LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/731 26.09.2017 Datum des Originals: 26.09.2017/Ausgegeben: 29.09.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 232 vom 25. August 2017 Gabriele Hammelrath und Jochen Ott SPD Drucksache 17/427 Wie geht es mit der Landesinitiative „NRW hält zusammen…für ein Leben ohne Armut und Ausgrenzung“ weiter? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit September 2015 förderte das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) Projekte , die der Ausgrenzung von Menschen in belasteten Wohnquartieren entgegenwirken sollen . Zielsetzung des Aufrufs „NRW hält zusammen ... für ein Leben ohne Armut und Ausgrenzung ist die Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien . Hierzu stellte die GAG Immobilien AG im September 2015 erfolgreich einen Förderantrag. Dieser hatte zum Inhalt partizipatorische Maßnahmen im Stadtteil umzusetzen, Aktivierung und Beteiligung der Nachbarschaft im benachteiligten Quartier möglich zu machen und der Segregation im Sozialraum Bickendorf/Westend/Ossendorf entgegenzuwirken. Die Teilhabechancen und Lebensperspektiven sollen verbessert werden, da die Bewohner in diesem Stadtteil besonders von Armut und Ausgrenzung betroffen sind und ihr Armutsrisiko seit Jahren steigt. Kern dieser Förderung war die Gründung des Vereins „Aktion Nachbarschaft e.V.“, der besetzt mit Multiplikatoren und Anwohnern im belasteten Quartier in Köln-Bickendorf Maßnahmen im Bereich der sogenannten Gemeinwesenarbeit umsetzt. War die GAG Immobilien AG zuerst Zuwendungsempfänger der Fördermittel, wurde Aktion Nachbarschaft e.V. nach erfolgreicher Vereinsgründung Weiterleitungspartner der Mittel und konnte selbst als anerkannter gemeinnütziger Verein im September 2016 einen weiteren Förderantrag einreichen, der bis 31.12.2017 bewilligt wurde. Durch die Förderung des MAIS konnten Menschen im benachteiligten Quartier Projekte und Maßnahmen entwickeln, die den Stadtteil nachhaltig stärken. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/731 2 Die Projekte „Aktion Nachbarschaft“ und „Hallo im Stadtteil“ wurden seitens der Vertreter des MAIS bei einem Ortstermin am 24.05.2017 als „Best Practice“ bewertet. Für 2018 ist geplant einen weiteren Antrag zur temporären Weiterführung und zur Stabilisierung der Maßnahme einzureichen. Nach Auskunft des Ministeriums steht nach Wechsel der Landesregierung dieses erfolgreiche Programm auf dem Prüfstand. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 232 mit Schreiben 26. September 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder , Familie, Flüchtlinge und Integration und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Ist seitens der Landesregierung die Fortsetzung der Landesinitiative „NRW hält zusammen“ geplant? Nach der Neubildung der Landesregierung stehen aktuell die in der vergangenen Legislaturperiode angestoßenen Programme und Initiativen auf dem Prüfstand. Dies gilt auch für die Landesinitiative „NRW hält zusammen…“. Ein Konzept zur Neuausrichtung von Maßnahmen zur Armutsbekämpfung wird derzeit erarbeitet. 2. Wie wird die Landesregierung die Fortführung der begon-nenen Arbeit in den Projekten „NRW hält zusammen“ sicherstellen? Der Landesregierung ist bewusst, dass mit den Projekten vor Ort ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung der Auswirkungen von Armut und sozialer Ausgrenzung geleistet werden soll. Die von den jeweiligen Bezirksregierungen bereits erteilten Zuwendungsbescheide über Fördermittel behalten ihre Gültigkeit. Inwieweit darüber hinaus zukünftig eine Fördermöglichkeit für diese Projekte durch Landesmittel zur Verfügung steht, wird geprüft (siehe Antwort zur 1. Frage). 3. Sollte dies nicht der Fall sein, sind vergleichbare Maßnahmen zur Unterstützung in benachteiligten Quartieren in Planung? Siehe Antworten zu den Fragen 1 und 2. 4. Ab wann werden die beteiligten Akteure über neue Entwicklungen bzw. Möglichkeiten erneuter Antragstellungen informiert? Sobald Entscheidungen getroffen worden sind, werden die Beteiligten unverzüglich informiert.