LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7346 06.09.2019 Datum des Originals: 06.09.2019/Ausgegeben: 11.09.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2859 vom 14. August 2019 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 17/7144 Unbesetzte Stellen im Kreis Düren Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut jüngsten Berichten ist die Zahl der unbesetzten Stellen in der Landesverwaltung in Nordrhein-Westfalen zuletzt auf landesweit 32 Prozent angestiegen. Besonders an den Schulen macht sich dies bemerkbar. In den ersten vier Monaten 2019 stieg die Zahl der unbesetzten Stellen demnach von 5.800 auf 7.400. Besonders stark wird der Lehrermangel an Grundschulen auch im Kreis Düren beklagt. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 2859 mit Schreiben vom 6. September 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Stellen innerhalb der Landesverwaltung sind im Kreis Düren unbesetzt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen) Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern: In Düren ist in der Außenstelle der Bezirksregierung Arnsberg derzeit im Bereich der allgemeinen inneren Verwaltung eine Stelle der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt unbesetzt. Die Stelle ist derzeit im Nachbesetzungsverfahren. Im Bereich der Polizei werden unterjährig freiwerdende Planstellen der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt und der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt (durch altersbedingte Abgänge, Versetzung aus dem Kapitel 03 110, Ausscheiden aufgrund von Dienstunfähigkeit, Tod etc.) im Rahmen der praktizierten zentralen Stellenplanbewirtschaftung eingezogen und im Ministerium des Innern verwaltet, um beispielsweise LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7346 2 aufkommende Planstellenbedarfe zentral bedienen und frei gewordene Planstellenanteile für Beförderungsmöglichkeiten nutzen zu können sowie einen Überblick über künftige Beförderungsmöglichkeiten und eine höhere Planungssicherheit zu haben. Zum Stichtag 01.08.2019 lagen keine unbesetzten Planstellen beim Landrat Düren vor. Die unterjährig freiwerdenden Planstellen dienen darüber hinaus unmittelbar der Übernahme der geprüften Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter zum 01.09. eines jeden Jahres sowie der Einstellung von Direkteinsteigerinnen, Direkteinsteigern, Aufsteigerinnen und Aufsteigern aus dem vormals gehobenen Polizeivollzugsdienst und stellen damit keine anderweitig verfügbaren Planstellen dar, welche zum Beispiel über eine Ausschreibung besetzt werden könnten. Von den dem Landrat Düren zugewiesenen 60 Stellen für Tarifbeschäftigte sind derzeit 51 Stellen besetzt. Hinzu kommen noch eine Stelle, die für Vollzeitansprüche vorgehalten werden muss, sowie drei Stellen, die sich derzeit im Ausschreibungsverfahren befinden. Freie bzw. besetzbare Stellen befinden sich ständig im Stellenbesetzungsverfahren. Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz: Im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz gab es folgende unbesetzte Stellen: Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz Kreis Düren Stichtag: 01.07.2019 unbesetzte Planstellen unbesetzte Stellen für Arbeitnehmer/innen Laufbahngruppe 2.2 4,50 0,00 Laufbahngruppe 2.1 2,85 0,00 Laufbahngruppe 1.2 2,81 1,50 Laufbahngruppe 1.1 0,00 0,00 Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Bildung: Im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Schule und Bildung steht innerhalb der Landesverwaltung lediglich eine Planstelle am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung in Jülich zur Besetzung zur Verfügung. Geschäftsbereich des Ministeriums für Verkehr: Im Kreis Düren hat der Landesbetrieb Straßen NRW Dienststellen in den Gemeinden Düren, Jülich und Titz. In der Autobahnmeisterei Titz sind zwei Stellen unbesetzt. Eine Stelle für eine Straßenwärterin oder einen Straßenwärter wird in Kürze ausgeschrieben, während sich die Stelle für eine Verwaltungsangestellte oder einen Verwaltungsangestellten bereits im Besetzungsverfahren befindet. Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen: Für das Finanzamt in Düren ergab sich zum 01.01.2019 ein Zuführungsbedarf von 14,7 Vollzeitäquivalenten, der die unterjährig freigewordenen Planstellen für den Beamtenbereich darstellt. Diese werden sukzessive durch geprüfte Nachwuchskräfte in den Laufbahngruppen 2.1 und 1.2 besetzt werden. Für den Tarifbereich erfolgten fünf unmittelbare Einstellungen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7346 3 2. Wie viele Stellen an Schulen im Kreis Düren sind unbesetzt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Schulformen) Die Darstellung des haushaltsrechtlichen Stellen-Solls und Stellen-Ists auf der Ebene von kommunalen Schulträgern bzw. von einzelnen Schulen ist nicht möglich, weil im Schulbereich auf diesen Ebenen keine Stellenzuweisungen erfolgen. Auf der Ebene der Einzelschulen und auf Schulträgerebene gibt es keinen Stellenplan. Folglich liegen auf diesen Ebenen auch keine Daten zu unbesetzten Stellen vor. Das Ministerium für Schule und Bildung weist die mit dem Haushalt bereitgestellten Stellen den jeweiligen Bezirksregierungen zur Bewirtschaftung zu. Die Schulen erhalten von der Schulaufsicht auf dieser Grundlage eine Personalausstattung zur Abdeckung des sich nach der Verordnung zur Ausführung des § 93 Absatz 2 SchulG ergebenden und von der Schulaufsicht anerkannten Lehrerstellenbedarfs für ein Schuljahr. Der Stellenbedarf und die Personalausstattung können für die Schulen im Kreis Düren nach Schulformen differenziert mit der IT-Anwendung „Schulinformations- und Planungssystem – SchIPS“ ermittelt werden. Das Ergebnis der Auswertung für das Schuljahr 2018/19 (Stand 02.07.2019) für den Stellenbedarf und die Personalausstattung stellt sich wie folgt dar: Bei der Bewertung der Angaben ist auf Folgendes hinzuweisen: Grundsätzlich bedeutet eine gegenüber dem sich rechnerisch ergebenden Stellenbedarf zu geringe Personalausstattung an einzelnen Schulen nicht automatisch, dass der Unterrichtsbedarf dieser Schule nicht gedeckt werden kann. Vielmehr kann die Schulaufsicht vor Ort bestehende Besonderheiten (z. B. im Hinblick auf die Alters- bzw. Schwerbehindertenermäßigung) im Rahmen der Personalzuweisung berücksichtigen. Auf der anderen Seite bedeutet eine sich gegenüber dem rechnerisch ergebenden Stellenbedarf zu hohe Personalausstattung an einzelnen Schulen nicht automatisch eine Überversorgung dieser Schule. Grund- und Ausgleichsbedarf Unterrichtsmehrbedarf insgesamt Personalausstattung Personalausstattungs - quote 1 2 3 4 5 Grundschule 419,67 103,06 522,73 537,32 102,8% PRIMUS 17,33 4,35 21,69 24,40 112,5% Hauptschule 66,97 27,39 94,36 99,44 105,4% Realschule 57,35 15,08 72,43 70,32 97,1% Sekundarschule 100,76 41,20 141,96 137,51 96,9% Gesamtschule 265,48 86,11 351,59 349,03 99,3% Gymnasium 244,10 14,12 258,22 264,50 102,4% Förderschule 208,02 63,99 272,01 273,70 100,6% Berufskolleg 244,64 18,41 263,05 275,12 104,6% Stellenbedarf und Personalausstattung an öffentlichen Schulen - Kreis Düren - Schulform Stand: 2.7.2019 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7346 4 Bei der Interpretation der Daten aus SchIPS ist ferner zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um eine stichtagsbezogene Momentaufnahme handelt und die Unterrichtsversorgung einzelner Schulen daher nicht immer vollständig abgebildet werden kann. Alle sich noch in Bearbeitung befindlichen Vorgänge - wie z. B. Veränderungen in der Personalzuweisung, Neueinstellungen, Pensionierungen, Beginn oder Beendigung von Erziehungsurlaub, Elternzeit oder Altersteilzeit, Beurlaubungen, Veränderungen im Beschäftigungsumfang - können in einer stichtagsbezogenen Abfrage nicht berücksichtigt werden. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass den Schulen landesweit zusätzliches Personal zur Verfügung steht, das in SchIPS nicht bei der Personalausstattung der jeweiligen Schule erfasst wurde. Hierzu zählen beispielsweise die Vertretungsreserve Grundschule, Lehrkräfte für den herkunftssprachlichen Unterricht oder Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Obwohl dieses Personal nicht bei der Personalausstattung der einzelnen Schule verbucht wurde, verbessert es deren Personalsituation. 3. Wie hat sich die Zahl der unbesetzten Stellen im Kreis Düren in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Schulformen) Dem Ministerium für Schule und Bildung liegen hierzu keine historischen Daten vor. 4. Welche Einsparungen durch nicht besetzte Stellen im Kreis Düren innerhalb der Landesverwaltung erwartet die Landesregierung für das laufende Haushaltsjahr? (Bitte aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen) In der Landesverwaltung kommt es üblicherweise im Jahresverlauf zu Schwankungen bei der Stellenbesetzung. Insbesondere im Schulbereich und in anwärtergespeisten Bereichen erhöht sich die Stellenbesetzungsquote oftmals in der zweiten Jahreshälfte des Haushaltsvollzugs bedingt durch die stichtagsbezogene Einstellung von Lehrkräften und die Übernahme von Anwärterinnen und Anwärtern. Prognosen über die Höhe der zu erwartenden Einsparungen durch unbesetzte Stellen sind zu diesem Zeitpunkt nicht aussagekräftig. In einigen Geschäftsbereichen werden mangels freier Stellen keine Einsparungen erwartet. Ziel der Landesregierung bleibt es, freie Stellen schnellstmöglich mit qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern zu besetzen. Einsparungen durch unbesetzte Stellen werden nicht angestrebt.