LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/726 26.09.2017 Datum des Originals: 25.09.2017/Ausgegeben: 29.09.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 193 vom 14. August 2017 des Abgeordneten Alexander Langguth AfD Drucksache 17/361 Zusammenarbeit der Landesregierung mit den Organisationen „Schule der Vielfalt“ und „SchLAu“. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In dem Artikel ‚Kinder sollen Analsex in der Schule spielen‘ (‚Welt‘ vom 19.06.2016) wird u. a. von der Zusammenarbeit der Landesregierung mit Initiativen wie der „SchLAu“ (Schwul-lesbische -Aufklärung) und der „Schule der Vielfalt“ berichtet, die mit für den Unterricht angebotenen Materialien deutschlandweit für Aufsehen sorgten. Über pantomimische Darstellungen von ‚Analsex‘ in ‚Darkrooms‘ bis hin zum ‚Sadomasochismus ‘ und dem ‚Zu-früh-Kommen‘ waren den sexualpädagogischen Auswüchsen auch in Form von Rollenspielen, Workshops und Lektüren keine Grenzen gesetzt. Bereits damals erkannte Frau Gebauer in ihrer Eigenschaft als schulpolitische Sprecherin der FDP die Gefahr dieser pseudopädagogischen Maßnahmen und ließ sich unter anderem mit den Worten (…) „…man müsse Zwölfjährige nicht vor versammelter Klasse einen Orgasmus oder Darkroom-Praktiken vorspielen lassen. Das Schamgefühl der Kinder müsse gewahrt bleiben “ zitieren. Unterstützende Worte fand auch hier der Beauftragte der Bundesregierung für Kindesmissbrauch , Johannes-Wilhelm Rörig, der anmerkte, dass bei „Mädchen und Jungen, die Grenzüberschreitungen gewohnt und deshalb desensibilisiert“ seien, auf Kindesmissbrauch abzielende „Täter ein leichtes Spiel“ hätten. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 193 mit Schreiben vom 25. September 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder , Familie, Flüchtlinge und Integration beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/726 2 1. Im oben erwähnten Artikel der WELT kündigte Frau Gebauer seinerzeit ein Treffen mit den Organisatoren von „SchLAu“ an. Fand dieses Treffen tatsächlich statt und wenn ja, was war das Ergebnis der versuchten Sensibilisierung? Das Treffen fand 2016 statt. Die Arbeit von SchLAu, in deren Fokus der Abbau von Vorurteilen, Gewaltpräventionen sowie die Förderung von gegenseitigem Respekt in Schule und Jugendarbeit steht, wurde dabei vorgestellt. 2. Die „Schule der Vielfalt“ wirbt auf ihrer Homepage mit ihren Kooperationspartnern „SchLAu NRW“, „Rubicon e.V.“ und der „Rosa Strippe e.V.“ und dem Ministerium für Schule und Weiterbildung in NRW. In welcher Form unterstützt das Ministerium die sog. „Schule der Vielfalt“? Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt das NRW-Kooperationsprojekt "Schule der Vielfalt - Schule ohne Homophobie" mit einer Lehrerstelle und stellt jährlich 24.500 Euro für Sachmittel zur Verfügung. 3. Kann die neue Landesregierung mit Sicherheit ausschließen, dass die Bildungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen zukünftig mit den Materialien sowie Inhalten der „Schule der Vielfalt“, die offensichtlich ebenso von Ministerin Gebauer als schädlich eingestuft werden, und/oder deren Trägern pädagogisch arbeiten? Zu den angesprochenen Medienveröffentlichungen von vor über einem Jahr hat „Schule der Vielfalt“ am 21.06.2016 eine Erklärung herausgegeben, die seitdem auf der Homepage nachzulesen ist: http://www.schule-der-vielfalt.de/Erkl%C3%A4rung-von-Schule%20der-Vielfalt-final .pdf 4. In dem o. a. Artikel der WELT wird Ministerin Gebauer zitiert, dass das „…Schamgefühl der Kinder gewahrt bleiben muss.“ Wird die Ministerin ein glaubhaftes Signal an die Eltern zum Schutz unserer Kinder senden, indem sie den entscheidenden Trägern und Kooperationspartnern dieser Ideologien untersagt, weiterhin mit der offiziellen Unterstützung des Ministeriums zu werben? siehe Antwort zu Frage 3 5. Ebenso in dem o. a. Artikel der WELT hat die Ministerin seinerzeit vor allem davor gewarnt, das umstrittene Fachbuch ‚Sexualpädagogik der Vielfalt‘ für den Unterricht und die Arbeit mit Kindern zu empfehlen, jedoch erklärte sich das damalige NRW-Schulministerium auf die Frage, ob dieses Buch von den Pädagogen in der Praxis Beachtung fände, für nicht zuständig. Kann die Ministerin definitiv ausschließen, dass dieses Buch mit seinen Inhalten in Nordrhein-Westfalen Berücksichtigung in der pädagogischen Arbeit mit Kindern findet? siehe Antwort zu Frage 3