LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7344 06.09.2019 Datum des Originals: 06.09.2019/Ausgegeben: 11.09.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2828 vom 6. August 2019 des Abgeordneten Stefan Zimkeit SPD Drucksache 17/7069 Unbesetzte Stellen in Oberhausen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut jüngsten Berichten ist die Zahl der unbesetzten Stellen in der Landesverwaltung in Nordrhein-Westfalen zuletzt auf landesweit 32 Prozent angestiegen. Besonders an den Schulen macht sich dies bemerkbar: In der ersten vier Monaten 2019 stieg die Zahl der unbesetzten Stellen demnach von 5.800 auf 7.400. Besonders stark wird der Lehrermangel an Grundschulen beklagt. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 2828 mit Schreiben vom 6. September 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Stellen innerhalb der Landesverwaltung sind in Oberhausen unbesetzt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen) Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen: Für die Finanzämter in Oberhausen ergab sich zum 01.01.2019 ein Zuführungsbedarf von 11,2 Vollzeitäquivalenten, der die unterjährig freigewordenen Stellen für den Beamtenbereich darstellt. Diese werden sukzessive durch geprüfte Nachwuchskräfte in den Laufbahngruppen 2.1 und 1.2 besetzt werden. Für den Tarifbereich erfolgte eine unmittelbare Nachbesetzung. Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern: Die einzige aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern in Oberhausen ansässige Behörde ist das dortige Polizeipräsidium. Unterjährig freiwerdende Planstellen der Polizei in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt - ehemals gehobener Dienst - und Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt - ehemals höherer Dienst - (durch altersbedingte LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7344 2 Abgänge, Versetzung aus dem Kapitel 03 110, Ausscheiden aufgrund von Dienstunfähigkeit, Tod etc.) werden im Rahmen der praktizierten zentralen Stellenplanbewirtschaftung eingezogen und entsprechend im Ministerium des Innern verwaltet, um beispielsweise - aufkommende Planstellenbedarfe zentral bedienen zu können - frei gewordene Planstellenanteile als Beförderungsmöglichkeiten, welche von hier zentral zugewiesen werden, nutzen zu können - einen Überblick über künftige Beförderungsmöglichkeiten zu haben - eine höhere Planungssicherheit zu haben. Zum Stichtag 01.08.2019 lagen folglich keine unbesetzten Planstellen beim Polizeipräsidium Oberhausen vor. Die unterjährig freiwerdenden Planstellen dienen darüber hinaus unmittelbar der Übernahme der geprüften Kommissaranwärter/-innen zum 01.09. eines jeden Jahres sowie der Einstellung von Direkteinsteigern/-innen und Aufsteigern/-innen aus dem vormals gehobenen Polizeivollzugsdienst und stellen damit keine anderweitig verfügbaren Planstellen dar, welche z.B. über eine Ausschreibung besetzt werden könnten. Von den dem Polizeipräsidium Oberhausen zugewiesenen 74 Stellen für Tarifbeschäftigte sind derzeit 68 Stellen besetzt. Hinzu kommen noch rund 2 Stellen, die für Vollzeitansprüche vorgehalten werden müssen sowie rund 5 Stellen, die sich derzeit im Ausschreibungsverfahren befinden. Freie bzw. besetzbare Stellen befinden sich ständig im Stellenbesetzungsverfahren. Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie: In der Außenstelle des Landesbetriebs IT.NRW sind derzeit in Oberhausen insgesamt 5 Stellen für Tarifbeschäftigte im Geschäftsbereich Statistik unbesetzt, davon 4 Stellen vgl. Laufbahngruppe 1.2 (ehemals mittlerer Dienst) sowie 1 Stelle vgl. Laufbahngruppe 2.1 (ehemals gehobener Dienst).In der Laufbahngruppe 1.2 in der Statistik ist Zugangsvoraussetzung eine abgeschlossene Berufsausbildung z. B. als Fachangestellte/r für Markt- und Sozialforschung, kaufmännische Berufsausbildungen. In der Laufbahngruppe 2.1 in der Statistik ist Zugangsvoraussetzung ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium, Bachelor -, Diplomstudium Statistik, Wirtschafts-, Volks-, Betriebsoder Sozialwissenschaften mit nachgewiesenem Bezug zur Statistik. Die Wiederbesetzung der Stellen ist vorgesehen. Die Personalgewinnung wird derzeit vorbereitet. Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Bildung: Im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Schule und Bildung in Oberhausen stehen nur im Bereich der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung derzeit noch insgesamt 3 Stellen (1 Planstelle, 2 Tarifstellen) zur Besetzung zur Verfügung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7344 3 Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz: Im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz gab es folgende unbesetzte Stellen: Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz Oberhausen Stichtag: 01.07.2019 unbesetzte Planstellen (in AKA) unbesetzte Stellen für Arbeitnehmer/innen (in AKA) Laufbahngruppe 2.2 4,4 0,00 Laufbahngruppe 2.1 0,50 0,00 Laufbahngruppe 1.2 0,00 0,00 Laufbahngruppe 1.1 0,00 0,00 Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Planstellen und Stellen des Amtsgerichts Oberhausen und der Bewährungshilfe Oberhausen durch den als Mittelbehörde zuständigen Präsidenten des Oberlandesgerichts Düsseldorf verwaltet werden. Bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf wird im Rahmen einer Pilotierung das Stellenverwaltungsprogramm PersNRW-SVS erprobt. Dabei werden die Stellen in den Laufbahngruppen 1 und 2 mit Ausnahme der richterlichen Planstellen in einem Stellenpool verwaltet. Eine Zuordnung von freien Planstellen und Stellen zu einzelnen Dienststellen ist dort nicht möglich. 2. Wie viele Stellen an Oberhausener Schulen sind unbesetzt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Schulformen) Die Darstellung des haushaltsrechtlichen Stellen-Solls und Stellen-Ists auf der Ebene von kommunalen Schulträgern bzw. von einzelnen Schulen ist nicht möglich, da im Schulbereich auf diesen Ebenen keine Stellenzuweisungen erfolgen. Auf der Ebene der Einzelschulen und auf Schulträgerebene gibt es keinen Stellenplan. Folglich liegen auf diesen Ebenen auch keine Daten zu unbesetzten Stellen vor. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung weist die mit dem Haushalt bereitgestellten Stellen den jeweiligen Bezirksregierungen zur Bewirtschaftung zu. Die Schulen erhalten von der Schulaufsicht auf dieser Grundlage eine Personalausstattung zur Abdeckung des sich nach der Verordnung zur Ausführung des § 93 Absatz 2 SchulG ergebenen und von der Schulaufsicht anerkannten Lehrerstellenbedarfs für ein Schuljahr. Der Stellenbedarf und die Personalausstattung können für die Schulen in Oberhausen und Dinslaken nach Schulformen differenziert mit der IT-Anwendung „Schulinformations- und Planungssystem – SchIPS“ ermittelt werden. Das Ergebnis der Auswertung für das Schuljahr 2018/19 (Stand 02.07.2019) für den Stellenbedarf und die Personalausstattung stellt sich wie folgt dar: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7344 4 Bei der Bewertung der Angaben ist auf Folgendes hinzuweisen: Grundsätzlich bedeutet eine gegenüber dem sich rechnerisch ergebenden Stellenbedarf zu geringe Personalausstattung an einzelnen Schulen nicht automatisch, dass der Unterrichtsbedarf dieser Schule nicht gedeckt werden kann. Vielmehr kann die Schulaufsicht vor Ort bestehende Besonderheiten (z. B. im Hinblick auf die Alters- bzw. Schwerbehindertenermäßigung) im Rahmen der Personalzuweisung berücksichtigen. Auf der anderen Seite bedeutet eine sich gegenüber dem rechnerisch ergebenden Stellenbedarf zu hohe Personalausstattung an einzelnen Schulen nicht automatisch eine Überversorgung dieser Schule. Bei der Interpretation der Daten aus SchIPS ist ferner zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um eine stichtagsbezogene Momentaufnahme handelt und die Unterrichtsversorgung einzelner Schulen daher nicht immer vollständig abgebildet werden kann. Alle sich noch in Bearbeitung befindlichen Vorgänge, wie z. B. Veränderungen in der Personalzuweisung, Neueinstellungen, Pensionierungen, Beginn oder Beendigung von Erziehungsurlaub, Elternzeit oder Altersteilzeit, Beurlaubungen, Veränderungen im Beschäftigungsumfang können in einer stichtagsbezogenen Abfrage nicht berücksichtigt werden. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass den Schulen landesweit zusätzliches Personal zur Verfügung steht, das in SchIPS nicht bei der Personalausstattung der jeweiligen Schule erfasst wurde. Hierzu zählen beispielsweise die Vertretungsreserve Grundschule, Lehrkräfte für den herkunftssprachlichen Unterricht oder Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Obwohl dieses Personal nicht bei der Personalausstattung der einzelnen Schule verbucht wurde, verbessert es deren Personalsituation. 3. Wie hat sich die Zahl der unbesetzten Stellen an Oberhausener Schulen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Schulformen) Dem Ministerium für Schule und Bildung liegen hierzu keine historischen Daten vor. Grund- und Ausgleichsbedarf Unterrichtsmehrbedarf insgesamt Personalausstattung Personalausstattungs - quote 1 2 3 4 5 Grundschule 329,04 117,16 446,20 427,96 95,9% Realschule 119,72 23,93 143,65 131,83 91,8% Gesamtschule 301,62 83,42 385,04 382,65 99,4% Gymnasium 297,39 35,50 332,89 334,60 100,5% Förderschule 99,99 32,38 132,37 127,55 96,4% Weiterbildungskolleg 19,10 0,00 19,10 18,95 99,2% Berufskolleg 211,80 18,60 230,40 239,14 103,8% Stellenbedarf und Personalausstattung an öffentlichen Schulen - Oberhausen, krfr. Stadt - Schulform Stand: 2.7.2019 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7344 5 4. Welche Einsparungen durch die nicht besetzten Stellen in Oberhausen innerhalb der Landesverwaltung erwartet die Landesregierung für das laufende Haushaltsjahr? (Bitte aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen) In der Landesverwaltung kommt es üblicherweise im Jahresverlauf zu Schwankungen bei der Stellenbesetzung. Insbesondere im Schulbereich und in anwärtergespeisten Bereichen erhöht sich die Stellenbesetzungsquote oftmals in der zweiten Jahreshälfte des Haushaltsvollzugs bedingt durch die stichtagsbezogene Einstellung von Lehrer/-innen und die Übernahme von Anwärter/-innen. Prognosen über die Höhe der zu erwartenden Einsparungen durch unbesetzte Stellen sind zu diesem Zeitpunkt nicht aussagekräftig. In einigen Geschäftsbereichen werden mangels freier Stellen keine Einsparungen erwartet. Ziel der Landesregierung bleibt es, freie Stellen schnellstmöglich mit qualifizierten Bewerbern zu besetzen; Einsparungen durch unbesetzte Stellen werden nicht angestrebt.