LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/734 26.09.2017 Datum des Originals: 26.09.2017/Ausgegeben: 29.09.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 216 vom 17. August 2017 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD Drucksache 17/403 Gefälschte Pässe von Asylbewerbern Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In den Medien wird vermehrt über gefälschte Pässe von Asylbewerbern, so z. B. aus Syrien, berichtet. Laut einem Bericht des Tagesspiegels blüht in Griechenland der Schwarzmarkt mit gestohlenen- und gefälschten Pässen. (Quelle: www.tagesspiegel.de/politik/fluechtlinge-in-athen-mit-gefaelschten-papieren-ab-nach-deutschland /19349096.html) Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 216 mit Schreiben vom 26. September 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet. 1. Hat die Landesregierung Kenntnis über gefälschte Pässe oder nicht zutreffende Identitäten von Asylbewerbern aus den Jahren 2015 bis 2017 in Nordrhein-Westfalen ? Der Landesregierung ist grundsätzlich bekannt, dass es Ausländerinnen und Ausländer gibt, die in Asylverfahren falsche Identitäten angeben oder gefälschte Pässe vorlegen. 2. Wenn ja: Wie viele Fälle von gefälschten Pässen und nicht zutreffenden Identitäten sind der Landesregierung bekannt und wie wurde bzw. wird mit den betreffenden Personen weiter verfahren? Hierzu liegen der Landesregierung keine statistischen Erhebungen vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/734 2 Während des Asylverfahrens ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig. Nach Abschluss des Asylverfahrens liegt die Zuständigkeit bei den Ausländerbehörden. Von dort werden die betroffenen Personen zur Mitwirkung an der Klärung ihrer Identität bzw. der Beschaffung eines anerkannten und gültigen Passes aufgefordert. Im Rahmen der jeweils erforderlichen Einzelfallprüfung werden Täuschungshandlungen und entsprechende Unterlassungen nach Maßgabe der im Aufenthaltsgesetz festgelegten Straf- und Bußgeldvorschriften geahndet . Zudem können Identitätstäuschungen auch weitere negativen Konsequenzen nach dem Asylund Aufenthaltsgesetz nach sich ziehen. So können sie beispielsweise bei Asylbewerbern zu einem beschleunigten Asylverfahren im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 AsylG führen. 3. Inwieweit hat die Landesregierung die Möglichkeit, auf das BAMF dahingehend einzuwirken, dass dieses die vorgelegten Pässe von Asylbewerbern einer genaueren Überprüfung unterzieht? Die Landesregierung hat keine Einflussmöglichkeit auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, da es sich um eine Bundesbehörde handelt. Eine solche Einflussnahme ist auch nicht notwendig, da der Landesregierung bekannt ist, dass im BAMF eine qualifizierte Prüfung der von Antragstellern vorgelegten Identitätspapiere und der zur Klärung der Identität vorgelegten Dokumente stattfindet. In den Außenstellen und Ankunftszentren erfolgt durch geschultes Personal eine Vorprüfung vorgelegter Dokumente. Ergibt sich ein Manipulationsverdacht, werden diese Dokumente in der Zentrale durch geschulte Mitarbeiter überprüft. Die abschließende gerichtsverwertbare Urkundenuntersuchung wird durch spezielle Urkundensachverständige vorgenommen. 4. Werden Pässe von Asylbewerbern in Nordrhein-Westfalen zusätzlich zur Überprüfung durch das BAMF durch Organe des Landes überprüft, so wie es aktuell in Mecklenburg-Vorpommern geschieht? 5. Wenn nein: Hat die Landesregierung die Absicht, zusätzlich zur Prüfung durch das BAMF in näherer Zukunft Pässe von Asylbewerbern hinsichtlich ihrer Echtheit und der korrekten Identität durch Organe des Landes Nordrhein-Westfalen überprüfen zu lassen? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhanges zusammen beantwortet. Die Überprüfung der Pässe von Asylbewerbern ist Aufgabe des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Dort wird die hierfür erforderliche Expertise vorgehalten. Die Ausländerbehörden unterstützen das Bundesamt hierbei, wo es erforderlich ist.