LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/725 26.09.2017 Datum des Originals: 25.09.2017/Ausgegeben: 29.09.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 239 vom 31. Juli 2017 des Abgeordneten Thomas Röckemann AfD Drucksache 17/459 „Primusschule“ in Minden Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zum Schuljahr 2013/2014 startete „Primus“. Es handelt sich dabei um einen Schulversuch zum längeren gemeinsamen Lernen. An fünf Schulen in NRW wird inzwischen exklusiv erprobt, ob und in welcher Weise die Arbeit der Grundschulen in die der weiterführenden Schulen einbezogen werden kann. Erforscht werden soll außerdem, welche Auswirkungen das längere, gemeinsame Lernen unter diesen besonderen Bedingungen auf das Lernverhalten, die Leistungsentwicklung und das Sozialverhalten der Probanden hat. Insbesondere sollen mit dem Schulversuch unter wissenschaftlicher Begleitung Erkenntnisse gewonnen werden, wie die Probanden durch längeres gemeinsames Lernen von Klasse 1 bis 10 ohne Schulwechsel zu besseren Abschlüssen geführt werden können. Eine dieser experimentellen Schulen, genannt „Primusschule“ wurde per Ministererlass seit dem Schuljahr 2013/2014 in Minden, trotz nicht ausreichender Anmeldungen (71), angesiedelt und dreizügig ausgestaltet. Da die Anmeldezahlen nicht stiegen, wurde der Einzugsbereich 2016 auf den gesamten Bereich der Stadt Minden erweitert. Des Weiteren ist derzeit, laut Auskunft des Schulbüros Minden vom 31.7.2017, eine dreizügige Eingangsklasse mit insgesamt 64 Schulanfängern möglich. Regelmäßig beträgt die Klassenstärke 23 Schüler. Damit ist die vorgesehene Klassenstärke bereits unterschritten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/725 2 Dennoch wurde, laut Beschluss des Rats der Stadt Minden vom 04.07.2017 (Drucksache 89/2017), an die Verwaltung eine Berechnungsvorgabe für entsprechende Ausbauarbeiten für einen vierten Klassenzug festgelegt. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 239 mit Schreiben vom 25. September 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Sind die in Minden getroffenen und geplanten Maßnahmen - Erweiterung des Einzugsbereiches und eine geplante Erweiterung der Zügigkeit - von drei auf vier ohne entsprechende Schülerzahlen noch im Rahmen des Schulversuchs zulässig ? Die Einrichtung eines Schuleinzugsbereichs für die PRIMUS-Schule Minden wurde 2016 beendet , da die Bildung von Schuleinzugsbereichen nur dann zulässig ist, wenn es im Gebiet eines Schulträgers mehr als eine Schule der betreffenden Schulform gibt. Eine Erweiterung der Zügigkeit der PRIMUS-Schule in Minden wäre gemäß Art 2 Absatz 2 Satz 1 des 6. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 25. Oktober 2011 (GV. NRW. S. 540) grundsätzlich möglich, dem Ministerium für Schule und Bildung liegt jedoch bislang kein entsprechender Antrag der Stadt Minden vor. Voraussetzung für eine Genehmigung wäre u. a. der Nachweis eines entsprechenden Bedürfnisses. 2. Welche detaillierten wissenschaftlichen Erkenntnisse wurden bislang aus dem Versuch gewonnen? Bitte um Mitteilung des Forschungsinstituts und Übermittlung des aktuellen Berichts. Die wissenschaftliche Begleitforschung zum Schulversuch PRIMUS wird durchgeführt von Professor Dr. Till-Sebastian Idel von der Universität Bremen sowie von Professorin Dr. Christina Huf von der Universität Münster. Detaillierte wissenschaftliche Erkenntnisse liegen noch nicht vor, da die wissenschaftliche Begleitforschung noch läuft. 3. Lassen diese Erkenntnisse darauf schließen, dass ein gemeinsames Lernen bis Klasse 10 messbar bessere Ergebnisse hervorbringt als an Regelschulen? 4. Wirkt sich der stark angestiegene Anteil von Zuwanderern (14) und Inklusionskindern (2014/15=3 2016/17 =30) auf das Ergebnis des gemeinsamen Lernens aus? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Da es sich um einen laufenden Schulversuch handelt und die wissenschaftliche Begleitforschung noch nicht abgeschlossen ist, liegen dazu noch keine Erkenntnisse vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/725 3 5. Wird die neue Landesregierung diesen Schulversuch in Minden weiterführen, ggf. über die geplanten 10 Jahre hinaus, oder ihn vorzeitig beenden? Für die PRIMUS-Schule in Minden gilt die Übergangsregelung nach Artikel 2 des 6. Schulrechtsänderungsgesetzes , nach der dieser Schulversuch auf die Dauer von zehn Jahren angelegt ist. Die Landesregierung beabsichtigt keine Änderungen.