LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7317 05.09.2019 Datum des Originals: 05.09.2019/Ausgegeben: 10.09.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2825 vom 5. August 2019 des Abgeordneten Markus Herbert Weske SPD Drucksache 17/7066 Brandschutzmaßnahmen des BLB an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Betrieb der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Gebäude 23.31 und 23.32) ist seit einigen Monaten nur noch eingeschränkt möglich: Die Öffnungszeiten der Gebäude unter der Woche sind drastisch reduziert, die Arbeit am Wochenende ist in den im Gebäude befindlichen Büros gar nicht mehr möglich. Nun wird der Betrieb der Gebäude noch weitere Einschränkungen erfahren. Die Beschäftigten müssen größtenteils in Gebäude außerhalb des Campus ausweichen und auch die Seminarräume werden geschlossen. Hintergrund dieser drastischen Maßnahmen, die einen regulären Seminar- und Bürobetrieb im kommenden Semester sehr unwahrscheinlich erscheinen lassen, ist eine Brandschutzproblematik, die dem BLB und der Universität nun schon seit beinahe zehn Jahren bekannt sein sollte: Die Fluchtwege sollen im Brandfall über die Außenbalkone der Gebäude laufen. Diese Balkone sind allerdings schon lange baufällig. Aus diesem Grund wurden die Fluchtbalkone bereits vor einigen Jahren eingerüstet – bauliche Maßnahmen an den Balkonen wurden seitdem aber nicht vorgenommen. Vielmehr sollten die Baugerüste als Ersatz für die unsicheren Balkongeländer fungieren. Die nunmehr praktizierte Zwischenlösung zur zwanghaften Aufrechterhaltung der Brandschutzordnung erscheint beinahe absurd: Die Universität setzt auf zu „Brandwachen“ umgeschulte Sicherheitsleute, welche zur „Brandfrüherkennung und Alarmierung“ die Flure der Gebäude entlang patrouillieren. Diese Maßnahme mutet nicht nur extrem kostenintensiv und ineffizient an – sie funktioniert auch nicht: Vor kurzem gab es an der HHU einen Feuerwehreinsatz aufgrund eines Kabelbrands o.ä.. Die Brandwachen waren nicht im Bilde und die Zufahrt zu den betroffenen Gebäuden war für die anrückenden Feuerwehrfahrzeuge sowohl durch eine Baustelle als auch durch Zulieferer blockiert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7317 2 Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen, inwiefern die derzeit an Universitätsgebäuden in NRW vom BLB durchgeführten Maßnahmen zur Kompensation von Brandschutzmängeln als adäquat zu bewerten sind. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 2825 mit Schreiben vom 5. September 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet. 1. An der HHU Düsseldorf werden z.T. seit Jahren Behelfslösungen praktiziert, deren Nutzen unklar ist, deren Kosten aber hoch sein dürften. Seit wann genau sind die „Baugerüste als Fluchtweg“ an der PhilFak aufgestellt bzw. worauf belaufen sich die Kosten (monatlich laufend /gesamt)? Die Räumlichkeiten der „PhilFak“ (Philosophischen Fakultät) befinden sich in den Gebäuden 23.31 und 23.32 der Heinrich–Heine Universität, die seit August 2015 mit Gerüsten mit einer Geländerkonstruktion zur Gewährleistung der Absturzsicherung an den Fluchtbalkonen ausgestattet sind. Die Vorhaltekosten für diese Gerüste betragen 8.887,66 Euro (netto)/Monat. Die Gesamtkosten belaufen sich bisher auf insgesamt 473.257,45 Euro (netto) zuzüglich der Kosten für den Auf- und Abbau. 2. Wie hoch sind die Kosten pro Monat für die menschlichen Brandsicherheitswachen, die seit März 2019 im Zwei-Schichtbetrieb mit 16 Personen im Einsatz sind? Im Zeitraum von Mitte März bis Mitte Juni 2019 wurden 8 Brandsicherheitswachen im Zweischichtenbetrieb eingesetzt. Seit Mitte Juni 2019 sind aufgrund der angepassten Öffnungszeiten der Gebäude 16 Brandsicherheitswachen in der Zeit von 06:30 bis 20:00 Uhr eingesetzt. Die monatlichen Kosten für 8 Brandsicherheitswachen betragen 45.300,- Euro (netto); für 16 Brandsicherheitswachen betragen diese 79.540,- Euro (netto). 3. Welche belastbaren Informationen liegen zur Zweckmäßigkeit der genannten Maßnahmen vor? Höchste Priorität für alle ergriffenen Maßnahmen ist die Sicherheit der Beschäftigten und der Studierenden der Heinrich-Heine Universität. Ohne die Gerüste mit Geländerkonstruktion an den Fluchtbalkonen wäre die sichere Nutzung der Gebäude aufgrund des bauordnungsrechtlich geforderten zweiten Rettungsweges nicht möglich. Der Einsatz der Brandsicherheitswachen erfolgte als Sofortmaßnahme nach gemeinschaftlicher Absprache zwischen BLB NRW und der Heinrich-Heine Universität mit einem Brandschutzsachverständigen. Die Zweckmäßigkeit der Maßnahmen ergibt sich vorrangig aus der Fortführung des Lehr- und Forschungsbetriebes im laufenden Semester. Ein Verzicht auf die Brandsicherheitswachen hätte die sofortige Schließung der Gebäude bedeutet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7317 3 4. Warum wurde auf naheliegende zweckmäßige und kostengünstige Maßnahmen: wie a) vernetzte Rauchmelder, b) eine zusätzliche Außentreppe und c) Sicherung der Zufahrtswege für die Feuerwehr verzichtet? Die ergriffenen Maßnahmen wurden nach Beratung durch einen Brandschutzsachverständigen und unter Beteiligung der Feuerwehr Düsseldorf abgestimmt und festgelegt. Dabei wurden auch Alternativen, wie vernetzte Rauchmelder und eine zusätzliche Außentreppe betrachtet, die aber nach sorgfältiger Abwägung der Gesamtumstände verworfen wurden. Die Zufahrtswege für die Feuerwehr waren und sind zu jeder Zeit sichergestellt. 5. Seit 1.1.2019 gilt die neue Bauordnung NRW inkl. einer Novellierung der Brandschutzerfordernisse. Inwiefern wurden bei der Neuregelung der Bauordnung die zwangsläufigen Folgen für Brandschutzertüchtigungen der öffentlichen Gebäude berücksichtigt bzw. intendiert? Die neue Bauordnung NRW 2018 stellt in erster Linie Anforderungen für Wohngebäude und Gebäude mit vergleichbarem Risikopotential. Öffentliche Gebäude sind dagegen in den allermeisten Fällen Sonderbauten. Für Sonderbauten wird der Brandschutznachweis einzelfallbezogen in der Regel auf der Grundlage eines Brandschutzkonzeptes erstellt. Die Neuregelungen der Bauordnung zum Brandschutz werden bei der Erarbeitung von Brandschutzkonzepten für bestehende Sonderbauten, wie Universitätsgebäude, zu Grunde gelegt werden.