LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7289 03.09.2019 Datum des Originals: 03.09.2019/Ausgegeben: 06.09.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2862 vom 13. August 2019 der Abgeordneten Sarah Philipp SPD Drucksache 17/7147 Wie viele Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen fehlen in Duisburg? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut jüngsten Berichten fehlen tausende Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen an den Schulen in NRW. Es sollte zum nächsten Schuljahr deutlich besser werden mit dem gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern an den Schulen in NRW. Doch dafür fehlen in großem Umfang Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen, die den Schülern beim Lernen helfen sollen. Die neu geschaffenen Plätze für Sonderpädagogik an den Universitäten reichen bei weitem nicht aus. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 2862 mit Schreiben vom 3. September 2019 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die vorliegende Kleine Anfrage ist vom Abgeordneten Stefan Zimkeit der Fraktion der SPD inhaltsgleich auch zur Situation in Oberhausen und Dinslaken gestellt worden. Die Beantwortung erfolgt jeweils nach einem gleichlautenden Schema. Der derzeitige Mangel an Lehrkräften für sonderpädagogische Förderung findet eine wesentliche Ursache darin, dass es für die gestiegenen Bedarfe an diesen Lehrkräften keine entsprechenden Ausbildungsmöglichkeiten an den Universitäten gab. Ein von der Landesregierung initiiertes Programm dient der Schaffung und Sicherung von 250 weiteren Bachelor-Studienanfängerplätzen seit dem Wintersemester 2018/19 sowie von 200 weiteren Master-Studienanfängerplätzen ab dem Wintersemester 2021/22. Zudem ist die Maßnahme LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7289 2 zum berufsbegleitenden Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF) von der Landesregierung bis 2023 verlängert worden. Mit der Neuausrichtung der Inklusion in den weiterführenden Schulen des Gemeinsamen Lernens erfolgt - schrittweise mit den Eingangsklassen 5 - eine klar festgelegte und deutlich erhöhte Ressourcenzuweisung. Hierzu ist eine Berechnungsformel „25-3-1,5“ entwickelt worden. Ziel ist dabei, dass Schulen, die im Durchschnitt drei Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in ihre Eingangsklassen aufnehmen, für jede dieser Klassen eine halbe zusätzliche Stelle erhalten. Die Besetzung dieser zusätzlichen Stellen an den Schulen des Gemeinsamen Lernens soll künftig nicht mehr nur mit Lehrkräften für sonderpädagogische Förderung, sondern auch mit Lehrkräften anderer Lehrämter, anderen pädagogischen Berufsgruppen sowie Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern erfolgen. Nach dem Erlass „Eckpunkte für die Zuweisung von Stellen für die sonderpädagogische Förderung im Gemeinsamen Lernen in der Sekundarstufe I“ vom 14. Juni 2019, ist es das Ziel, dass mindestens ein Drittel des Mehrbedarfs für das Gemeinsame Lernen durch Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung abgedeckt wird. Die Vorgängerregierung hatte ein nicht auskömmliches Stellenbudget für den Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen bereitgestellt, für dessen Bewirtschaftung der Schulaufsicht nur sehr allgemeine Vorgaben an die Hand gegeben wurden. Häufig geäußerter Kritikpunkt aus den Schulen war daher, dass für sie nicht nachvollziehbar ist, in welcher Höhe und nach welchen Kriterien eine Bedarfsanerkennung im Gemeinsamen Lernen erfolgen kann. Mit der nun in den Eingangsklassen aufwachsend einsetzenden Neuausrichtung der Inklusion wird diese Ungewissheit durch klare und nachvollziehbare Standardsetzungen und Vorgaben beseitigt. 1. Wie viel Abordnungen von Lehrerinnen und Lehrer für Sonderpädagogik an Realschulen werden zum Schuljahr 2019/2020 nicht verlängert? (Bitte aufgeschlüsselt nach Schulen)? Laut Bericht der Bezirksregierung Düsseldorf wurde an der Realschule Fahrn die Abordnung im Umfang von einer Stelle nicht verlängert. Die Realschule hat jedoch eine A13S Stelle in eine Projektstelle umgewandelt, die auch besetzt ist und wird im kommenden Einstellungsverfahren drei Stellen für Lehrkräfte anderer Schulformen öffnen, so dass zeitnah von einer Verbesserung der Besetzungssituation ausgegangen werden kann. 2. Wie groß ist Anspruch der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf, die an Schulen des Gemeinsamen Lernens unterrichtet werden, auf sonderpädagogische Förderung (in Lehrerstunden, nach Schulen aufgeschlüsselt)? 3. In welchem Umfang kann dieser Bedarf durch Lehrerinnen und Lehrer für Sonderpädagogik erfüllt werden (nach Schulen aufgeschlüsselt)? Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet. Mit der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz werden die Relationen Schülerinnen und Schüler je Stellen sowie der Unterrichtsmehrbedarf und Ausgleichsbedarf in LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7289 3 Übereinstimmung mit dem Haushaltsplan festgesetzt. Einzelpersonenbezogene Ansprüche können hieraus jedoch nicht abgeleitet werden. Sollten die Fragen nach dem konkreten Bedarf einer Schule des Gemeinsamen Lernens jedoch auf eine bestimmte Anzahl an Stellen für Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung abzielen, so lässt sich eine Antwort auf diese übergangsweise nicht aus konkreten Vorgaben des Landes ableiten. Die Vorgängerregierung hatte für den Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen für die allgemeinen Schulen ein Stellenbudget bereitgestellt, für dessen Bewirtschaftung der Schulaufsicht nur sehr allgemeine Vorgaben gemacht wurden. Es fehlte an klaren und nachvollziehbaren Festlegungen. Diese Unklarheit hat die Landesregierung mit der Neuausrichtung der Inklusion an den weiterführenden Schulen aufwachsend ab Klasse 5 – wie in der Vorbemerkung dargestellt – geändert. Die Besetzungsverfahren hierzu laufen noch.