LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7302 04.09.2019 Datum des Originals: 04.09.2019/Ausgegeben: 09.09.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2841 vom 8. August 2019 des Abgeordneten Ibrahim Yetim SPD Drucksache 17/7107 Wie fördert die Landesregierung die interkulturelle Öffnung der Verwaltung? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In ihrem Koalitionsvertrag haben sich die regierungstragenden Fraktionen darauf verständigt, die anonymisierte Bewerbung durch andere Bewerbungsformen zu ersetzen. Das anonymisierte Bewerbungsverfahren wurde durch die Vorgängerregierung nach einer erfolgreichen Pilotphase eingesetzt. Es ermöglicht bei Einstellungsverfahren eine größere Chancengleichheit zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 2841 mit Schreiben vom 4. September 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. 1. Wie hoch ist der Anteil der Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen? (Bitte pro Jahr seit 2009 auflisten)? In den nordrhein-westfälischen Landesbehörden einschließlich der Landesministerien werden aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Daten über eine mögliche Migrationsgeschichte von den dort Beschäftigten erhoben und liegen dementsprechend auch nicht vor. Dies gilt auch in Bezug auf Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7302 2 2. Welche Erkenntnisse zum Einfluss des Namens auf die Bewerbungschancen im öffentlichen Dienst liegen der Landesregierung vor? Der Landesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. 3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit der Abschaffung des anonymisierten Bewerbungsverfahrens ergriffen, um Chancengleichheit zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund bei der Bewerbung zu erreichen? 4. Welche alternativen Bewerbungsverfahren plant die Landesregierung? 5. Ab wann wird die Landesregierung alternativen Bewerbungsverfahren, die Chancengleichheit zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund ermöglichen, einsetzen? Die Fragen 3 bis 5 werden zusammen beantwortet. Die Landesregierung geht grundsätzlich davon aus, dass bei den in den Ressorts eingesetzten Einstellungsverfahren Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte generell die gleichen Chancen haben, bei Stellenbesetzungen berücksichtigt zu werden, zumal die Entscheidung nach dem Grundsatz der Bestenauslese auf Basis der Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung erfolgt. Um dazu nun auch gesicherte Erkenntnisse zu erhalten, plant die Landesregierung eine Begutachtung von Einstellungsverfahren in allen Ressorts auf Basis der DIN 33430. Grundannahme hierbei ist, dass Einstellungsverfahren, die nach den Vorgaben der DIN 33430 geplant und durchgeführt werden, auch konform sind mit den Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Diskriminierungen wegen der ethnischen Herkunft, aufgrund des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sind demzufolge annähernd ausgeschlossen. Einstellungsverfahren gelten also dann als nahezu diskriminierungsfrei, wenn sie der DIN 33430 entsprechen. Die Auftragsvergabe wird derzeit vorbereitet.