LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7299 03.09.2019 Datum des Originals: 03.09.2019/Ausgegeben: 06.09.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2854 vom 9. August 2019 der Abgeordneten Sarah Philipp SPD Drucksache 17/7121 Wann werden die Lärmschutzmaßnahmen an der A3 in Duisburg Bissingheim realisiert? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils Duisburg Bissingheim beklagen sich seit mehreren Jahren über eine hohe Lärmbelästigung in der Nähe der Autobahn 3. Im vergangenen Jahr wurde endlich ein Gutachten („Schalltechnische Untersuchung zur Lärmsanierung der BAB 3 im Bereich Duisburg Bissingheim“) erstellt, welches eine deutliche Lärmbelastung attestierte. Als Lösungsvorschlag wurde die Verlegung eines lärmarmen Deckschichtbelags empfohlen. Diese Baumaßnahmen sollten laut Straßen.NRW Anfang 2019 beginnen. Leider sind bisher keine Baumaßnahmen ergriffen worden. Auf erneute Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass die Baumaßnahmen nicht wie geplant Anfang des Jahres 2019, sondern frühestens 2020 vollzogen werden könnten. Für die Bürgerinnen und Bürger in Duisburg Bissingheim ist dieser Zustand inakzeptabel, da sie sehr unter der Lärmbelästigung leiden. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2854 mit Schreiben vom 3. September 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7299 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Lärmsituation an der A3 im Bereich Duisburg Bissingheim ist nach bundeseinheitlichen Kriterien der Lärmsanierung überprüft worden. Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass im Rahmen einer Fahrbahndeckensanierung mit dem Aufbringen eines lärmreduzierenden Fahrbahnbelags die Möglichkeit einer aktiven Lärmschutzmaßnahme realisiert werden kann. Für Maßnahmen dieser Art stellt der Bund jährlich entsprechende Finanzmittel zur Verfügung. Für Autobahnen waren es im vergangenen Jahr 2018 hierfür bundesweit Mittel in einer Höhe von rd. 42 Mio. €. Davon konnte das Land Nordrhein-Westfalen Mittel in Höhe von rd. 19 Mio. € für die Lärmsanierung verausgaben. 1. Welche Anstrengungen hat die Landesregierung unternommen, um die Realisierung der Lärmschutzmaßnahmen an der A3 in Duisburg Bissinheim zu unterstützen? 2. Wieso werden, trotz des bereits vorliegenden Gutachtens mit klaren Handlungsempfehlungen, keine zeitnahen Maßnahmen ergriffen, um die Lärmbelästigung für die Bürgerinnen und Bürger Duisburg Bissingheims zu lindern? Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Aufgrund der hohen überregionalen Bedeutung der A3 im transeuropäischen Autobahnnetz wird die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahme einerseits im Interesse der Anlieger schnellstmöglich, andererseits in Abstimmung mit der verkehrlichen Gesamtsituation des umliegenden überörtlichen Straßennetzes in einem bau- und verkehrstechnisch geeigneten Zeitraum erfolgen. Das Baustellenmanagement wird eine Durchführung vorsehen, die beide Interessenlagen, koordiniert von der Verkehrszentrale, miteinander verbindet. 3. Wann wird damit begonnen, die Maßnahmen des Gutachtens umzusetzen? Mit der Sanierung der A 3 in Fahrtrichtung Oberhausen wird voraussichtlich in den Herbstferien 2019 begonnen. Die Arbeiten werden aufgrund der Angaben zu den Fragen 1 und 2 voraussichtlich bis in den November 2019 andauern. Die entsprechenden Arbeiten in Fahrtrichtung Köln werden aufgrund der Witterungsabhängigkeit nach dem Winter 2019/20 erfolgen.