderungen an die Feuerwehren bei Waldbränden waren Bestandteil eines speziellen Waldbrandseminars am Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen, das im April 2019 durchgeführt wurde. Zusätzlich ist das Land Nordrhein-Westfalen seit zwei Jahren in einem Beschaffungsprogramm mit Löschgruppenfahrzeugen. In diesem Programm werden sukzessive bis voraussichtlich 2022 insgesamt 109 Löschgruppenfahrzeuge des Typs LF20 KatS beschafft. Darüber hinaus hat das Land Nordrhein-Westfalen 13 Hochleistungsförderpumpen beschafft, die in der Lage sind, große Wassermengen über lange Wegestrecken zu transportieren. Zusätzlich zu den Pumpen gibt es ergänzende Ausstattungen. Darüber hinaus können die kommunalen Gefahrenabwehrbehörden die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Amtshilfe anfordern. Hierzu stehen sechs Wasserwerfer mit einem Fassungsvermögen vom 10.000 l und einer Wurfweite von 65 m an drei Standorten in Nordrhein-Westfalen bereit. Die Hubschrauber der Polizeifliegerstaffel Nordrhein-Westfalen werden momentan mit Lasthakenanlagen und Löschwasseraußenbehältern ausgestattet. Im Anschluss daran werden die Piloten geschult, so dass bei besonderen Einsatzlagen eine Luftunterstützung erfolgen kann. Die Regionalforstämter arbeiten eng mit den örtlichen Feuerwehren zusammen. Zur Erleichterung der Zielführung im Wald können die örtlichen Feuerwehren aufgrund einer Landeslizenz die navigationsfähigen Waldwegedaten „NavLog“ kostenfrei nutzen.