LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7277 02.09.2019 Datum des Originals: 02.09.2019/Ausgegeben: 05.09.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2821 vom 5. August 2019 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 17/7062 Gewalt und Drohungen gegen Kommunalpolitiker Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Medienberichten zufolge, finden sich auf den Namens- und Adresslisten unterschiedlicher rechtsextremer Gruppierungen auch mehrere kommunalpolitisch Aktive. Manche kommunalpolitisch Aktiven stehen seit Jahren im Visier von rechtsextremen Gruppierungen und erhalten regelmäßig einschüchternde Post oder Nachrichten. Die Einschüchterungen verfehlen dabei häufig ihre Wirkung nicht. Menschen sehen sich für ihr ehrenamtliches Engagement angefeindet und bedroht. Nicht jeder kommunalpolitische aktive Mensch kann der Einschüchterung dauerhaft standhalten. Menschen ziehen sich aus Angst um sich und ihre Familie aus dem Engagement zurück. Dadurch haben die Straftäter eines ihrer Ziele erreicht. Betroffene klagen häufig über nicht ausreichende Unterstützung oder Beratung durch staatliche Institutionen. Menschen, die sich in ihrer Freizeit für den Staat und sein Funktionieren engagieren, brauchen die größtmögliche Unterstützung ebendieses Staates. Im Kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) werden Straftaten gegen Amts-/Mandatsträger seit dem 1. Januar 2016 bundesweit einheitlich erfasst. Angesichts der Möglichkeit der anonymen Begehungsweise von Bedrohungen oder Beleidigungen, insbesondere auch in sozialen Netzwerken, ist von einer großen Anzahl nicht angezeigter Delikte auszugehen. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2821 mit Schreiben vom 2. September 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7277 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die statistische Erfassung „Politisch motivierter Kriminalität“ (PMK) erfolgt bundesweit einheitlich auf der Grundlage des im Jahr 2001 von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder beschlossenen Definitionssystems „Politisch motivierte Kriminalität“. Der PMK werden demnach Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten. sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben. durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden. gegen eine Person wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet. Darüber hinaus gehören Straftaten gemäß §§ 80a-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102-104a, 105-108e, 109-109h, 129a, 129b, 234a oder 241a StGB als Staatsschutzdelikte zur PMK, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann. Politisch motivierte Straftaten werden hinsichtlich des Begründungszusammenhangs (Motiv) einem oder mehreren Themenfeldern zugeordnet. Datenquelle zur Beantwortung der Fragen ist der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen der Politisch motivierten Kriminalität (KPMD-PMK). Die Beantwortung der Fragen erfolgt auf Grundlage des Themenfeldes „Straftaten gegen Amts-/Mandatsträger“. Diese Begrifflichkeit wurde 2016 im KPMD-PMK eingeführt. Eine Unterteilung in Kommune, Land und Bund erfolgte bundesweit aber erst ab 2019. Die Amts-/ Mandatsträger des Bundes und der Länder wurden im Rahmen der Auswertung zur Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht berücksichtigt. Die Auswertung der Straftaten wurde nicht auf die geforderten Gewalt-, Bedrohungs- oder Beleidigungsdelikte beschränkt. Statistisch wird als Zähldelikt die Straftat mit der höchsten Strafandrohung erfasst. Bei Tat-einheit stehen die Bedrohungs- bzw. Beleidigungsdelikte mit ihrer Straf-androhung von einem bzw. zwei Jahren hinter anderen Delikten zurück. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7277 3 1. Wie haben sich die Gewaltdelikte und Bedrohungen zum Nachteil von kommunalpolitisch Aktiven seit 2016 bis heute entwickelt? (Bitte nach Jahr, Delikt, Kommune und Geschlecht aufschlüsseln) 2. Wie haben sich die Beleidigungen zum Nachteil von kommunalpolitisch Aktiven seit 2016 bis heute entwickelt? (Bitte nach Jahr, Kommune und Geschlecht aufschlüsseln) Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Für den Tatzeitraum 01.01.2016 bis 08.08.2019 wurden 125 Straftaten gegen kommunale Amts-/Mandatsträger statistisch erfasst. Von den 125 Straftaten wurden 66 dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet, 29 dem Phänomenbereich PMK-nicht zuzuordnen, 27 dem Phänomenbereich PMK-links und drei dem Phänomenbereich PMKausländische Ideologie. Für das Jahr 2016 wurden 31 Delikte, für das Jahr 2017 44 Delikte und für das Jahr 2018 43 Delikte erfasst. Für das Jahr 2019 wurden bis zum 08.08.2019 insgesamt sieben Delikte erfasst. Angaben zum Geschlecht werden nur gespeichert, wenn der oder die Geschädigte bei der Straftat tatsächlich verletzt wurde. Dies war im Sachzusammenhang nur bei dem Messerangriff auf den Bürgermeister von Altena im Jahr 2017 der Fall. Weitere Details sind der Anlage 1 zu entnehmen. 3. Wie viele Anklagen hat es in den in Fragen 1 und 2 erfragten Fällen gegeben? (Bitte nach Delikten und Jahren aufschlüsseln) 4. Wie viele Verurteilungen hat es in den in Fragen 1 und 2 erfragten Fällen gegeben? (Bitte nach Delikten und Jahren aufschlüsseln) Die zur Beantwortung der Fragen 3 und 4 erforderlichen Zahlen liegen dem Ministerium der Justiz nicht vor und können nicht mit einem für die Strafrechtspflege vertretbaren Aufwand beschafft werden. Ermittlungsverfahren zum Nachteil kommunalpolitisch Aktiver werden in den bundesweit abgestimmten Statistiken der Justiz nicht gesondert erfasst. Eine Erhebung der Daten würde daher eine Einzelauswertung der Akten aller in Betracht kommenden Verfahren erfordern. 5. Welche ermittlungstechnischen Schwierigkeiten bei der Verfolgung von entsprechenden Straftaten sieht die Landesregierung und wie will sie sie lösen? Aus der staatsanwaltschaftlichen Praxis ist der Landesregierung bekannt, dass sich die gegen Kommunalpolitiker gerichtete Hasskriminalität oftmals der Kommunikationswege des Internets bedient. Ihre Verfolgung unterliegt damit den besonderen Herausforderungen strafrechtlicher Ermittlungen im digitalen Raum, insbesondere auch infolge der Nutzung von jedermann zugänglichen technischen Anonymisierungsmöglichkeiten durch die Täter und der Flüchtigkeit der Spurenlage. Die Ermittlungen sind daher in besonderem Maße zeitkritisch. Aus diesem Grund hat das Ministerium der Justiz die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) mit Erlass vom 8. Juli 2019 (4100 - III. 274) beauftragt, die Amtsverrichtungen der Staatsanwaltschaft in den Verfahren wahrzunehmen, die die Verfolgung von herausgehobenen Taten politisch motivierter Hasskriminalität im Internet unter LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7277 4 Einsatz sozialer Medien mit besonderer Reichweite zum Gegenstand haben. Eine Tat ist danach in der Regel dann als herausgehoben zu bewerten, wenn sie sich gegen in Nordrhein- Westfalen tätige Mandats- oder Amtsträger/-innen oder in anderer Weise durch besonderes gesellschaftliches Engagement profilierte Personen richtet. Nach einem Bericht des Generalstaatsanwalts in Köln vom 8. August 2019 an das Ministerium der Justiz hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hierzu u. a. wie folgt ausgeführt: „Die Zentralstelle kann daher ihre besonderen Fähigkeiten bei der Bekämpfung digitaler Kriminalität auch im Bereich herausgehobener Hasskriminalität, zu denen Verfahren zum Nachteil exponierter Kommunalpolitiker gehören, einsetzen, soweit die Taten über soziale Medien begangen worden sind. Zu jenen zählen insbesondere die 24/7-Verfügbarkeit der ZAC NRW, ihre besondere technische Expertise und die in der Projektarbeit ,Verfolgen statt nur Löschen‘ erworbenen deliktsspezifischen Kompetenzen. Die ZAC NRW hat bereits Abstimmungsgespräche mit dem Landkreis- und dem Städtetag Nordrhein-Westfalen geführt, in denen eine vermittelte Information aller betroffenen Mandatsund Amtsträger der dort organisierten Körperschaften vereinbart worden ist. Ergänzende Informationsveranstaltungen sind - je nach Bedarf - in Aussicht genommen. Eine Abstimmung mit dem Städte- und Gemeindebund steht unmittelbar bevor. Erste Verfahren, die auf die öffentliche Berichterstattung über die erweiterte Zuständigkeit der Zentralstelle von einzelnen Mandats- oder Amtsträger/-innen hier anhängig gemacht wurden, sind bereits in Bearbeitung.“ Anlage 1 zur Kleinen Anfrage 2821 "Gewalt und Drohungen gegen Kommunalpolitiker" Tatjahr Zähldelikt Tatort Phänomenbereich 2016 § 111 StGB Aachen PMK-links 2016 § 111 StGB Köln PMK-links 2016 § 126 StGB Paderborn PMK-ausländische Ideologie 2016 § 130 StGB Bocholt PMK-rechts 2016 § 185 StGB Bochum PMK-rechts 2016 § 185 StGB Duisburg PMK-nicht zuzuordnen 2016 § 185 StGB Düsseldorf PMK-links 2016 § 185 StGB Düsseldorf PMK-rechts 2016 § 185 StGB Düsseldorf PMK-rechts 2016 § 185 StGB Düsseldorf PMK-rechts 2016 § 185 StGB Erkelenz PMK-nicht zuzuordnen 2016 § 185 StGB Recklinghausen PMK-rechts 2016 § 185 StGB Stolberg PMK-rechts 2016 § 185 StGB Stolberg PMK-rechts 2016 § 185 StGB Troisdorf PMK-rechts 2016 § 185 StGB Wesel PMK-rechts 2016 § 238 StGB Köln PMK-nicht zuzuordnen 2016 § 240 StGB Krefeld PMK-rechts 2016 § 240 StGB Schermbeck PMK-rechts 2016 § 241 StGB Bocholt PMK-rechts 2016 § 241 StGB Düsseldorf PMK-rechts 2016 § 241 StGB Gummersbach PMK-links 2016 § 303 StGB Aachen PMK-links 2016 § 303 StGB Bochum PMK-links 2016 § 303 StGB Bochum PMK-links 2016 § 303 StGB Düsseldorf PMK-links 2016 § 303 StGB Erkelenz PMK-links 2016 § 303 StGB Mülheim PMK-rechts 2016 § 304 StGB Hagen PMK-nicht zuzuordnen 2016 § 86a StGB Alsdorf PMK-rechts 2016 § 86a StGB Köln PMK-links 2017 § 126 StGB Bocholt PMK-nicht zuzuordnen 2017 § 130 StGB Bocholt PMK-rechts 2017 § 130 StGB Duisburg PMK-rechts 2017 § 130 StGB Hamm PMK-rechts 2017 § 130 StGB Siegburg PMK-rechts 2017 § 130 StGB Soest PMK-rechts 2017 § 130 StGB Warendorf PMK-rechts 2017 § 140 StGB Wuppertal PMK-rechts 2017 § 164 StGB Bedburg PMK-nicht zuzuordnen 2017 § 185 StGB Bochum PMK-rechts 2017 § 185 StGB Dortmund PMK-rechts 2017 § 185 StGB Duisburg PMK-ausländische Ideologie 2017 § 185 StGB Essen PMK-nicht zuzuordnen 2017 § 185 StGB Essen PMK-rechts 2017 § 185 StGB Hagen PMK-rechts Stand: 08.08.2019 1 von 3 Anlage 1 zur Kleinen Anfrage 2821 "Gewalt und Drohungen gegen Kommunalpolitiker" Tatjahr Zähldelikt Tatort Phänomenbereich 2017 § 185 StGB Herford PMK-rechts 2017 § 185 StGB Köln PMK-links 2017 § 185 StGB Köln PMK-nicht zuzuordnen 2017 § 185 StGB Mönchengladbach PMK-nicht zuzuordnen 2017 § 185 StGB Monheim PMK-rechts 2017 § 185 StGB Monheim PMK-rechts 2017 § 185 StGB Monheim PMK-rechts 2017 § 185 StGB Nieheim PMK-nicht zuzuordnen 2017 § 185 StGB Wermelskirchen PMK-rechts 2017 § 185 StGB Willich PMK-rechts 2017 § 188 StGB Duisburg PMK-links 2017 § 188 StGB Mönchengladbach PMK-links 2017 § 188 StGB Warendorf PMK-nicht zuzuordnen 2017 § 212 StGB Altena PMK-rechts 2017 § 224 StGB Euskirchen PMK-rechts 2017 § 240 StGB Vlotho PMK-rechts 2017 § 253 StGB Siegen PMK-nicht zuzuordnen 2017 § 303 StGB Elsdorf PMK-nicht zuzuordnen 2017 § 303 StGB Hagen PMK-links 2017 § 303 StGB Hückelhoven PMK-nicht zuzuordnen 2017 § 303 StGB Köln PMK-links 2017 § 303 StGB Minden PMK-links 2017 § 303 StGB Oberhausen PMK-rechts 2017 § 303 StGB Troisdorf PMK-links 2017 § 303 StGB Warendorf PMK-nicht zuzuordnen 2017 § 315b StGB Windeck PMK-rechts 2017 § 86a StGB Köln PMK-rechts 2017 § 86a StGB Waltrop PMK-rechts 2017 § 90a StGB Wesel PMK-nicht zuzuordnen 2018 § 111 StGB Köln PMK-links 2018 § 126 StGB Köln PMK-rechts 2018 § 130 StGB Soest PMK-rechts 2018 § 185 StGB Aachen PMK-nicht zuzuordnen 2018 § 185 StGB Altena PMK-rechts 2018 § 185 StGB Altena PMK-rechts 2018 § 185 StGB Altena PMK-rechts 2018 § 185 StGB Altena PMK-rechts 2018 § 185 StGB Altena PMK-rechts 2018 § 185 StGB Altena PMK-rechts 2018 § 185 StGB Altena PMK-rechts 2018 § 185 StGB Bielefeld PMK-rechts 2018 § 185 StGB Bonn PMK-rechts 2018 § 185 StGB Dormagen PMK-rechts 2018 § 185 StGB Dortmund PMK-rechts 2018 § 185 StGB Dortmund PMK-rechts 2018 § 185 StGB Duisburg PMK-nicht zuzuordnen Stand: 08.08.2019 2 von 3 Anlage 1 zur Kleinen Anfrage 2821 "Gewalt und Drohungen gegen Kommunalpolitiker" Tatjahr Zähldelikt Tatort Phänomenbereich 2018 § 185 StGB Duisburg PMK-nicht zuzuordnen 2018 § 185 StGB Köln PMK-rechts 2018 § 185 StGB Siegen PMK-links 2018 § 186 StGB Nideggen PMK-nicht zuzuordnen 2018 § 187 StGB Dortmund PMK-rechts 2018 § 188 StGB Neukirchen-Vluyn PMK-links 2018 § 223 StGB Gelsenkirchen PMK-nicht zuzuordnen 2018 § 240 StGB Holzwickede PMK-nicht zuzuordnen 2018 § 240 StGB Hückeswagen PMK-rechts 2018 § 241 StGB Altena PMK-nicht zuzuordnen 2018 § 241 StGB Altena PMK-rechts 2018 § 241 StGB Altena PMK-rechts 2018 § 241 StGB Dormagen PMK-nicht zuzuordnen 2018 § 241 StGB Düsseldorf PMK-rechts 2018 § 241 StGB Hagen PMK-nicht zuzuordnen 2018 § 241 StGB Köln PMK-ausländische Ideologie 2018 § 303 StGB Bochum PMK-nicht zuzuordnen 2018 § 303 StGB Ennepetal PMK-links 2018 § 303 StGB Ennepetal PMK-nicht zuzuordnen 2018 § 303 StGB Köln PMK-links 2018 § 303 StGB Köln PMK-nicht zuzuordnen 2018 § 303 StGB Köln PMK-rechts 2018 § 315b StGB Hückelhoven PMK-links 2018 § 86a StGB Essen PMK-rechts 2018 § 86a StGB Herford PMK-rechts 2018 § 86a StGB Mönchengladbach PMK-rechts 2019 § 126 StGB Bottrop PMK-nicht zuzuordnen 2019 § 185 StGB Neuenkirchen PMK-links 2019 § 223 StGB Köln PMK-links 2019 § 241 StGB Welver PMK-links 2019 § 241a StGB Köln PMK-rechts 2019 § 242 StGB Bergisch Gladbach PMK-links 2019 § 86a StGB Köln PMK-rechts Stand: 08.08.2019 3 von 3