LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7288 03.09.2019 Datum des Originals: 03.09.2019/Ausgegeben: 06.09.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2858 vom 13. August 2019 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 17/7143 Was tut die Landesregierung gegen den Fachkräftemangel der Tierärzte? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wie die Stolberger Nachrichten am 08.08.2019 berichteten1, bedroht der Fachkräftemangel vielerorts die tierärztliche Notdienstversorgung. Immer mehr Tierkliniken könnten keinen nächtlichen Notdienst mehr anbieten. Die Unterbesetzung hat dabei eine Überlastung der restlichen Tierärzte zur Folge. Dies kann sich zwangsläufig in der Qualität der Behandlungen niederschlagen. Viele Tierkliniken kompensieren die notwendigen Personalkosten deshalb durch eine drastische Anhebung der Preise. Für viele Patientenbesitzer ist dies widerrum nur schwer nachvollziehbar. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2858 mit Schreiben vom 3. September 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Verantwortung für eine umfassende tierärztliche Versorgung liegt bei den beiden Tierärztekammern in Nordrhein-Westfalen. Auf die beiden Kammergebiete bezogen zeigen Daten der Bundes-Tierärztekammer e.V. zwischen 2007 und 2017 eine stabile Anzahl von Nutztier- und Gemischtpraxen (mehr als 750) und einen Anstieg angestellter Tierärztinnen und Tierärzte von ca. 1000 auf etwa 1750. Insgesamt zeigt dies eine stabile Situation an. Das Plenum des Landtags hat diese Thematik in der 53. Sitzung am 20.03.2019 in den Fachausschuss überwiesen. Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und 1 https://epaper.zeitungsverlag-aachen.de/2.0/article/0ea3227f24 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7288 2 Verbraucherschutz hat sich am 8.5.2019 (26. Sitzung, TOP 5) auf eine Anhörung zu dieser Thematik im Herbst 2019 verständigt. 1. Wie viele Studienplätze gibt es in NRW, um Tiermedizin zu studieren? In NRW existieren keine grundständigen Studienangebote, die zu einer Tätigkeit als Tierärztin/Tierarzt ausbilden. Insofern sind auch keine Absolventinnen oder Absoventen zu verzeichnen. 2. Wie hoch sind die Zulassungsvoraussetzungen von den einzelnen Fakultäten? Da keine Studienangebote in diesem Bereich in NRW angeboten werden, können auch keine Zugangs- oder Zulassungsvoraussetzungen genannt werden. 3. Wie viele Absolventen der einzelnen Fakultäten im Fach Tiermedizin hat es seit 2017 bis heute gegeben? Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Welche Maßnahmen hält die Landesregierung für erforderlich, damit der Tierarztberuf attraktiver wird? 5. Wenn die Landesregierung hierfür keine Maßnahmen für erforderlich halten sollte, warum nicht? Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Zulassungsvoraussetzungen der tiermedizinischen Fakultäten im Bundesgebiet sind äußerst hoch. Der Tierarztberuf ist weiterhin hoch attraktiv. Die Anzahl der Absolventen ist weiterhin sehr hoch. Laut Statistik der Bundestierärztekammer e.V. haben in den letzten Jahren bis 2018 (aktuellere Zahlen liegen noch nicht vor) in Deutschland jährlich ca. 950 Personen das Staatsexamen abgelegt. Daher hält die Landesregierung derzeit keine Maßnahmen für erforderlich, um diesen Beruf attraktiver zu machen.