LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7348 06.09.2019 Datum des Originals: 06.09.2019/Ausgegeben: 11.09.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2857 vom 13. August 2019 des Abgeordneten Horst Becker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/7140 Wann wird die Landesregierung die langen Bearbeitungszeiten bei Eintragungen in das Handelsregister oder das Grundbuch am Amtsgericht Bergisch Gladbach deutlich verkürzen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Einem Schreiben des Amtsgerichts Bergisch Gladbach an alle Notare im Amtsgerichtsbezirk ist zu entnehmen, dass die Personalsituation „aufgrund der Langzeiterkrankung eines Rechtspflegers […] im gehobenen Justizdienst des Amtsgerichts Bergisch Gladbach bereits seit Monaten äußerst angespannt“ ist. Verschärfend kommt hinzu, dass eine weitere Personalstelle durch Ruhestand vakant geworden ist und erst mit der nächsten Rechtspflegerprüfung im November 2019 besetzt werden kann. Durch diese Personalsituation werden sich die Erledigungszeiten in allen Abteilungen, insbesondere in Handelsregister-, Grundbuch- und Nachlassangelegenheiten, zwangsläufig zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger verlängern. Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 2857 mit Schreiben vom 6. September 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie ist der Personalbestand am Amtsgericht Bergisch-Gladbach zum Stichtag 31.07.2019? (Bitte aufschlüsseln nach Abteilungen/Soll/Ist/Vakanz) Im Rahmen der Personalübersichten wird für jedes Gericht ausschließlich quartalsweise der Personalbestand nach Kopfzahlen und Arbeitskraftanteilen erhoben. Danach stellt sich der Personalbestand bei dem Amtsgericht Bergisch Gladbach zum Stichtag 30.06.2019 wie folgt dar: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7348 2 Personalbereich Arbeitskraftanteile gesamt Zahl der Beschäftigten gesamt Richter 16,68 19 gehobener Dienst 14,85 17 mittlerer Dienst 47,65 58 Gerichtsvollzieherdienst 10 10 einfacher Dienst 9 9 Personal in Ausbildung 15 15 Gesamt 113,18 128 Aufgrund der Langzeiterkrankung eines Rechtspflegers des Amtsgerichts Bergisch Gladbach belief sich der tatsächliche Personaleinsatz im gehobenen Dienst, dem auch die Rechtspfleger angehören, im zweiten Quartal 2019 auf 13,85 Arbeitskraftanteile. Hiervon waren 1,80 Arbeitskraftanteile in Nachlasssachen und 3,30 Arbeitskraftanteile in Grundbuchsachen eingesetzt. Nach der Verordnung über die elektronische Registerführung und die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen in Registersachen (Registerverordnung Amtsgerichte - RegisterVO) vom 8. Mai 2013 (GV. NRW. S. 248) ist das Amtsgericht Köln als Registergericht auch für den Amtsgerichtsbezirk Bergisch-Gladbach zuständig. Infolge dessen fallen bei dem Amtsgericht Bergisch Gladbach keine Registerangelegenheiten zur Bearbeitung an. 2. Wie hat sich der Krankenstand bei den Rechtspflegerinnen und -pflegern des AG Bergisch Gladbach in den Jahren zwischen dem 1.1.2016 und dem 31.12.2018 entwickelt? (Bitte nach Abteilung / Quartal aufschlüsseln) Die durch Krankheit und Kuraufenthalte bedingten quartalsweisen Abwesenheitszeiten für den gehobenen Dienst des Amtsgerichts Bergisch Gladbach in der Zeit vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018 stellen sich wie folgt dar: Quartal in Tagen durchschnittliche Abwesenheitstage pro Person prozentuale Abwesenheitszeit 1/2016 145 7,3 14,50% 2/2016 44 2,2 4,40% 3/2016 43 2,2 4,30% 4/2016 49 2,7 5,30% 1/2017 31 1,7 3,30% 2/2017 11 0,6 1,20% 3/2017 9 0,5 1,00% 4/2017 56 3,3 6,10% 1/2018 86 5,1 9,40% 2/2018 45 2,6 5,00% 3/2018 57 3,4 6,40% 4/2018 27 1,6 3,00% LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7348 3 Eine weitergehende Aufschlüsselung der auf die einzelnen Abteilungen des Amtsgerichts Bergisch Gladbach entfallenden Abwesenheitstage ist auf der Grundlage der vorhandenen Daten nicht möglich. 3. Wie hoch war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Handelsregister-, Grundbuch- sowie Nachlassangelegenheiten des AG Bergisch Gladbach in den Jahren 2016 / 2017 / 2018? (Bitte nach Art/Jahren aufschlüsseln) Aus den bereits zu Frage 1 ausgeführten Gründen fallen bei dem Amtsgericht Bergisch Gladbach keine Registerangelegenheiten an. Für Grundbuch- und Nachlassangelegenheiten werden amtliche Statistiken zur Bearbeitungsdauer nicht geführt. Nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen werden die Nachlassangelegenheiten des Amtsgerichts Bergisch Gladbach regelmäßig zeitnah und rückstandslos bearbeitet. Die Bearbeitungszeiten des dortigen Grundbuchamtes liegen derzeit bei ca. drei Monaten. 4. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass lange Erledigungszeiten bei Handelsregister- und Grundbucheintragungen teilweise zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen bei Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern führen können? Die Landesregierung ist sich bewusst, dass die Erledigungsdauer der im Geschäftsbereich der Justiz anfallenden Aufgaben für die von ihr betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen von herausgehobener Bedeutung ist. Daher ist es ihr ein Kernanliegen, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es den Handelnden ermöglichen, Verfahren in einem angemessenen Zeitrahmen zu erledigen. Für diese Aufgabe benötigt die Justiz eine sich an dem Bedarf orientierende personelle Ausstattung. Die Zurverfügungstellung dieser Ressourcen hat für die Landesregierung höchste Priorität. 5. Bis zu welchem Zeitpunkt will die Landesregierung durch personelle, sachliche und finanzielle Maßnahmen die langen Bearbeitungszeiten bei Eintragungen in das Handelsregister oder das Grundbuch am AG Bergisch Gladbach deutlich verkürzen? Die Landesregierung ist im Sinne des Koalitionsvertrages bestrebt, die Stellenpläne in der Justiz so zu gestalten, dass übermäßige Belastungen vermieden werden und hat vor diesem Hintergrund die bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes bestehende Belastungssituation verstärkt in den Blick genommen. Mit den Haushalten 2018 und 2019 wurden so allein in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und bei den Generalstaatsanwaltschaften und Staatsanwaltschaften über 300 Planstellen und Stellen geschaffen, um die Weichen für eine Reduzierung der Belastung in allen Bereichen zu stellen. Allerdings lässt sich nicht verhindern, dass bei einem unglücklichen Zusammentreffen von krankheitsbedingten Ausfällen und außerplanmäßigen Abgängen vorübergehende Engpässe bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften auftreten können. Dies gilt insbesondere für den Rechtspflegerbereich, da Vakanzen grundsätzlich mit in der Justiz ausgebildeten LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7348 4 Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern, deren Studien- und Ausbildungszeit drei Jahre beträgt, ausgeglichen werden.