LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/729 26.09.2017 Datum des Originals: 26.09.2017/Ausgegeben: 29.09.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 191 vom 15. August 2017 der Abgeordneten Frank Müller und Dr. Dennis Maelzer SPD Drucksache 17/359 Ankündigung eines Kita-Rettungsprogramms: Einrichtungen nicht länger im Unklaren lassen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Land hat unter SPD-Führung die Ausgaben für Kitas mehr als verdoppelt. Um ein neues, auskömmliches und qualitätsförderndes Finanzierungssystem zu etablieren ist jedoch eine grundlegende Reform des so genannten Kinderbildungsgesetzes notwendig. Unter der neuen Landesregierung soll diese Reform aber nicht unmittelbar angegangen werden. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat vielmehr an unterschiedlichen Stellen als erste Maßnahme angekündigt, den Trägern schnell einen Einmalbetrag zukommen lassen. Damit soll verhindert werden, dass Kita-Träger aus finanziellen Gründen von der Trägerschaft zurücktreten. Wie viel Geld die Träger über ein solches Rettungsprogramm erhalten werden und auf welcher Grundlage sich der Bedarf errechnet ist bislang allerdings noch nicht bekannt. Es ist nur die Rede von einem dreistelligen Millionenbetrag. Ebenso wenig bekannt ist nach welchen Kriterien die Geldmittel verteilt werden sollen. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 191 mit Schreiben vom 26. September 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet . Vorbemerkung der Landesregierung Die derzeitige Unterfinanzierung der Kindertageseinrichtungen führt zu Einrichtungsschließungen , sie behindert den weiterhin dringend notwendigen, bedarfsgerechten Platzausbau und führt zu Personaleinsparungen zulasten der Betreuungsqualität. Die Überbrückungsfinanzie- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/729 2 rung der letzten Legislaturperiode hat der Unterfinanzierung nicht im notwendigen Maße entgegen gewirkt. Um in der äußerst angespannten finanziellen Situation der Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen weitere Rückzüge von Trägern zu verhindern und die Trägervielfalt nicht weiter zu gefährden, wird die Landesregierung in einem ersten Schritt die Kindertageseinrichtungen mit einem Kita-Träger-Rettungsprogramm im Umfang von 500 Millionen Euro für die Kindergartenjahre 2017/18 und 2018/19 unterstützen. 1. Wie hoch ist aus Sicht der Landesregierung die finanzielle Lücke im KiBiz, die es zu schließen gilt, um von einer auskömmlichen und qualitätsfördernden Finanzierung der Kindertageseinrichtungen zu sprechen? Im Kinderbildungsgesetz des Jahres 2008 hatte die damalige Landesregierung eine Überprüfung des Gesetzes im Jahr 2011 und eine Berichtspflicht dazu verankert. In § 28 KiBiz hieß es: „Die Landesregierung überprüft unter Einbeziehung der Kommunalen Spitzenverbände, der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Kirchen die Auswirkungen dieses Gesetzes im Jahr 2011, insbesondere unter Berücksichtigung der Entwicklung einer bedarfsgerechten Angebotsstruktur, der Gesamtfinanzentwicklung, möglicher Folgen für die Trägerstruktur , die Auskömmlichkeit der Pauschalen und den Verwaltungsaufwand und berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2011 hierüber.“ Die Nachfolger-Regierungen haben eine nachhaltige Neuaufstellung der Kita-Finanzierung in Abstimmung mit den Trägern jedoch nie vorgenommen. Stattdessen wurde seitens der Regierung immer wieder angekündigt, bis zum Ende des Jahres 2016 Eckpunkte für eine neue Kita- Finanzierung vorlegen und mit den Kommunalen Spitzenverbänden, den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und den Kirchen abstimmen zu wollen. Dazu ist es bis zum Ende der letzten Legislaturperiode jedoch nicht gekommen – mit negativen Folgen für die Kommunen und Träger. Um langfristig ein bedarfsgerechtes und qualitätsvolles Kindertagesbetreuungsangebot gewährleisten zu können, muss eine Finanzierung geschaffen werden, die Kommunen und Trägern eine dauerhaft sichere finanzielle Basis bietet. Es werden daher zeitnah Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Trägern der Kindertageseinrichtungen aufgenommen , um die Möglichkeiten sowie den erforderlichen Umfang und die Struktur einer solchen nachhaltig tragfähigen Kita-Finanzierung auszuloten. 2. Bei wie vielen Einrichtungen droht nach Kenntnis der Landesregierung aktuell eine Rückgabe der Trägerschaft aus finanziellen Gründen (Aufteilung nach Jugendamtsbezirk und nach Art der Trägerschaft [Kommunale, freie oder konfessionelle Trägerschaft])? Die jeweilige finanzielle Belastungsgrenze von Trägern ist individuell unterschiedlich. Insofern ist es dringend erforderlich, durch eine kurzfristig umsetzbare und zusätzliche finanzielle Unterstützung der Kindertageseinrichtungen die sehr angespannte finanzielle Situation zeitnah zu verbessern: Nur so kann dem fortschreitenden Rückzug von Trägern und der Abgabe von Kindertageseinrichtungen entgegen gewirkt werden. 3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, wie hoch der Finanzbedarf für eine Einmalzahlung ist, um Schließungen oder Trägerwechsel aus finanziellen Gründen abzuwenden (Aufteilung nach Jugendamtsbezirk und nach Art der Trägerschaft )? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/729 3 4. Wie errechnet sich dieser Finanzbedarf? Zu Frage 3 und 4: Da die derzeitige Unterfinanzierung sowohl Kindertageseinrichtungen in freier wie in kommunaler Trägerschaft trifft und den weiterhin notwendigen, bedarfsgerechten Platzausbau behindert , ist eine kurzfristige Abhilfe noch in 2017 ohne Unterscheidung nach Jugendamtsbezirk oder Trägerstruktur erforderlich. Bis zu einer neuen Finanzierungsstruktur sind Schließungen, Trägerwechsel, aber auch weitere Personaleinsparungen zulasten der Betreuungsqualität zu verhindern, mithin muss mit den Einmalzahlungen bei allen Trägern die Finanzsituation stabilisiert werden. 5. Wird die Zahlung eines Einmalbetrages an Bedingungen geknüpft werden oder erhalten alle Einrichtungen bzw. Träger einen pauschalierten Betrag? Alle Kindertageseinrichtungen erhalten einen pauschalierten Betrag, da das bisherige System unterfinanziert ist.