LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7347 06.09.2019 Datum des Originals: 06.09.2019/Ausgegeben: 11.09.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2860 vom 14. August 2019 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 17/7145 Unbesetzte Stellen in Eschweiler, Stolberg, Roetgen, Simmerath und Monschau Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut jüngsten Berichten ist die Zahl der unbesetzten Stellen in der Landesverwaltung in Nordrhein-Westfalen zuletzt auf landesweit 32 Prozent angestiegen. Besonders an den Schulen macht sich dies bemerkbar. In den ersten vier Monaten 2019 stieg die Zahl der unbesetzten Stellen demnach von 5.800 auf 7.400. Besonders stark wird der Lehrermangel an Grundschulen auch in Eschweiler, Stolberg, Roetgen, Simmerath und Monschau beklagt. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 2860 mit Schreiben vom 6. September 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Stellen innerhalb der Landesverwaltung sind in Eschweiler, Stolberg, Roetgen, Simmerath und Monschau unbesetzt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen) Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern: Die Städte Eschweiler, Stolberg, Roetgen, Simmerath und Monschau gehören zur Organisationseinheit des Polizeipräsidiums Aachen. Da diese jedoch stellenplantechnisch nicht als eigene Behörden geführt werden, sondern nur Angaben zum gesamten Organisationsbereich des Polizeipräsidiums Aachens vorliegen, kann die Frage nicht beantwortet werden. Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz: Im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz gab es folgende unbesetzte Stellen: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7347 2 Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz Wahlkreis Aachen IV Stichtag: 01.07.2019 unbesetzte Planstellen unbesetzte Stellen für Arbeitnehmer/innen Laufbahngruppe 2.2 2,9 0 Laufbahngruppe 2.1 2,2 0 Laufbahngruppe 1.2 0,3 0 Laufbahngruppe 1.1 1 0,35 2. Wie viele Stellen an Schulen in den Städten und Gemeinden des Landtagswahlkreises Aachen IV sind unbesetzt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Schulformen und Schulstandorten) Die Darstellung des haushaltsrechtlichen Stellen-Solls und Stellen-Ists auf der Ebene von kommunalen Schulträgern bzw. von einzelnen Schulen ist nicht möglich, weil im Schulbereich auf diesen Ebenen keine Stellenzuweisungen erfolgen. Auf der Ebene der Einzelschulen und auf Schulträgerebene gibt es keinen Stellenplan. Folglich liegen auf diesen Ebenen auch keine Daten zu unbesetzten Stellen vor. Das Ministerium für Schule und Bildung weist die mit dem Haushalt bereitgestellten Stellen den jeweiligen Bezirksregierungen zur Bewirtschaftung zu. Die Schulen erhalten von der Schulaufsicht auf dieser Grundlage eine Personalausstattung zur Abdeckung des sich nach der Verordnung zur Ausführung des § 93 Absatz 2 SchulG ergebenden und von der Schulaufsicht anerkannten Lehrerstellenbedarfs für ein Schuljahr. Der Stellenbedarf und die Personalausstattung können für die Schulen in den Städten und Gemeinden des Landtagswahlkreises Aachen IV nach Schulformen und Standorten differenziert mit der IT-Anwendung „Schulinformations- und Planungssystem – SchIPS“ ermittelt werden. Das Ergebnis der Auswertung für das Schuljahr 2018/19 (Stand 02.07.2019) für den Stellenbedarf und die Personalausstattung stellt sich wie folgt dar: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7347 3 Grund- und Ausgleichsbedarf Unterrichtsmehrbedarf insgesamt Personalausstattung Personalausstattungs - quote 1 2 3 4 5 Eschweiler, Stadt Grundschule Eschweiler, KG Kinzweiler 8,54 0,95 9,49 8,44 89,0% Eschweiler, KG Dürwiß 11,55 0,84 12,39 12,21 98,5% Eschweiler, KG Bergrath 8,64 1,95 10,59 10,39 98,1% Eschweiler, KG Bohl 8,27 2,25 10,52 10,02 95,3% Eschweiler, KG (Verb.) Barbaraschule 12,16 1,67 13,83 18,23 131,9% Eschweiler, EG Jahnstr. 7,96 3,75 11,71 13,56 115,8% Eschweiler, GG Weisweiler 9,06 1,73 10,79 12,66 117,3% Eschweiler, KG Röhe 5,12 2,10 7,22 5,88 81,4% Eschweiler, KG Don-Bosco-Schule 12,62 4,24 16,86 16,20 96,1% Eschweiler, KG Eduard-Mörike-Schule 8,74 2,92 11,66 12,31 105,6% Hauptschule Eschweiler, GH Adam-Ries-Schule 20,43 6,78 27,21 28,52 104,8% Realschule Eschweiler, RS Patternhof 44,22 9,07 53,30 52,03 97,6% Gesamtschule Eschweiler, GE Waldschule 51,61 14,66 66,27 64,43 97,2% Gymnasium Eschweiler, Gym Peter-Paul-Str. 42,19 6,04 48,23 51,69 107,2% Förderschule Eschweiler, FÖ LE, ES, SQ Willi-Fährmann 26,97 15,61 42,58 43,53 102,2% Eschweiler, FÖ SQ Erich Kästner-Schule 11,51 1,00 12,51 12,13 96,9% Eschweiler, FÖ ES Astrid-Lindgren-Schule 5,86 6,58 12,44 12,99 104,4% Berufskolleg Eschweiler, BK August-Thyssen-Str. 88,26 8,02 96,28 93,95 97,6% Monschau, Stadt Grundschule Monschau, KG (Verb.) Höfen-Mützenich 9,81 1,12 10,93 13,17 120,5% Monschau, GG Imgenbroich-Konzen 8,83 1,33 10,15 9,75 96,0% Gymnasium Monschau, Gym St. Michael 45,45 2,71 48,16 49,11 102,0% Roetgen Grundschule Roetgen, GG Hauptstr. 14,23 3,04 17,27 16,94 98,1% Simmerath Grundschule Simmerath, GG Lammersdorf 7,09 3,07 10,16 10,01 98,5% Simmerath, GG Steckenborn 7,44 1,18 8,62 9,88 114,5% Simmerath, KG Bickerather Str. 9,13 1,00 10,13 11,39 112,4% Sekundarschule Simmerath, SK Walter-Bachmann-Straße 46,95 18,58 65,54 66,11 100,9% Förderschule Simmerath, FÖ SQ, LE, ES Nordeifel 5,06 1,97 7,03 8,10 115,3% Stolberg (Rhld.), Stadt Grundschule Stolberg, GG Donnerberg 10,78 3,17 13,95 13,46 96,5% Stolberg, GG Breinig 12,78 1,62 14,40 16,06 111,6% Stolberg, KG Würselener Str. 8,57 3,25 11,81 12,70 107,5% Stolberg, GG Prämienstraße 9,43 4,89 14,32 13,03 91,0% Stolberg, GG Hermannstraße 9,55 5,23 14,78 15,03 101,7% Stolberg, GG Grüntal 9,08 2,54 11,62 16,43 141,4% Stolberg, KG Bischofstraße 12,51 3,16 15,67 15,97 101,9% Stolberg, GG Rote Erde 8,28 1,87 10,15 10,14 99,9% Stolberg, GG Mausbach 5,32 0,51 5,83 5,86 100,5% Stolberg, GG Zweifall 7,27 1,66 8,93 12,27 137,5% Realschule Stolberg, RS Mausbach 12,34 5,16 17,50 19,33 110,5% Gesamtschule Stolberg, GE Sperberweg 46,46 18,83 65,29 63,75 97,6% Stolberg, GE Kupferstädter 33,11 16,52 49,63 47,55 95,8% Gymnasium Stolberg, Gym Ritzefeld 39,36 5,74 45,10 45,55 101,0% Stolberg, Gym Goethe 47,31 6,23 53,54 53,11 99,2% Förderschule Stolberg, FÖ GG Regenbogenschule 31,69 9,68 41,37 43,65 105,5% Stolberg, FÖ SQ Gutenberg-Schule 26,26 8,77 35,03 35,18 100,4% Berufskolleg Stolberg, BK Am Obersteinfeld 122,38 9,01 131,39 132,78 101,1% Stellenbedarf und Personalausstattung an öffentlichen Schulen Schulform SchuleKommune Stand 2.7.2019 - Nordrhein-Westfalen - LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7347 4 Bei der Bewertung der Angaben ist auf Folgendes hinzuweisen: Grundsätzlich bedeutet eine gegenüber dem sich rechnerisch ergebenden Stellenbedarf zu geringe Personalausstattung an einzelnen Schulen nicht automatisch, dass der Unterrichtsbedarf dieser Schule nicht gedeckt werden kann. Vielmehr kann die Schulaufsicht vor Ort bestehende Besonderheiten (z. B. im Hinblick auf die Alters- bzw. Schwerbehindertenermäßigung) im Rahmen der Personalzuweisung berücksichtigen. Auf der anderen Seite bedeutet eine sich gegenüber dem rechnerisch ergebenden Stellenbedarf zu hohe Personalausstattung an einzelnen Schulen nicht automatisch eine Überversorgung dieser Schule. Bei der Interpretation der Daten aus SchIPS ist ferner zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um eine stichtagsbezogene Momentaufnahme handelt und die Unterrichtsversorgung einzelner Schulen daher nicht immer vollständig abgebildet werden kann. Alle sich noch in Bearbeitung befindlichen Vorgänge - wie z. B. Veränderungen in der Personalzuweisung, Neueinstellungen, Pensionierungen, Beginn oder Beendigung von Erziehungsurlaub, Elternzeit oder Altersteilzeit, Beurlaubungen, Veränderungen im Beschäftigungsumfang - können in einer stichtagsbezogenen Abfrage nicht berücksichtigt werden. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass den Schulen landesweit zusätzliches Personal zur Verfügung steht, das in SchIPS nicht bei der Personalausstattung der jeweiligen Schule erfasst wurde. Hierzu zählen beispielsweise die Vertretungsreserve Grundschule, Lehrkräfte für den herkunftssprachlichen Unterricht oder Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Obwohl dieses Personal nicht bei der Personalausstattung der einzelnen Schule verbucht wurde, verbessert es deren Personalsituation. 3. Wie hat sich die Zahl der unbesetzten Stellen in den Städten und Gemeinden des Landtagswahlkreises Aachen IV in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Schulformen und Schulstandorten) Dem Ministerium für Schule und Bildung liegen hierzu keine historischen Daten vor. 4. Welche Einsparungen durch nicht besetzte Stellen in den Städten und Gemeinden des Landtagswahlkreises Aachen IV innerhalb der Landesverwaltung erwartet die Landesregierung für das laufende Haushaltsjahr? (Bitte aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen) In der Landesverwaltung kommt es üblicherweise im Jahresverlauf zu Schwankungen bei der Stellenbesetzung. Insbesondere im Schulbereich und in anwärtergespeisten Bereichen erhöht sich die Stellenbesetzungsquote oftmals in der zweiten Jahreshälfte des Haushaltsvollzugs bedingt durch die stichtagsbezogene Einstellung von Lehrkräften und die Übernahme von Anwärterinnen und Anwärtern. Prognosen über die Höhe der zu erwartenden Einsparungen durch unbesetzte Stellen sind zu diesem Zeitpunkt nicht aussagekräftig. In einigen Geschäftsbereichen werden mangels freier Stellen keine Einsparungen erwartet. Ziel der Landesregierung bleibt es, freie Stellen schnellstmöglich mit qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern zu besetzen. Einsparungen durch unbesetzte Stellen werden nicht angestrebt.