LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7292 03.09.2019 Datum des Originals: 03.09.2019/Ausgegeben: 06.09.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2808 vom 25. Juli 2019 des Abgeordneten Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/7021 Wie fördert die Landesregierung künftig Forschungsinfrastrukturen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 18. März 2016 startete die rot-grüne Landesregierung das Förderprogramm „Forschungsinfrastrukturen“. Damit wollte das Land das umsetzungsorientierte Forschungsund Innovationspotenzial in NRW erhöhen, indem neue Forschungseinrichtungen geschaffen oder bestehende Forschungsinfrastrukturen und -kapazitäten durch Modernisierung, Ausbau oder Erweiterung gestärkt werden. Bis zu 200 Millionen Euro sollten für Personal, Geräte, Anlagen und bauliche Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Die Hälfte der bewilligten Ausgaben konnten Hochschulen, außerhochschulische Forschungseinrichtungen und Unternehmen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung erhalten. Bis 2018 sollte es bis zu sechs Förderaufrufe geben. Am 28. September 2018 endete der fünfte Förderaufruf. Nunmehr werden nur noch bewilligte Vorhaben ausfinanziert. Darauf stellt sich die Frage, ob und wie die Landesregierung entsprechende neue Vorhaben für den Rest der EU-Förderperiode bis Ende 2020 fördert und ob die Landesregierung bereits Pläne hat, ob und wie entsprechende Vorhaben ab 2021 gefördert werden. Von Antragsstellern wurde bekannt, dass die Bewilligungsverfahren zuletzt sehr lange dauerten und es zu hohe bürokratische Anforderungen gab. Daher stellt sich die Frage, welche Probleme die Landesregierung festgestellt hat und wie sie diese bei künftigen Förderprogrammen lösen will. Die Landesregierung steht in der Verantwortung dafür zu sorgen, dass Hochschulen, außerhochschulische Forschungseinrichtungen und Unternehmen auch künftig durch zusätzliche Förderung in die nachhaltige und intelligente Weiterentwicklung ihrer umsetzungsorientierten Forschungsinfrastrukturen und -kapazitäten investieren können. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7292 2 Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 2808 mit Schreiben vom 3. September 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales beantwortet. 1. Wie fördert die Landesregierung das umsetzungsorientierte Forschungs- und Innovationspotenzial in NRW durch Modernisierung, Ausbau, Erweiterung oder Schaffung von Forschungsinfrastrukturen und -kapazitäten an Hochschulen, außerhochschulischen Forschungseinrichtungen und in Unternehmen in den Jahren 2019 und 2020? Im Rahmen des EFRE-Wettbewerbs Forschungsinfrastrukturen wurden seit dem Jahr 2017 Fördermittel in Höhe von 129,1 Mio. Euro bewilligt, mit denen innovative Forschungseinrichtungen unterstützt werden. Die Gesamtausgaben der Fördermaßnahmen liegen bisher bei rd. 150 Mio. Euro. Mit dem Wettbewerb wird das umsetzungsorientierte Forschungs- und Innovationspotenzial sowie die anwendungsorientierte Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation erhöht. Dabei werden insbesondere Einrichtungen und Forschungsvorhaben gefördert, die mit ihrer Tätigkeit einen Beitrag zur nachhaltigen Lösung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen und zur Stärkung der Wirtschaft in den Leitmärkten leisten. Im allgemeinen Hochschulbau unterstützt das Land durch Sanierung und Modernisierung der Hochschulgebäude indirekt auch die umsetzungsorientierte Forschungsinfrastruktur. Eine Bezifferung des Umfangs der Förderung, die auf die Jahre 2019 und 2020 entfällt, ist nicht möglich. Das Land beteiligt sich darüber hinaus erfolgreich am Bund-Länder-Programm „Forschungsbauten“. Mit Beschluss der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz vom 05. Juli 2019 wurden von bundesweit neun Projekten drei Projekte aus Nordrhein-Westfalen genehmigt. Für die Universitäten Bochum, Köln und Münster wurde ein Gesamtvolumen von 146 Mio. € bewilligt. Das Land trägt davon 50 %. Es ist vorgesehen, auch für die kommende Förderrunde Projekte mit einem entsprechenden Volumen zu beantragen. Zudem unterstützt das Land die Hochschulen bei der Einwerbung von Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft aus dem Programm „Forschungsgeräte“ und finanziert das Programm „Großgeräte der Länder. Hierfür stehen im Landeshaushalt 44 Mio. € bereit. Ein entsprechender Betrag wird auch zum Haushalt 2020 und für die Folgehaushalte angemeldet. Zusätzlich fördert das Land das Forschungs- und Innovationspotenzial in Nordrhein-Westfalen durch die institutionelle Förderung der Institute der Max-Planck-Gesellschaft, der Fraunhofer- Gesellschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft, der Leibniz-Gemeinschaft und der Johannes-Rau- Forschungsgemeinschaft. Hierzu gehört auch die Ansiedlung neuer außeruniversitärer Institute wie bspw. das Max-Planck-Institut für Cybersicherheit und Schutz der Privatsphäre und das Fraunhofer Institut für Geothermie und Energieinfrastruktur. Die Erweiterung und Modernisierung von außeruniversitären Forschungsinstituten erfolgt kontinuierlich durch Sonderfinanzierungen nach den einschlägigen Verfahren der gemeinsamen Bund/Länder Förderung und durch gezielte Projektförderungen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7292 3 2. Welche Pläne hat die Landesregierung für eine entsprechende Förderung ab 2021? Der Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten ist als spezifisches Ziel im Verordnungsvorschlag der EU-Kommission für die nächste EFRE-Förderperiode 2021 bis 2027 vorgesehen und wird vom Europäischen Parlament und vom Rat unterstützt. Die Investitionsleitlinien für die Mittel im Rahmen der Kohäsionspolitik 2021-2027 für Deutschland der EU-Kommission sehen einen Investitionsbedarf mit Priorität beim Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten. 3. Wie lange dauerte jeweils der Zeitraum zwischen Antragstellung, Prüfung, Bewilligung und Maßnahmebeginn? (Bitte für jedes einzelne bewilligte Projekt aufführen) Der Zeitraum zwischen Antragstellung, Prüfung, Bewilligung und Maßnahmenbeginn variiert projektbezogen. Zwischen der Antragstellung und der Bewilligung liegt im Durchschnitt ein Zeitraum von sieben Monaten. Der Maßnahmebeginn findet in der Mehrzahl der Fälle innerhalb eines Monats nach Bewilligung statt. 4. Welche Probleme sind der Landesregierung in Bezug auf die Antragstellung und Abwicklung im Förderprogramm Forschungsinfrastrukturen bekannt? Die Anforderungen an die Darlegung des Zuwendungsbedarfs, an die vollumfängliche Planung des Förderprojekts einschließlich Finanzplanung sowie an die laufende Dokumentation des Projektfortschritts und der Einhaltung rechtlicher Maßgaben nach Landeshaushaltsrecht bzw. Unionsrecht sind hoch. Dies betrifft vor allem die Anwendung des Vergaberechts und die Nachweisführung über erbrachte Aufwendungen. 5. Wie will die Landesregierung die Probleme in künftigen Förderprogrammen vermeiden? Gemeinsam mit anderen Landesregierungen steht die nordrhein-westfälische Regierung in engem Kontakt zum Bundeswirtschaftsministerium. Dieses setzt sich bei den noch laufenden Verhandlungen über die EU-Verordnung zur neuen EFRE-Förderperiode 2021-2027 für deutliche Vereinfachungen ein.