LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7345 06.09.2019 Datum des Originals: 06.09.2019/Ausgegeben: 11.09.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2829 vom 6. August 2019 des Abgeordneten Stefan Zimkeit SPD Drucksache 17/7070 Unbesetzte Stellen in Dinslaken? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut jüngsten Berichten ist die Zahl der unbesetzten Stellen in der Landesverwaltung in Nordrhein-Westfalen zuletzt auf landesweit 32 Prozent angestiegen. Besonders an den Schulen macht sich dies bemerkbar: In der ersten vier Monaten 2019 stieg die Zahl der unbesetzten Stellen demnach von 5.800 auf 7.400. Besonders stark wird der Lehrermangel an Grundschulen beklagt. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 2829 mit Schreiben vom 6. September 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Stellen innerhalb der Landesverwaltung sind in Dinslaken unbesetzt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen) Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen: Für das Finanzamt in Dinslaken ergab sich zum 01.01.2019 ein Zuführungsbedarf von 2,2 Vollzeitäquivalenten, der die unterjährig freigewordenen Stellen für den Beamtenbereich darstellt. Diese werden sukzessive durch geprüfte Nachwuchskräfte in den Laufbahngruppen 2.1 und 1.2 besetzt werden. Für den Tarifbereich erfolgte eine unmittelbare Nachbesetzung. Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern: Die einzige aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern in Dinslaken ansässige Organisationseinheit ist die Polizeiwache Dinslaken der Kreispolizeibehörde Wesel. Da diese jedoch stellenplantechnisch nicht als eigene Behörde geführt wird, ist eine Beantwortung der Frage 1 nicht möglich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7345 2 Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Bildung: Im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Schule und Bildung sind keine unbesetzten Stellen in Dinslaken. Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz: Im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz gab es folgende unbesetzte Stellen: Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz Dinslaken Stichtag: 01.07.2019 unbesetzte Planstellen (in AKA) unbesetzte Stellen für Arbeitnehmer/innen (in AKA) Laufbahngruppe 2.2 0,27 0,00 Laufbahngruppe 2.1 0,00 0,00 Laufbahngruppe 1.2 0,00 0,00 Laufbahngruppe 1.1 0,00 0,00 Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Planstellen und Stellen des Amtsgerichts Dinslaken und der Bewährungshilfe Dinslaken durch den als Mittelbehörde zuständigen Präsidenten des Oberlandesgerichts Düsseldorf verwaltet werden. Bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf wird im Rahmen einer Pilotierung das Stellenverwaltungsprogramm PersNRW-SVS erprobt. Dabei werden die Stellen in den Laufbahngruppen 1 und 2 mit Ausnahme der richterlichen Planstellen in einem Stellenpool verwaltet. Eine Zuordnung von freien Planstellen und Stellen zu einzelnen Dienststellen ist dort nicht möglich. 2. Wie viele Stellen an Dinslakener Schulen sind unbesetzt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Schulformen) Die Darstellung des haushaltsrechtlichen Stellen-Solls und Stellen-Ists auf der Ebene von kommunalen Schulträgern bzw. von einzelnen Schulen ist nicht möglich, da im Schulbereich auf diesen Ebenen keine Stellenzuweisungen erfolgen. Auf der Ebene der Einzelschulen und auf Schulträgerebene gibt es keinen Stellenplan. Folglich liegen auf diesen Ebenen auch keine Daten zu unbesetzten Stellen vor. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung weist die mit dem Haushalt bereitgestellten Stellen den jeweiligen Bezirksregierungen zur Bewirtschaftung zu. Die Schulen erhalten von der Schulaufsicht auf dieser Grundlage eine Personalausstattung zur Abdeckung des sich nach der Verordnung zur Ausführung des § 93 Absatz 2 SchulG ergebenen und von der Schulaufsicht anerkannten Lehrerstellenbedarfs für ein Schuljahr. Der Stellenbedarf und die Personalausstattung kann für die Schulen in Dinslaken nach Schulformen differenziert mit der IT-Anwendung „Schulinformations- und Planungssystem – SchIPS“ ermittelt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7345 3 Das Ergebnis der Auswertung für das Schuljahr 2018/19 (Stand 02.07.2019) für den Stellenbedarf und die Personalausstattung stellt sich wie folgt dar: Bei der Bewertung der Angaben ist auf Folgendes hinzuweisen: Grundsätzlich bedeutet eine gegenüber dem sich rechnerisch ergebenden Stellenbedarf zu geringe Personalausstattung an einzelnen Schulen nicht automatisch, dass der Unterrichtsbedarf dieser Schule nicht gedeckt werden kann. Vielmehr kann die Schulaufsicht vor Ort bestehende Besonderheiten (z. B. im Hinblick auf die Alters- bzw. Schwerbehindertenermäßigung) im Rahmen der Personalzuweisung berücksichtigen. Auf der anderen Seite bedeutet eine sich gegenüber dem rechnerisch ergebenden Stellenbedarf zu hohe Personalausstattung an einzelnen Schulen nicht automatisch eine Überversorgung dieser Schule. Bei der Interpretation der Daten aus SchIPS ist ferner zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um eine stichtagsbezogene Momentaufnahme handelt und die Unterrichtsversorgung einzelner Schulen daher nicht immer vollständig abgebildet werden kann. Alle sich noch in Bearbeitung befindlichen Vorgänge, wie z. B. Veränderungen in der Personalzuweisung, Neueinstellungen, Pensionierungen, Beginn oder Beendigung von Erziehungsurlaub, Elternzeit oder Altersteilzeit, Beurlaubungen, Veränderungen im Beschäftigungsumfang können in einer stichtagsbezogenen Abfrage nicht berücksichtigt werden. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass den Schulen landesweit zusätzliches Personal zur Verfügung steht, das in SchIPS nicht bei der Personalausstattung der jeweiligen Schule erfasst wurde. Hierzu zählen beispielsweise die Vertretungsreserve Grundschule, Lehrkräfte für den herkunftssprachlichen Unterricht oder Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Obwohl dieses Personal nicht bei der Personalausstattung der einzelnen Schule verbucht wurde, verbessert es deren Personalsituation. 3. Wie hat sich die Zahl der unbesetzten Stellen und Dinslakener Schulen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Schulformen) Dem Ministerium für Schule und Bildung liegen hierzu keine historischen Daten vor. Grund- und Ausgleichsbedarf Unterrichtsmehrbedarf insgesamt Personalausstattung Personalausstattungs - quote 1 2 3 4 5 Grundschule 111,42 34,61 146,03 147,76 101,2% Realschule 33,17 5,61 38,78 39,62 102,2% Sekundarschule 33,90 13,78 47,67 49,35 103,5% Gesamtschule 74,91 23,14 98,06 111,91 114,1% Gymnasium 130,12 5,04 135,16 136,57 101,0% Berufskolleg 105,37 7,50 112,87 131,98 116,9% Stellenbedarf und Personalausstattung an öffentlichen Schulen - Dinslaken, Stadt - Schulform Stand: 2.7.2019 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7345 4 4. Welche Einsparungen durch die nicht besetzten Stellen in Dinslaken innerhalb der Landesverwaltung erwartet die Landesregierung für das laufende Haushaltsjahr? (Bitte aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen) In der Landesverwaltung kommt es üblicherweise im Jahresverlauf zu Schwankungen bei der Stellenbesetzung. Insbesondere im Schulbereich und in anwärtergespeisten Bereichen erhöht sich die Stellenbesetzungsquote oftmals in der zweiten Jahreshälfte des Haushaltsvollzugs bedingt durch die stichtagsbezogene Einstellung von Lehrer/-innen und die Übernahme von Anwärter/-innen. Prognosen über die Höhe der zu erwartenden Einsparungen durch unbesetzte Stellen sind zu diesem Zeitpunkt nicht aussagekräftig. In einigen Geschäftsbereichen werden mangels freier Stellen keine Einsparungen erwartet. Ziel der Landesregierung bleibt es, freie Stellen schnellstmöglich mit qualifizierten Bewerbern zu besetzen; Einsparungen durch unbesetzte Stellen werden nicht angestrebt.