LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7350 09.09.2019 Datum des Originals: 09.09.2019/Ausgegeben: 12.09.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2832 vom 6. August 2019 des Abgeordneten Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/7077 Vereinbarung zwischen Bund und Bahn – Mehr Geld für die Schieneninfrastruktur in NRW? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wie der Presseberichterstattung zu entnehmen war, wurde zwischen Bund und Deutscher Bahn eine neue Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung mit einem Gesamtvolumen von 86 Milliarden Euro für die nächsten zehn Jahre abgeschlossen. Diese Vereinbarung soll die Investitionen in die Modernisierung und den Erhalt des deutschen Schienennetzes regeln und ab Beginn des kommenden Jahres bis zum Jahr 2029 gelten. Vor allem für die Sanierung der zahlreichen maroden Eisenbahnbrücken und Schienenanlagen soll das Geld verwendet werden. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2832 mit Schreiben vom 9. September 2019 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Im Rahmen seines Gewährleistungsauftrags nach Art. 87e Abs. 4 Grundgesetz leistet der Bund auf Grundlage des § 8 Abs. 1 Gesetzes über den Ausbau der Schienenwege des Bundes (BSWAG) einen jährlichen Infrastrukturbeitrag. Die Maßgaben hat er dazu mit der Deutsche Bahn AG sowie ihren Konzerntöchtern DB Netz AG, DB Station&Service AG und DB Energie GmbH in der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) geregelt. Die Länder haben auf diese LuFV keinen direkten Einfluss. Bis Ende 2019 soll die sogenannte „LuFV III“ für einen Zeitraum von zehn Jahren beschlossen werden. Nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen wurden die Verhandlungen zur LuFV III Ende Juli 2019 zwischen dem Bund und der Deutsche Bahn AG LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7350 2 grundsätzlich abgeschlossen. Der Abschluss der Vereinbarung steht aktuell noch unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Beteiligung des Bundestages. 1. Mit wie vielen Mitteln aus dieser Vereinbarung rechnet NRW pro Jahr? (bitte von 2020 bis 2029 einzeln aufschlüsseln) Der Landesregierung liegen diesbezüglich noch keine Informationen vor. Zunächst bleibt das parlamentarische Verfahren des Bundestages abzuwarten. Klarzustellen ist, dass das Land Nordrhein-Westfalen nach den Regelungen der bisherigen Vereinbarungen keine unmittelbaren Mittel erhält. Die bisherigen Vereinbarungen geben grundsätzlich keine bestimmten Anteile für die jeweiligen Länder vor. Lediglich der Anteil für die Verbesserungs- und Ausbaumaßnahmen für den Schienenpersonennahverkehr gemäß Anlage 8.7 der LuFV werden zwischen den Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) und den jeweiligen Ländern abgestimmt. Nordrhein-Westfalen wird voraussichtlich in der kommenden Förderperiode (2020 – 2029) insgesamt 2,8 Mrd. Euro für den SPNV erhalten. Dies entspricht 17,793 % der Gesamtmittel gemäß Anlage 8.7. In der letzten Förderperiode (2015 – 2019) lag der Anteil des Landes nur bei 15,034 %. 2. Gibt es eine Prioritätenliste, nach der die Mittel in NRW verbaut werden? Nach Auskunft der Deutsche Bahn AG erfolgt die Priorisierung des Einsatzes der LuFV-Mittel für die Eisenbahninfrastrukturanlagen der DB Netz AG, der DB Station&Service AG und der DB Energie GmbH aufgrund des technischen Erneuerungsbedarfs und der jeweiligen Anlagenstrategien der entsprechenden Geschäftsfelder der Deutsche Bahn AG für die in Nordrhein-Westfalen bestehenden Eisenbahninfrastrukturanlagen. Die Anlagenstrategien berücksichtigen dabei unter anderem auch Kriterien wie Reisendenzahlen und baubetriebliche Randbedingungen. Dies gilt nicht für den Teil der Verbesserungs- und Ausbaumaßnahmen für den Schienenpersonennahverkehr gemäß Anlage 8.7 der LuFV (vgl. Antwort zur Frage 1). Diese Mittel werden insbesondere für den drei- bis viergleisigen Ausbau der SPNV-Strecke Troisdorf bis Bonn-Oberkassel eingesetzt. 3. In der Vergangenheit gab es immer wieder Kritik, unter anderem vom Bundesrechnungshof, dass die Deutsche Bahn die Mittel zum Teil nicht für den vorgesehenen Zweck verwendet. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die zugesagten Mittel auch tatsächlich für die Sanierung der Schieneninfrastruktur verwendet werden? Die Sicherstellung der sachgemäßen Verwendung fällt in die Zuständigkeit des Bundes. 4. Der Bund hat sich zum Ziel gesetzt, die Fahrgastzahlen bei der Deutschen Bahn bis 2030 zu verdoppeln. Wie viele Fahrgäste müssten in NRW bis 2030 hinzukommen, um dieses Ziel zu erreichen? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7350 3 Wie viele Fahrgäste für eine bundesweite Verdopplung der Bahnkundinnen und Bahnkunden aus Sicht der Bundesregierung konkret in Nordrhein-Westfalen hinzukommen müssten, ist der Landesregierung nicht bekannt. An den 771 SPNV-Stationen in Nordrhein-Westfalen wurden im Jahr 2018 werktäglich rund 2,7 Mio. Ein- und Aussteiger gezählt. Wenn bis 2030 doppelt so viele Bahnkundinnen und Bahnkunden gewonnen werden sollen, würde dies einen Anstieg auf werktäglich über 5 Mio. Ein- und Aussteiger bedeuten. 5. Wie stellt das Land sicher, dass es auch in NRW zu einer Verdoppelung der Fahrgastzahlen der Deutschen Bahn kommt? Die von der Bundesregierung formulierten Zielsetzungen lassen sich aus Sicht der Landesregierung vor allem durch eine attraktivere Gestaltung der Angebote erreichen. Aufgrund der vielerorts in NRW bis zur Kapazitätsgrenze ausgereizten Infrastruktur ist für eine attraktivere Angebotsgestaltung zunächst zwingend eine Vielzahl von Aus- und Neubaumaßnahmen zur Kapazitätserweiterung der vorhandenen Infrastruktur notwendig. Die Landesregierung unterstützt den Bund dabei in seiner grundgesetzlichen Zuständigkeit in enger Zusammenarbeit mit den SPNV-Aufgabenträgern und der Deutsche Bahn AG.