LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7298 03.09.2019 Datum des Originals: 03.09.2019/Ausgegeben: 06.09.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2833 vom 6. August 2019 des Abgeordneten Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/7078 Bürgerbusse in NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit 1985 wird in NRW durch das Land der Betrieb sogenannter Bürgerbusse gefördert, mit denen ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer vor allem in ländlichen Regionen ein öffentliches Nahverkehrsangebot ermöglichen. Aktuell existieren landesweit 137 Bürgerbusvereine, die mit ihren Fahrzeugen jährlich ca. 1,3 Millionen Fahrgäste befördern. Die meisten der ehrenamtlichen Fahrerrinnen und Fahrer der Bürgerbusse besitzen einen Führerschein der Klasse B bzw. der früheren Klasse 3. Damit dürfen sie im Personenverkehr Fahrzeuge mit bis zu 9 Sitzplätzen und einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t bewegen. Diese Gesamtgewichtsbegrenzung führt bei der Neubeschaffung von Fahrzeugen zunehmend zu Problemen. Das als Basisfahrzeug besonders beliebte Modell Mercedes Sprinter bringt in der aktuellen Langversion nach Umbau zum Kleinbus mit Niederflurtechnik so viel Gewicht auf die Waage, dass bei voller Besetzung das zulässige Gesamtgewicht überschritten würde. Das heißt, die ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer dürfen das Fahrzeug dann nicht mehr bewegen. Die Langversionen der Basisfahrzeuge werden bevorzugt, weil der Innenraum großzügiger aufgeteilt werden kann und bisher neben insgesamt 9 Sitzplätzen in den Bussen auch noch Platz für den gesicherten Transport einer Rollstuhlfahrerin bzw. eines Rollstuhlfahrers, für das Abstellen von Kinderwagen, Fahrrädern oder Gepäck angeboten werden können(?). Maßnahmen zur Einhaltung der Gewichtsgrenze würden zu einer Reduzierung des Leistungsangebotes führen. So kann das zulässige Gesamtgewicht bei Einsatz der aktuellen Langversion des Mercedes Sprinter noch eingehalten werden, wenn auf Sitzplätze verzichtet LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7298 2 wird. Bei der leichteren Kurzversion stehen entweder nur 9 Sitzplätze ohne weitere Stellflächen zur Verfügung oder die Zahl der Sitzplätze wird von vornherein reduziert. Der Konflikt mit der Begrenzung des Gesamtgewichts führt dazu, dass die Bürgerbusvereine künftig ihre Angebote nicht mehr im bisherigen Rahmen aufrechterhalten können. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2833 mit Schreiben vom 3. September 2019 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Das Land Nordrhein-Westfalen fördert bereits seit 1985 lokale Bürgerbusprojekte durch Bezuschussung bei der Fahrzeugbeschaffung. Die Landesförderung hat dazu beigetragen, dass Nordrhein-Westfalen heute deutschlandweit „Bürgerbusland Nummer 1“ ist. Mit über 140 Bürgerbusvereinen und über 3.200 ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern legen die Bürgerbusse im Land jährlich weit mehr als 5 Millionen Kilometer zurück und befördern mehr als 1,2 Millionen Fahrgäste. Das ist nicht nur aus verkehrlicher Sicht bemerkenswert. Es zeigt, wie groß die Bereitschaft der Menschen in Nordrhein-Westfalen ist, sich ehrenamtlich für ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger zu engagieren. 1. Ist der Landesregierung die oben geschilderte Problematik bekannt? Der Landesregierung ist die geschilderte Problematik bekannt. 2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bisher ergriffen, um die Bürgerbusse zu unterstützen? Die Landesregierung unterstützt die Bürgerbusvereine finanziell und ideell. Zur Förderung sog. Weitere Maßnahmen im besonderen Landesinteresse nach § 14 ÖPNVG Nordrhein- Westfalen, zu denen auch Bürgerbusvorhaben gehören, sind im Landeshaushalt ausreichende Mittel veranschlagt. Die Fördersummen für Bürgerbusse sind nach Ausstattung und nach Tarifanwendung gestaffelt. Die jeweilige Summe ergibt sich aus der folgenden Tabelle. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7298 3 Bürgerbus-Förderung NRW ab 01.01.2017 nur Inseltarif mit Verbund-/NRW-Tarif herkömmlich er Antrieb alternativ er Antrieb** herkömmlich er Antrieb alternativ er Antrieb** Organisationspausch ale pro Jahr 6.500 € 7.500 € nicht rollstuhlgerechter Bürgerbus* Erstanschaffun g 41.000 € 47.000 € 42.000 € 49.000 € Folgeanschaffu ng 35.000 € 41.000 € 35.000 € 42.000 € rollstuhlgerechter Bürgerbus Erstanschaffun g 56.000 € 62.000 € 62.000 € 69.000 € Folgeanschaffu ng 50.000 € 56.000 € 55.000 € 62.000 € rollstuhlgerechter Niederflur-Bürgerbus Erstanschaffun g 66.000 € 72.000 € 77.000 € 84.000 € Folgeanschaffu ng 60.000 € 66.000 € 70.000 € 77.000 € * nur mit schriftlicher Zustimmung der örtlichen Behindertenvertretung ** für Elektro-Antrieb ergänzende Förderung nach § 13 Abs. 1 Nr. 6 ÖPNVG Als alternative Antriebe gelten Erdgas- oder Autogasmotoren, Hybrid- und Elektroantriebe. 3. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um das Angebot an Bürgerbuslinien auch trotz der oben genannten Problematik aufrecht zu erhalten? Das Angebot an Bürgerbuslinien ist nicht gefährdet. Die geschilderte Problematik bezieht sich lediglich auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell. 4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, durch Ausnahmeregelungen o. ä. ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer der Bürgerbusse auch Fahrzeuge jenseits der mit Führerscheinen der Klasse B bzw. 3 festgelegten Grenzen führen zu lassen? Bereits im Jahr 2016 hat die Europäische Kommission den Vorstoß der Bundesrepublik Deutschland, das zulässige Gesamtgewicht für elektrisch betriebene Fahrzeuge zur Personenbeförderung – insbesondere Bürgerbusse – auf 4,25 Tonnen auszuweiten, endgültig abgelehnt. Eine erneute Initiative wird daher nicht für erfolgversprechend gehalten.