LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/733 26.09.2017 Datum des Originals: 26.09.2017/Ausgegeben: 29.09.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 217 vom 17. August 2017 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD Drucksache 17/404 Kommunale Ausgaben für Asylbewerber Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Finanzlage der Kommunen in Nordrhein-Westfalen ist dramatisch. Die Stadt Bochum z.B. hat einen Schuldenstand von ca. 2 Mrd. Euro. Laut einer Mitteilung der Stadtverwaltung Bochum vom 01.06.2017, beliefen sich die ordentlichen Aufwendungen für Asylsuchende im Jahre 2016 auf 90 Mio. Euro. Abzüglich der Kostenübernahme durch das Land NRW wurde der kommunale Haushalt der Stadt Bochum mit 43 Mio. Euro belastet. Die 396 Städte und Gemeinden sind mit ca. 57 Mrd. Euro verschuldet. Nun müssen die Kommunen auch noch Kosten für sogenannte Asylsuchende tragen. Speziell die Städte im Ruhrgebiet müssen hier die größte Last tragen. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 217 mit Schreiben vom 26. September 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet . 1. Wie hoch sind die Kosten, die die Kommunen in Nordrhein-Westfalen insgesamt für Asylsuchende tragen mussten in den Jahren 2010 bis heute (bitte nach Jahren und Städten bzw. Gemeinden aufgegliedert)? 2. Wie hoch sind die Durchschnittskosten eines Asylbewerbers, die die Kommunen tragen mussten in den Jahren 2010 bis heute (bitte für die jeweiligen Jahre aufgegliedert )? 3. Existieren in den Kommunen Gemeinkosten, die zwar auch für Asylbewerber anfallen , buchhalterisch allerdings einer anderen Kostenstelle zugerechnet werden? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/733 2 4. Wie hoch sind diese Gemeinkosten? 5. Um welche Kostenstellen handelt es sich in diesem Fall? Die Fragen 1 bis 5 werden aus Gründen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die kommunalen (Durchschnitts-)Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen lassen sich aus den Meldungen zur Statistik nicht ermitteln. In der Finanzstatistik werden Ausgaben und Einnahmen, die die Kommunen im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen tätigen bzw. erhalten, unter verschiedenen Positionen erfasst, die neben flüchtlingsbezogenen Leistungen noch weitere Aufgabenbereiche umfassen. Die Daten aus der Finanzstatistik ermöglichen daher keine vollständige Aussage zu den kommunalen Kosten für Unterbringung von Versorgung von Flüchtlingen. Ebenso wenig werden die Gemeinkosten, welche im Rahmen der Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden entstehen, statistisch separat dargestellt. Informationen zu einzelnen Kostenblöcken, welche bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen entstehen, wie zum Beispiel zur Höhe der Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), enthält die öffentlich zugängliche Statistik zum AsylbLG. Die Daten sind auf der Internetseite des Landesbetriebs Information und Technik NRW abrufbar. Eine Aussage zu den kommunalen Gesamtkosten für Asylsuchende kann auf der Basis dieser Statistik nicht getroffen werden.